Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

IV. Das Reichstaxamt

Hofzahlamt einen Vorschuß von 2966 fl. erbitten, da die Gesamteinkünfte von zirka 10.000 fl. für den Kanzleibedarf und die Besoldungen nicht ausreichten 19). Indessen besserte sich die Situation nach einigen Jahren, 1566 betrug das Defizit nur mehr 32 fl. 20), wiewohl in diesem Jahre die Mainzer Kanzleibeamten mehr als 700 fl. und der Erzkanzler selbst auf kaiserlichen Befehl 3750 fl. aus den Taxeinnahmen erhalten hatten21). Es wäre überhaupt zu untersuchen, inwieweit nicht die Ausnützung der Tax­einnahmen für kanzleifremde Zwecke wesentlich zur schlechten Lage des Taxamtes beitrug, besonders ob nicht einerseits Gehaltszahlungen an geheime Räte des Kaisers andererseits Verwendung von Taxgeldern für die Zwecke und Beamten des Erzkanzlers das Amt zu schwer belasteten22). Unter Maximilian II. und Rudolf II. wurden dann vielfach Überschüsse aus der Gebarung des Taxamtes erzielt, wiewohl die Verwaltung sehr viel zu wünschen übrig ließ und durchaus nicht sparsam war. Vor allem waren es die zahlreichen willkürlichen, oft ohne Beachtung der Vorschriften erteilten T axbefreiungen, durch die dem Tax- amt hohe Beträge entgingen. 1590 klagte der frühere Gegen­schreiber und damalige kurmainzische Rat Braun anläßlich der /Über­prüfung der Rechnungen der Jahre 1585—1589 in seinem Berichte an den Erzkanzler, daß viele Taxbefreiungen ohne den vorgeschriebenen kaiser­lichen Auftrag lediglich auf Weisung der Reichsvizekanzler Vieheuser und Kurz erteilt worden seien und dadurch dem Taxamt viel Geld entgangen sei23). Er bemängelte auch nachdrücklich die hohen Ausgaben für Holz, die sich 1589 auf 748 fl. beliefen und dadurch zustande kamen, daß der Vize­kanzler und sämtliche verheiratete Kanzleibeamte das Holz für ihre Haus­haltungen auf Kosten des Taxamtes bezogen. 900 fl. waren jährlich für den Zins der Kanzlei zu leisten und groß war auch der Aufwand für Papier und Pergament. Diese Mißstände veranlaßten den Erzkanzler Wolfgang, 1594 das bereits in anderem Zusammenhänge erwähnte Kanzleimemorial zu erlassen, in dem die Abstellung dieser Unordnung gefordert wurde 24). Wie wenig dieser Erlaß fruchtete, zeigt am besten das T axmemorial des Erzkanzlers Johann Schweikhard, das dieser anläßlich seiner Anwesen­heit in Prag am 13. September 1610 erließ25). Wie aus dem Kanzlei­memorial vom gleichen Tage26) ersieht man daraus, wie weit die Des­organisation der Kanzlei um sich gegriffen hatte. Deutlich erkennt man aus diesen Schriftstücken, was für verfahrene Zustände am Hofe Rudolfs II. eingerissen waren. Die Taxbefreiungen und Taxermäßigungen wurden 19) R. Taxamt 32: Bestätigung des Gegenschreibers Braun v. 31. Dez. 1561 u. Tax- rechnung 1561. 20) Mzer. R. K. 2. 21) Taxgegenregister 1566. 22) Da die Eintragung in den Taxbüchern über die an das Hof zahlamt überwiese­nen Summen besagt, daß sie zur Besoldung „der kay. Mt. etc. gehaimen, auch andern räthen, secretarien und canzleiverwandten“ dienten, scheinen auch andere kaiserliche Beamte aus den Taxgefällen besoldet worden zu sein. Sicher war dies bei den Referendarien des Reidishofrats der Fall, so erscheint der Reichshofrat Andreas Gail mit einem Bezug von 1200 fl. jährlich in den Taxbüchern. 23) Mzer. R. K. 6: Ber. v. 26. Okt. 1590. **) R. K. Verf. A. 1, vgl. auch oben S. 25. 26) Uffenbach a. a. O. 33 ff. 26) Vgl. über dieses oben S. 31 f. 265

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