Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 1. Die Reichsvizekanzler

kanzellariates betraut hatte341), die formalen Geschäfte, ohne jedoch in politischen Dingen den geringsten Einfluß zu besitzen. Mit Dekret vom 23. April 1706 wurde Schönborn vom Kaiser auch zum geheimen Rat ernannt 342). Der Kurfürst von Mainz hatte sich in seinem Neffen nicht getäuscht. Er erwies sich nicht nur als ein selbständiger Politiker, sondern auch als ein energischer Verfechter und Verteidiger der erzkanzlerischen Rechte 343). Durch mehr als zwei Jahrzehnte führte Schönborn mit Elan und Zähigkeit einen heftigen Kampf um Recht, Ansehen und Macht der Reichskanzlei. Es lag nicht an ihm, daß er nach manchen Teilerfolgen in diesem Kampfe schließlich unterlegen ist. Über den großen Aufgaben, vor die ihn sein Amt stellte, vernachlässigte er aber auch nicht die tägliche Arbeit in der Kanzlei. Schönborn zählt zu den fleißigsten unter den Vize­kanzlern. Er hat sehr viel selbst konzipiert, wobei sich seine Tätigkeit nicht auf die Politica beschränkte. So arbeitete er, um nur ein Beispiel anzuführen, sehr viele Akten, die sich mit münzrechtlichen Dingen be­faßten, eigenhändig aus. Mit Recht hebt Hantsch hervor 344), daß Schön­born ein erfahrener Jurist war, was ihm bei den reichsrechtlichen Fragen besonders zugute kam. Er liebte es, seine Gedanken in oft sehr lang­atmigen Promemorien und Denkschriften zu Papier zu bringen, deren zahlreiche von seiner Hand erhalten sind. Die Gabe eines klaren und guten Stils war ihm, wie schon Hantsch bemerkt, jedoch versagt geblie­ben 345 346). Schönborn muß auch, wie seine zahlreichen und oft sehr umfang­reichen Korrekturen in den verschiedensten Konzepten zeigen, die Über­prüfung der Arbeiten seiner Beamten sehr genau genommen haben 348). Seine überaus charakteristischen Schriftzüge sind nicht immer leicht zu lesen und dürften für die Kanzlisten kaum eine Quelle besonderer Freude gewesen sein. Da er viel und gern schrieb, finden wir sehr oft schon auf den Einlaufstücken von seiner Hand die Erledigungen skizziert. Derartige Weisungen beginnen oft mit dem Worte rescribatur. Schönborn hat auch sehr fleißig die Präsentationsdaten auf den einlaufenden Schriftstücken vermerkt, zumeist mit einem vorausgehenden ac(cepi). Auch in Einzel­heiten des Kanzleibetriebes griff er öfters ein, bestimmte z. B. bei Weisungen, was in Ziffern gesetzt werden sollte 347). Ein Verdienst Schönborns bildet auch die Erbauung des Reichskanzleitraktes der Wiener Hofburg, für die er namhafte Geldbeträge von den Reichsständen zu gewinnen wußte 347 a)- Mit dem Ende der Zwanzigerjahre erlahmte zwar Schönborns Kampfeslust in der Verteidigung der Reichskanzlei und ihrer Rechte, aber in der täglichen Arbeit zeigte er sich noch immer sehr 341) R. K. Ver'f. A. 2. 342) Mzer. R. K. 34. 343) Noch 1760 pries der Taxator Brée in einem Brief an den Mainzer Hofkanzler Schönborns Wirken im Interesse des Erzkanzlers. m) a. a. O. 355. 346) a. a. O. 38 f. 346) Ich verzichte im Hinblick auf die Masse derartiger Schriftstücke auf die An­führung von Beispielen. 347) So unterstreicht er in der Weisung v. 22. Dez. 1725 an Fridag (Russica 12 *>) die Worte, die zu chiffrieren sind, und schreibt an den Rand: „subducta ponantur in cifras; fiat copia pro comite a Wratislau etiam in cifris.“ 347 a) Das Material hierüber in R. K. Verf. A. 67 u. 68. 349

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