Historische Blätter 7. (1937)

Josef Karl Mayr: Die Schlussakte des Wiener Kongresses

facher Ausführung — auf feinem und einfachem Velinpapier sowie auf gewöhnlichem Druckpapier — zu 12,24 und 1500 Exemplaren ausgegeben34 *. Metternich hat sie nur halb befriedigt. Die „elende Hofdruckerei“, die sie geliefert hatte, schien ihm mit der vortrefflichen Mailänder Druckerei keinen Vergleich aushalten zu können. Er ließ das Titelblatt, das einen „schimpflichen Zeitungsadler in Holzschnitt aus dem zwölften Jahrhundert“ trug, auswechseln und Lettern und Adler in schönere Formen bringen. Auch dachte er daran, nach englischem Muster alle weiteren Staatsver­träge in demselben Formate — durch Titelblätter und Register in Jahr­gänge gegliedert — drucken und damit einen bis 1813 zurück ergänzten code diplomatique anlegen zu lassen86. Das ist allerdings nur einige wenige Jahre lang so gehalten worden. Ein Register der Schlußakte ist niemals zustandegekommen und die der offiziellen Ausgabe vorausgeschickte Buchbinderweisung, erst noch die Drucke der Ratifikationen und Akzes­sionen abzuwarten, ist gegenstandslos geblieben. Von demselben Mißgeschicke war ein anderer Plan Metternichs be­gleitet. Es war ihm gelungen, die Kabinette der Signatarmächte, ehe man nach Abschluß des zweiten Pariser Friedens auseinanderging, zu bestim­men, alle Originalakten der beiden Pariser Friedensschlüsse und des Wiener Kongresses im Archive der österreichischen Staatskanzlei zu hinterlegen, woselbst sie eine gemeinsame, als „europäische Akten“ be- zeichnete Schriftensammlung zu bilden hatten. Ein besonderer Registrator hätte sie verwahren, verzeichnen und mit einem historischen Leitfaden versehen sollen36. An dieser personellen Klippe dürfte Metternichs groß­zügiger Plan gescheitert sein. Der Sonderregistrator blieb unbestellt und die europäische Aktensammlung ungebildet. Kaum geringere Schwierigkeiten als bei der Ausfertigung der Schluß­akte ergaben sich bei der Ratifikation derselben, da die jedesmalige voll» ständige Inserierung des ganzen, aus 121 Artikeln und 17 Beilagen be­stehenden Textes ein kaum zu bewältigendes Hindernis bedeutete. Daher kamen Österreich, Rußland, England und Preußen am 4. November 1815 in Paris überein, die Ratifikationen ohne Einfügung des Textes vorzu­nehmen und dasselbe Verfahren auch für die Akzessions- und Akzepta- tionserklärungen festzusetzen. Man einigte sich auf drei Formulare, die hiefür benutzt werden sollten37. Die österreichische Ratifikation ist am 34 1816 I. 26. Hoppé an Metternich Wien, Staatsarchiv, Interiora 81. 36 1816 II. 13., IV. 4. Metternich an Hndeliat Wien, Staatsarchiv, Interiora 80. 3,1 1815 Memorandum Wien, Staatskanzlei, Interiora 2. 37 C. Angeberg 2, 1576. 69

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