Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
Kaiser nochmals bestätigt04). Er wird darin kaiserlicher Rat und Hofsekretär tituliert und führt die Prädikate zu Aufhofen und Khelburg. Nach Kaiser Ferdinands Tod ist Rost nach Tirol zurückgekehrt, wo er als Mitglied der Stände und Vertrauensmann des Erzherzogs Ferdinand noch lange eine größere Rolle spielte 6ä). Weit dürftiger als über Rost ist das Material, das über den fünften Sekretär der damaligen Reichskanzlei, Andreas Jurschyn, zu Gebote steht. Wie mancher andere, hat auch er seine Laufbahn als Kanzleischreiber in der Kanzlei Ferdinands I. begonnen, in welcher Eigenschaft er ijjo zum ersten Male begegnet66). Seit 1555 fungierte er als Gegenschreiber des Taxators Ungelter67) und 1559 zur Zeit des Reichstags wurde er als Extraordinari-Sekretär aufgenommen. Eines der von Wolf Haller geführten Protokolle aus 1559 führt eine ganze Reihe von Angelegenheiten an, deren Ausfertigung Jurschyn zu besorgen hatte, in dem es den Vermerk „hat Jurschin zu fertigen“ beifügt 68). Der Gegenstand derselben ist indessen kein gleichartiger und läßt keinen Schluß zu, ob Jurschyn damals einen selbständigen Wirkungskreis hatte oder nur als Gehilfe der Reichssekretäre tätig war. Das letztere erscheint wahrscheinlicher. Übrigens hat damals auch Kobenzl viel in Reichssachen ausgeholfen. In den späteren Jahren scheint Jurschyn stark für die Korrespondenz der Mitglieder der kaiserlichen Familie herangezogen worden zu sein. Schon 1561 finden wir einen darauf hindeutenden Vermerk69) und aus dem Jahr 1562 sind uns zwei Schreiben Ferdinands an Maximilian erhalten, die beide Jurschyns Namen in der Sekretärsunterschrift aufweisen70). Das mangelhafte Material gestattet aber nicht, zu einem sicheren Urteil zu kommen. Gleich Kobenzl trat Jurschyn in die Dienste Karls von Steiermark, wo er die Stelle eines Taxators und Registrators einnahm71). Nicht ganz klar ist die Stellung der Sekretäre Hans F i e r i n g e r und Veit Geilei zur Reichskanzlei, die seit 1557 in den Hofstaatsverzeichnissen Ferdinands I. und Maximilians II. in der Reihe der deutschen Sekretäre erscheinen71 a). Beamte der Reichskanzlei waren sie jedenfalls nicht, sie waren vielmehr die ersten Sekretäre des Hofkriegsrates. Fieringer erscheint schon am 31. Dezember 1556 als solcher 71 b) und als sie am 18. Januar 1560 beide den Ratstitel erhielten, werden sie ausdrücklich Kriegssekretäre genannt710). Später muß zumindest Geilel in engere Beziehung zur Reichskanzlei getreten sein, da die Amtsrechnung des Taxators die Auszahlung eines Betrages von 100 fl. als Gnadengeld für die e4) Abschrift des Diploms v. 19. März 1564, in welchem das vom 15. Okt. 1561 inseriert ist, i. Staatsarch. d. Innern. 65) Vgl. Hirn, Erzhzg. Férd. II. v. Tirol, Register. 66) Hofstaatsverzeichnis v. 1550 bei Fellner-Kretschmayr I/2, 170. 67) Taxrechnung v. 1555, fol. 83 v. 6S) Vgl. R. H. R. Resol. Prot. Nr. 17, fol. 5, fol. 13, fol. 14 V, fol. 32. 69) Vgl. R. H. R. Resol. Prot. Nr. 20 b (Geh. Rats Prot.) zu 1561 Nov. 29. 70) Bohemica 1362 Juli 15 u. Aug. 24. 71) Vgl. Thiel, Regesten etc. Nr. 113. 71 a) Fellner-Kretschmayr I/2, 177, 181, 184. 71 b) Firnhaber, Zur Gesch. d. österr. Militärwesens i. Arch. f. őst. G. 30, 137, Beil. XIII. — Vgl. Fellner-Kretschmayr I/i, 240, Anm. 2. 71 °) R. Reg. Férd. I., Bd. 21, fol. 72 und 72 V. 363