Historische Blätter 7. (1937)

Taras v. Borodajkewycz: Kaiser und Reichserzkanzler bei Beginn des spanischen Erbfolgekriegs

dann bereits am 7. Oktober der geheime Bündnisvertrag zwischen dem Kaiser und dem Erzkanzler zustande. Ein Sekretartikel band die beiden Vertragspartner noch besonders eng in ihrer gemeinsamen Verteidigung gegen Frankreich und seine deutschen Trabanten und in der gegensei­tigen Garantie des Besitzstandes, auch bei den kommenden Friedensver­handlungen117. 12 Tage später schloß sich auch Kurtrier vertraglich an den Kaiser118. Nur schweren Herzens hat die Hofkammer die Zahlung der Subsi- dien geleistet und die Überweisung ist nicht klaglos vor sich gegangen119; obwohl der Kaiser in der Höhe des Betrages noch gut weggekommen war: Frankreich hatte dem Kurfürsten für ein Ausharren in der Neutra­lität noch ein Drittel mehr geboten120. Der gewinnende Teil bei dem Vertrag war der Kaiser. Wenn der Kurfürst bei seinem Abschluß das Versprechen gab, sich zeitlebens vom Kaiser nicht mehr zu entfernen121, so hat er dieses Versprechen einge­halten. Der Erzkanzler blieb fortan in der großen politischen Linie ein treuer Parteigänger des Hauses Habsburg. Mag auch seine Erklärung über sein Verhalten in den letzten Monaten in Wien nicht sofort vollen Glauben gefunden haben — er stellte es als eine bewußte Täuschung Frankreichs hin, um dem Kaiser im rechten Augenblick um so kräftiger helfen zu können!122 —, er hat in den nächsten Wochen alles getan, um die Reichs­stände dem Kaiser als Bundesgenossen gegen Frankreich zuzuführen, gegen das er „einen angeborenen, natürlichen Haß“ hegte123. Der Nörd- linger Assoziationstag vom März 1702 brachte die Früchte dieser Bemü­hungen: Unter Ausschluß des bayerischen Kreises ein neues Bündnis der vorderen Kreise, in das der Kaiser als Haupt des österreichischen Kreises freudig aufgenommen wurde!124) Wenige Wochen nach dem Nördlinger Tag erfolgte dann auch der Beitritt der Kreise dieses neuen Bündnisses zur großen Allianz. 117 Berichte Schlick 1., 3. und 9. X. 1701. Dazu den Vortrag der R. K. an den Kaiser 20. X. 1701 (Moguntina 12“). Das Original der Vertragsurkunde im HHStA. Vgl. L. Bittner, Chronologisches Verzeichnis, I, S. 118. Auf eine Aufzählung aller Ver­tragsartikel wurde verzichtet und nur herausgenommen, was in vorliegendem Zusammen­hang von Bedeutung. 118 L. Bittner, Chronolog. Verzeichnis, I. S. 119 f. 119 In R. K. Moguntina 12“ finden sich mehrere Klagebriefe des Kurfürsten über die saumselige Auszahlung der Subsidien. 120 Bericht Schlick 9. X. 1701. isi, i22, 128 ej,da 124 L. Bittner, a. a. 0., S. 120; Kopp, a. a. 0., S. 157f.; S. Riezler, a. a. 0., S. 521 bis 523. 150

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