Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 5. Die Reformen Josefs II. Der Ausgang der Reichskanzlei

zu bleiben, die Situation des Taxamtes sei katastrophal. Dazu hätten die Abtretungen von Reichsterritorien und die Privilegia de non appellando, vor allem aber der Rückgang in der Zahl der Standeserhöhungen und der Belehnungen besonders beigetragen. Viele Reichsfürsten hindern ihre Unter­tanen, denen sie eigene Standeserhöhungen erteilen, auch solche der Reichs­kanzlei anzustreben. Besonders nachteilig sei es auch, daß man der Reichs­kanzlei nun auch die Lehenstaxen bei Kollateralfällen streitig machen wolle. Den Schwerpunkt der ganzen Situation sah Brée in der Unmöglichkeit, mit den gegenwärtigen Gehältern, die trotz ungeheuerer Teuerung auf dem Stande von 1720 geblieben seien, zu leben. Das kurfürstliche Kollegium müsse der Reichskanzlei helfen, sonst sei sie verloren. Auch die Beein­trächtigungen der Reichskanzlei und des Reichshofrates durch die erb­ländischen Stellen in den Freiheiten und Immunitäten seien überaus hart 333). Am 29. März 1764 erstatteten denn auch der Mainzer Kanzleidirektor Cunibert und der geheime Rat von Ottenthal dem Erzkanzler ein Referat über die Einleitung von Verhandlungen wegen eines neuen Kanzleivertrages. Die Grundlage sollten der Traktat von 1745 und die seither gemachten schlechten Erfahrungen sein. Es ist be­zeichnend, daß nicht mehr die politischen Fragen im Vordergrund dieser Erwägungen standen, sondern das Flauptgewicht auf die Fragen der Standes­erhöhungen und Immunitäten, also auf Dinge finanzieller Natur gelegt wurde. Nach Beratungen mit Brée, Gundel und Beck begannen am 6. April die Verhandlungen mit den königlichen Wahlbotschaftern, dem Grafen Pergen, dem Freiherrn von Borié und dem Reichshofrat Josef Freiherrn von Bartenstein, österreichischerseits wurden mancherlei Abänderungen des Vertrages von 1745 verlangt, von Seiten des Erzkanzlers wurden am fol­genden Tage die Forderungen schriftlich Borié übermittelt. Zu einem Ab­schluß der Verhandlungen kam es jedoch überhaupt nicht. Da Josef nach der am 27. März vollzogenen Wahl bereits am 3. April gekrönt wurde und am 10. dieses Monats Frankfurt verließ, war angesichts des späten Beginnes der Verhandlungen die Aussicht auf einen Erfolg von Anfang an gering. Die Abreise des Kaisers und Josefs machte es den österreichischen Vertretern nun leicht, die Verhandlungen abzubrechen. Die Gelegenheit, die Lage der Kanzlei zu verbessern, war nicht entsprechend genützt worden, ihre Po­sition hatte sich vielmehr nur verschlechtert. Nur zu bald sollten die Beamten der Kanzlei das zu fühlen bekommen, als Josef II. nach dem un­erwartet raschen Ende seines Vaters Kaiser wurde. Die Reformen Josefs II. Der Ausgang der Reichskanzlei. Am 18. August 1765 war Kaiser Franz I. unerwartet gestorben und Josef somit Kaiser geworden. Eine an sich nicht gerade gewichtige Frage bewies der Reichskanzlei und dem Erzkanzler alsbald, wessen sie sich von Josef zu versehen hätten. Die früheren Kaiser waren für die Kosten der neu anzufertigenden kaiserlichen Siegel stets aus eigenem aufgekommen, 33 33S) Das Material über diese Verhdlgen. i. Mzer. R. K. 74. Vgl. bes. die Schreiben Brées an den Mzer. Wahlbotschafter v. 1764 Febr. 22 und an den Hofkanzler Vorster v. 1764 Febr. 13. 86

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