Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 1. Die Reichsvizekanzler

An seine Stelle trat nádi einem heftigen Konflikte Kaiser Leopolds mit dem Erzkanzler, dessen wir schon an anderer Stelle gedachten 327), Dominik Andreas Graf Kaunitz. Zur Zeit seiner Ernennung zum Vizekanzler weilte Kaunitz, der damals schon auf eine diplomatische Tätigkeit im Dienste des Kaisers von fast anderthalb Jahrzehnten zurück­blicken konnte und schon seit längerer Zeit dem geheimen Rate angehörte, beim Kongreß der Aliierten im Haag. Er war dann erster Bevollmächtigter des Kaisers bei den Verhandlungen des Ryswicker Friedens und hat infolge­dessen erst anderhalb Jahre nach seiner Ernennung das Vizekanzleramt wirklich übernehmen können. Seine Installation als Reichsvizekanzler erfolgte erst am 9. Januar 1698 328). Bis dahin leitete der Reichshofrats­vizepräsident Sebastian Wunibald Graf Z e i 1 das Amt 329). Über den äußeren Lebenslauf Kaunitzens gibt ein Artikel der allgemeinen deutschen Biographie Aufschluß, auf den wir uns hier beziehen dürfen 33°). Seine Stellung am Hofe und unter den kaiserlichen Ministern erscheint bis zu einem gewissen Maße schon durch seine vorausgegangene Karriere vorge­zeichnet. Er war ein ausgesprochener Vertrauensmann Leopolds L, wenn dieser auch lieber öttingen an der Spitze der Reichskanzlei gesehen hätte und Kaunitz seine Ernennung eigentlich der Hartnäckigkeit, mit der der Kurfürst von Mainz Leopolds Wünschen widerstand, verdankte 331). Er fühlte sich auch durchaus als kaiserlicher Minister. Daß er ähnlich wie Windisdhgrätz einer der Einflußreichsten am Hofe Leopolds in diesen Jahren war und besonders in der auswärtigen Politik eine wichtige Rolle spielte, zumal Kinsky schon 1699 starb, wird von älteren und jüngeren Kennern dieser Epoche betont 332). Auch seine geistigen Fähigkeiten sowie seine Kenntnisse und seine Tätigkeit wurden in der älteren Literatur durch- gehends sehr günstig beurteilt 333), wobei wohl auch die hohe Einschätzung des Grafen Kaunitz durch den venezianischen Botschafter Ruzini mit­gewirkt haben dürfte 334). In jüngster Zeit hat das überaus ungünstige Urteil, das der Nachfolger des Grafen Kaunitz, Friedrich Karl von Schön­born, 1703 in seinen Berichten an den Kurfürsten von Mainz über den Reichsvizekanzler fällte, ihn in einem weit weniger günstigen Lichte erscheinen lassen 335). Bei diesen Berichten Schönborns, die zweifellos manches Nachteiliges für Kaunitz anführen, wird man aber doch auch nicht außer acht lassen dürfen, daß sie eben durchaus vom Standpunkt der kurmainzischen Interessen geschrieben sind. Daß Kaunitz die Reichs­327) Vgl. oben S. 60 f. 328) Eidbuch (A. B. 99/2). 329) R. K. Verf. A. 2. 33°) Aus der Feder A. V. F e 1 g e 1 s i. Bd. 15, 485 f. M1) Vgl. übrigens auch die von Alois Schulte, Markgraf Ludwig Wilhelm 1, 331, Anm. 5 wiedergegebene Behauptung des Fürsten Salm, Kaunitz hätte dem Erzkanzler 70.000 fl. für die Reichsvizekanzlerstelle gezahlt. 332) Vgl. z. B. Noorden, Europ. Geschichte im 18. Jht. 1, 154; Pribram, Öster­reich u. Brandenburg 1688—1700, 130 f.; B e r n e y, König Friedr. I. u. d. FLaus Habs­burg 14; H a n t s c h a. a. O. 73. 333) Man vgl. nur A r n e t h, Prinz Eugen 1, 202 f., u. besonders Pribram a. a. 0.130, der sagt, daß Kaunitz 1699/1700 „mit Recht als die hervorragendste Per­sönlichkeit am Wiener Hofe galt“. 334) Font. rer. Austr. II/27, 393. 335) H a n t s c h a. a. O. 54 ff. 347

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