Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

empfiehlt 124). Nur ein Mann, der sidh seiner Sache ganz sicher fühlte, konnte diese offene Sprache führen. Als dann Obernburger gestorben und Ersatz für ihn zu bestellen war, hat Erstenberger ein sehr entschiedenes Wort mitgeredet. Im Aufträge des Kaisers holte Kurz bei ihm, der damals krank war, ein förmliches Gutachten ein12B). Seiner Empfehlung ver­dankte Dr. Barvitius zum guten Teile die Ernennung zum lateinischen Sekretär als Obernburgers Nachfolger. Seit 8. Oktober 1587 war Ersten­berger auch wirklicher Reichshofrat, er wurde gemeinsam mit Obernburger introduziert 126). Wie alle Sekretäre suchte Erstenberger sich verschiedene kaiserliche Privilegien und Gnadenbezeugungen zu sichern. Schon 1571 hatte er sich vom Kaiser den ihm von Ferdinand I. verliehenen Adelsstand bestätigen lassen und ihn auch für seinen Bruder Johann erwirkt127). 1572 folgte die Verleihung des Palatinats in Verbindung mit Exemption und Frei­sitz128) und unter Rudolf 1579 eine allgemeine Privilegienbestätigung129). Gleich nach seinem Eintritt in die Reichskanzlei hatte sich Erstenberger gemeinsam mit Ungelter und Braun eine Exspektanz auf die Hofmayer- schen Lehen zu Merdingen geben lassen, bald darauf erhielt er auch eine solche auf die Lehen der Ratsamhausen 13°). Später wurde er dann mit Reichslehen in der Gegend von Oppenheim und in der Wetterau be­lehnt 131). Audi das bei Eisenach gelegene Fuldaische Gut Unckenrodt war zeitweilig in seinem Besitz 132). Auch für seinen Sohn war er bei­zeiten bedacht, indem er ihm eine Kölner Pfründe zu sichern trachtete 133). Erstenberger verabsäumte es aber auch nicht, in Österreich Fuß zu fassen. Er erwarb im Kaufwege das Gut Freienthurn bei Mannswörth in Nieder­österreich, dessen Besitz ihm der Kaiser 1578 bestätigte und nach dem er sich fortan nannte 134). Auf Grund dieses Besitzes ward er auch am 25. Mai 1582 unter die neuen österreichischen Ritterstandsgeschlechter auf genom­men 135). Andreas Erstenberger starb am 6. Juli 1592 138). m) Mzer. R. Kzlei. u. Taxamt 3. 125) Vgl. R. H. R. Resol. Prot. Nr. 58, fol. 36 ff. u. R. K. Verf. A. 8 sowie S. 23 f. 126) R. H. R. Resol. Prot. Nr. 54 a., fol. 187. 127) Konzept v. 18. Juli 1371 i. Staatsarch. d. Innern. 128) 1S72 Juli 31 R. Reg. Max. II., Bd. 10, fol. 130. Duplikat des Palatinats ebda., Bd. 17, fol. 162. Ein von Erstenberger ausgestelltes Palatinatsdiplom unter dem Dat. 1576 Febr. 18 in der allgem. Urk. Reihe d. Staatsarchivs. 12S) R. Reg. Rúd. II., Bd. 13, fol. 1. 13°) 1570 Aug. 7 i. R. Reg. Max. II., Bd. 16, fol. 177 u. 1373 Nov. 23 i. R. Reg. Max. II., Bd. 10, fol. 297. 131) R. Reg. Rúd. II., Bd. 11, fol. 464 v u. Bd. 19, fol. 35 V. 132) Vgl. den ihm am 1. Aug. 1582 erteilten Consens zum Verkauf dieses Gutes, über das sich in Erstenbergers Papieren (R. H. R. u. R. K. Korr. 2) zahlreiche Akten finden, in R. Reg. Rúd. II., Bd. 11, fol. 408 v. 133) R. H. R. Resol. Prot. 49 a (Geh. R. Prot.) zu 1583 Aug. 13: Erstenberger ego pro filio umb ferner vorschrifft an das capittel S. Cuniberti zu Cöln per preces. 134) R. H. R. Resol. Prot. 43, fol. 182. 135) W i s g r i 11, Schauplatz d. ndöst. Adels 2, 428. 136) Lt. Taxbuch d. J. 1591. — Einer eigentümlichen Gewohnheit Erstenbergers sei hier noch gedacht, der Gepflogenheit, die Protokolle mit, wohl von ihm selbst gedichteten, lateinischen Versen zu beginnen. So steht z. B. im Geh. Rats Prot. v. 1580 (R. H. R. Resol.. Prot. 48 *>): „Aeternum genitus sine tempore temporis autor — tempora temporibus cumulet felicia nostris.“ 24 371

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