Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 9. Registratoren der deutschen Expedition

Ihm folgte Simon Stock, der einer alten Beamtenfamilie angehörte und dessen Vorfahren schon Ferdinand I. und Maximilian II. gedient hatten. Er hatte Philosophie und Jus studiert und war 1697 als Supernumerari- Kanzlist der lateinischen Expedition installiert worden, 1698 wirklicher Kanzlist geworden 41). Schon 1714 hatte er ein Exspektanzdekret auf das lateinische Reichshofratssekretariat oder eine Registratorstelle erhalten, nach­dem man ihm schon vorher den Konzipistentitel verliehen hatte 42). Am 6. Februar 1725 wurde er Nachfolger Wenings. 1723 wurde ihm der Reichs­ritterstand zuteil 43). Registrator blieb Stock bis zu seiner am 20. April 1734 erfolgten Ernennung zum lateinischen Referendar, doch wurde er dieser Be­förderung nicht mehr froh, da er schon am 1. Juni 1734 starb 44). Sein Nach­folger wurde Johann Heinrich von Alpmannshoven, der schon am 19. Dezember 1732 als Supernumerari-Registrator der deutschen Expedition installiert worden war und nun am 24. Mai 1734 in „die Wirklichkeit“ vor­rückte 45). Er entstammte einer angeblich aus Schwaben nach Meissen ein­gewanderten Familie, deren Glieder vielfach in kurfürstlich sächsischen Diensten gestanden waren. Sein Vater hatte in holländischen und Hessen- Kasselschen Diensten den spanischen Erbfolgekrieg als Artillerie-Oberst mit­gemacht, Johann Heinrich selbst war nach Beendigung seiner Universitäts­studien durch 14 Jahre Sekretär des Reichsvizekanzlers Metsch gewesen, der sich auch 1732 beim Erzkanzler lebhaft für ihn eingesetzt hatte46). Schon am 10. Oktober 1734 zeichnete ihn der Kaiser durch die Verleihung des Reichsritterstandes aus. Mehr als ein Vierteljahrhundert bekleidete Alp­mannshoven nun die Stelle des deutschen Registrators. In seine Dienstzeit fallen verschiedene Reformversuche in der Registratur. Er und Pranghe waren 1741—1745 auch mit der Sonderung der Reichsakten von den öster­reichischen Akten („Separation“) betraut, die dann 1755 zu tatsächlicher Abgabe von Akten an die österreichischen Stellen führte 47). Alpmanns­hoven starb am 13. (3.?) Juli 1759 48). Seine Stelle nahm am 22. Juli 1759 Ignaz Martin von Moli tor ein, der bereits am 1. November 1757 vom Erzkanzler ein Dekret zum Super­numerarius bei der deutschen Registratur cum spe successionis erhalten hatte und als solcher am 17. März 1758 installiert worden war49). Er war der Sohn des kurfürstlich Mainzischen Hofrats und Aschaffenburger Stadt- schultheissen Molitor. Seine Vorfahren waren zumeist in Mainzer Diensten gestanden, ihn selbst hatte der Erzkanzler am 22. Oktober 1746 zum Super- numerari-Kanzlisten ernannt und im September 1747 hatte man ihn be­eidet 60). Bald nach seiner Anstellung kam er mit einer kaiserlichen Gesandt­schaft nach Hannover und diente später durch vier Jahre bei der Prinzipal­u) Eidbuch: 1697 Febr. 12 u. 1698 Mai 15. “) R. K. Verf. A. 6. 43) R. Reg. Karl VI. Bd. 21, fol. 302s. M) Mzer. R. K. 36, Eidbuch, vgl. oben S. 430. 45) Eidbuch. 46) Angaben über die Familie i. Reichsritterstandsdiplom v. 10. Okt. 1734, Konz. Staatsarch. d. Innern, ferner Schreib. Alpmannshovens v. 26. Nov. 1732, Mzer. R. K. 35. 47) Vgl. hierüber oben S. 297 f. 48) Eidbuch. 48) R. K. Verf. A. 41 u. Eidbuch. 50) R. K. Verf. A. 46 (Akt Keller) u. Eidbuch. 460

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