Historische Blätter 6. (1934)

Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung

Flut der Geschäfte und die Umständlichkeit seiner Arbeitsweise ihn oft und oft lahmzulegen drohten. Auch büßte 1773 die Rechenkammer ihre Selbständigkeit ein und wurde der Hofkammer einverleibt: nachdem sie den eigentlich mit ihrer Begründung einsetzenden Angriffen Jahre hin­durch standgehalten hatte, fiel sie zugleich mit ihrem Schöpfer Ludwig Zinzendorf, ein Opfer seines Zwistes mit Graf Hatzfeld. Es wurde auch sonst noch in den letzten 15 Jahren der Regierung Maria Theresias an diesem und jenem gebessert, doch eine Reorganisation der gesamten zen­tralen Staatsverwaltung ist 1765 zum letzten Male versucht worden. Überschaut man nun die drei großen Epochen in der Geschichte der österreichischen Zentralverwaltung der Theresianischen Zeit: 1749, 1761 und 1765, so ergibt sich für alle diese Reformen eine gemeinsame Wurzel, aus der sie erwachsen sind, und ein gemeinsames Ziel, das sie erstreben. Immer war es die schlechte Finanzlage Österreichs und der Wunsch, die Einkünfte zu steigern und die Ausgaben zu vermindern, der die Kaiserin und ihre Räte Hand anlegen ließ an eine gründliche Reform der politischen und finanziellen Verwaltung, die ja das Mittel war, die Bedeckung der Staatsnotwendigkeiten durchzusetzen und die bewilligten Gelder einzubringen. Daß die Reformen außer den angestrebten Ergeb­nissen auch noch andere erfreuliche Früchte zeitigten, wie z. B. die Stär­kung der inneren Verknüpfung und Verbindung der habsburgischen Länder oder die für das Rechtsleben so bedeutungsvolle Trennung der Justiz von der Verwaltung in der höchsten Instanz, spielte wohl in den vorbereitenden Arbeiten auch eine Rolle, stand aber durchaus in zweiter Linie. Es kam ungefähr so wie in der Parabel vom Weinberg: man suchte einen Schatz, nämlich die dauernde Sanierung der Staatsfinanzen, die stets als unverrückbares Ziel im Vordergrund blieb, und man fand zwar nicht den Schatz, aber man arbeitete das Erdreich so gründlich um, daß eine reiche Ernte die harte Arbeit lohnte. Von hohem Interesse ist auch das Ringen um eine entsprechende Form der Konzentration der Verwaltung, das sich durch alle diese Be­strebungen hindurchzieht. Graf Haugwitz vertritt hier das Prinzip einer extremen Zusammenballung der Hauptzweige der politischen und finan­ziellen Verwaltung, welche das Directorium in publicis et cameralibus in den letzten Jahren seines Bestandes zu jenem übergroßen Körper auf­schwellen ließ, der in seiner schweren Beweglichkeit für die Verwaltung zu einer Unbequemlichkeit, ja oft zu einem Hindernis wurde. Das hat auch Haugwitz nicht verkannt und seine späteren, 1761 und 1765 vor­gelegten Pläne erfassen das mögliche Ausmaß der Konzentration schon weit richtiger, weil sie sich auf praktische Erfahrungen stützen können. 18

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