Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 1. Die Neuorganisation der Reidiskanzlei im Jahre 1559 und ihre Entwicklung bis zum Tode Maximilians II

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806. Die Neuorganisation der Reichskanzlei im Jahre 1559 und ihre Entwicklung bis zum Tode Maximilians II. Die Niederlage Karls V. im Kampfe mit den deutschen Reichsständen, die ihren Ausdruck im Augsburger Reichsabschied von 1555 fand, war auch für die Entwicklung der Reichskanzlei entscheidend. Die Reichskanzlei Karls V. wurde mit dessen Abdankung aufgelöst, ihre Geschäfte übernahm die bisherige Hofkanzlei Ferdinands I., die somit nun auch zur Reichs­kanzlei wurde. Die der Proklamierung Ferdinands zum Kaiser voraus­gehenden Verhandlungen der Kurfürsten zu Frankfurt a. M. in den ersten Monaten des Jahres 1558 boten Erzbischof Daniel von Mainz die will­kommene Gelegenheit, seine Ansprüche auf die Leitung der Reichskanzlei und die Bestellung eines Stellvertreters in derselben bei Ferdinand anzu­melden, wobei er sich der nachdrücklichen Unterstützung der übrigen Kurfürsten erfreute. Zunächst erlangte der Mainzer Kurfürst nur, daß ihm Ferdinand I. am ij. März 1558, dem Tage nach der feierlichen Über­tragung der Kaiserwürde, in den seit Maximilian I. üblichen Formen das Recht der persönlichen Kanzleileitung sowie der Siegelführung bestätigte und die Zusicherung gab, daß, wenn er die Kanzlei nicht persönlich leite, die auslaufenden Schriftstücke vom Vizekanzler in des Erzkanzlers Namen unterzeichnet werden sollten 2). Weitere Verhandlungen wurden auf den nächsten Reichstag verschoben und demgemäß begannen auch alsbald noch vor Eröffnung des Augsburger Reichstages im Februar 1559 die Verhand­lungen des Erzbischofs von Mainz mit dem Kaiser über die Rechte des Erzkanzellariats. S e e 1 i g e r hat diese Augsburger Verhandlungen in ihren Hauptzügen bereits geschildert 2). Wir besitzen jedoch einen von ihm seinerzeit nicht benützten, bei den Reichstagsakten des Erzkanzlerarchives verwahrten Band 3), der infolge der Vollständigkeit seines Materials es nicht nur ermöglicht, die damaligen Vorgänge genau bis ins Einzelne zu ver­folgen, sondern manches auch schärfer erfassen läßt, als dies bisher möglich war. Der Band betitelt sich „Ungefarliche vermerkung wes auf gehaltenem *) Druck der Urk. bei Seel ig er a. a. O. 216 f. 2) a. a. O. 111 ff. — Kretschmayr a. a. O. 405, Anm. 2, schließt sich hier an Seeliger an. Vgl. über diese Verhandlungen jetzt auch Mathilde Krause, Die Politik des Mainzer Kurfürsten Daniel Brendel von Homburg 30, Anm. 4. 3) Mzer. R. T. A. 47. Eine Abschrift dieses Bandes aus dem 18. Jht. auch Reichsakt. in specie 36. 5

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