Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 10. Herkunft, Vorbildung und Qualifikation
daß die Referendare alle Tage „ohne ausnahme deren heiligsten“ vor- und nachmittags bis in die späte Nacht hinein in der Kanzlei ihren Arbeiten obliegen 92). Wenn dies vielleicht auch nicht allzu wörtlich zu nehmen ist, beweist es doch, daß sich hier vieles gebessert hatte. Bei dem unteren Kanzleipersonal stand es in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sehr schlecht um die Disziplin. Die Stelle des Expeditors wurde 1739 eigens begründet, um hier Ordnung zu schaffen. Wir hören, daß damals die Amtsstunden fast gar nicht eingehalten wurden. Es kam vor, daß einzelne Kanzleischreiber mehrere Tage nacheinander aus der Kanzlei wegblieben. Vielfach wurden die Konzepte zum Reinschreiben, dem Beispiel der höheren Beamten folgend, in die Wohnungen mitgenommen. Während der Amtsstunden wurde viel Zeit mit Schwätzen und Zänkereien vergeudet und oft ausgiebig dem Weine zugesprochen, was der bereits erwähnte Weinausschank des Hausmeisters sehr begünstigte. Statt zu arbeiten, schrieben manche auch Zeitungen und ließen die Reinschriften durch Kanzleidiener oder nicht vereidigte Personen herstellen. Besonders saumselig war man damals mit dem Registrieren. Die wiederholte Einschärfung, in kanzleimäßiger Kleidung zu erscheinen, läßt darauf schließen, daß auch das Äußere der Beamten viel zu wünschen übrig ließ. Ähnliche Disziplinlosigkeit herrschte bei den Dienern und Heizern, welch letztere ihre Dienstmägde ohne jede Aufsicht das Aufräumen der Kanzleistuben besorgen ließen 93). Daß es unter solchen Umständen auch um das Amtsgeheimnis schlecht bestellt war, kann niemand wundern. Neben dem durch Unvorsichtigkeit hervorgerufenen Verrat wichtiger Akten kamen auch Fälle ausgesprochener Korruption vor, auf die wir noch zu sprechen kommen werden 94). Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts scheinen sich die Verhältnisse, nicht zuletzt unter dem Druck der Maßregeln Josefs IE, allmählich gebessert zu haben, dodi zeigt auch der Motivenbericht zu einer neuen Instruktion für den Expeditor aus dem Jahre 1775 noch manche Mißstände95). Herkunft, Vorbildung und Qualifikation. Die Quellen reichen nicht aus, um die Heimatszugehörigkeit sämtlicher Beamten der Reichskanzlei festzustellen und etwa eine statistische Übersicht zu bieten. Für sehr viele der höheren Beamten liegen jedoch genügende Angaben vor, so daß wir uns doch ein beiläufiges Bild der Herkunft wenigstens dieses Teiles der Beamtenschaft machen können. Am besten sind wir naturgemäß über die Reichsvizekanzler unterrichtet. Von den 20 Reichsvizekanzlern stammten nur 4 aus den österreichischen Erbländern. Es waren dies Mitglieder des österreichischen Hochadels [Windischgrätz, Kaunitz und die beiden Colloredo 96)]. 15 waren aus an92) Mzer. R. K. 78: 1767 Nov. 30. 93) Vgl. über diese Zustände das Material über die Errichtung der Expeditorstelle i. R. K. Verf. A. 46 u. Mzer. R. K. 49. 94) Vgl. unten S. 131 f. 85) R. K. Verf. A. 46. m) Die Familie Colloredo darf im 18. Jht. füglich schon zum österreichischen Adel gezählt werden, wenn ihre ursprüngliche Heimat auch außerhalb der österreichischen Länder lag, vgl. über die C. etwa Wurzbach, Biograph. Lexikon d. österr. Kaisertums 2, 416 ff. 118