Historische Blätter 7. (1937)

Walter Latzke: Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna

von Trautson wußte den Kaiser umzustimmen. Trautsons Bemühungen ist es zuzuschreiben, daß das Kollegium nicht nur im Besitz der Güter von St. Anna blieb, sondern auch deren schon so lange angestrebte Inkorpora­tion erlangen konnte °4. Am 20. Juni 1581 erklärte sich der Klosterrat in einem Gutachten an Erzherzog Ernst neuerlich für94 95 die dauernde Übergabe von St. Anna an den Jesuitenorden. Ein Dekret des Erzherzogs sprach am 11. September 1581 namens des Kaisers unter Vorbehalt der päpst­lichen Ratifikation die Inkorporation „in perpetuum“ aus96. Am 7. Ok­tober 1581 erließ Kaiser Rudolf II. von Prag aus die feierliche Ein­verleibungsurkunde 97. Etwas mehr als ein Jahr später — am 19. De­zember 1582 — setzte eine Resolution Rudolfs II. an den Klosterrat die Jesuiten auch in den Besitz des bis dahin von dem Reichssekretär Ersten­berger bewohnten Hauptgebäudes des St. Anna-Klosters98. So war denn aus dem erloschenen Frauenkloster durch die Vermitt­lung der Landesfürsten ein zweiter fester Posten der Gesellschaft Jesu in Wien entstanden. Daß es gerade der Jesuitenorden war, der der Erbe von St. Anna wurde, ist mehr als ein bloßer Zufall, ist nur ein Teilereignis in einer großen historischen Erscheinung. Die landesfürstliche Gewalt in Österreich konnte kraft ihrer seit dem 15. Jahrhundert errungenen Stel­lung gegenüber dem Klosterwesen ihres Territoriums die Güter der er­löschenden alten Klöster an sich ziehen und mit ihrer Verleihung an den neuen Orden der Jesuiten diesem in seinem Kampfe um die Wiederher­stellung der katholischen Lehre in den österreichischen Ländern die un­entbehrliche materielle Grundlage verschaffen. So hat die habsburgische Fürstenmacht von sich aus in das Klostertum einen neuen lebenskräftigen Faktor gebracht, der ihr bei dem großen Werke der katholischen Gegen­reformation zum wichtigsten Helfer geworden ist. 94 História collegii Viennensia S. J. fol. 29 (1581). „Serenissima . . . Galliarum regina soror caesaris Elizabetha, dum serio de monasterio aliquo ordini S. Clarae ex- truendo cogitaret, oculum coniecerat in S. Annám olim einsdem ordinis coenobium . tandemque ab imperatore et archiduce Ernesto, Austriae tnnc gubernátoré, illád im- petravit; . . . nostri serio evigilare coeperant et urgere apud serenissimum Ernestum incorporationem et favente deo eandem facile ei presuaserunt et opera quorundam con- siliariorum suae maiestatis, praecipue vero domini Trautson a caesare, cum quo iam ante per supplicem libellum actum fuerat, impetrarunt . . .“ 95 Bericht des Klosterrates an Erzherzog Ernst (conz.); StA 1. c. fz. 72. 96 Dekret Erzherzog Ernsts an den Klosterrat (or.); ebendort. — Beilage 2. 97 cop. in „Copeyen briefflicher urkhunden von der röm. khay. may. wegen der übergab dem Collegio Societatis Jesu die güeter St. Annae, St. Clarae Ordens . . .“; StA, Handschrift W 797 (Böhm. Suppl. 668) fol. 19-20. 98 Resolution Rudolfs II. an den Klosterrat (or.); StA, ÖA., GAfz. 72. 114

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