Historische Blätter 4. (1931)

Ferdinand Bilger: „Großdeutsche“ Politik im Lager Radetzkys

Schwert focht, in dem Kampfe für den österreichischen Besitz in Italien? Das deutsche Vorparlament hatte in den ersten Frühlingstagen von 1848 die Hilferufe der Italiener mit reichlicher Kühle behandelt, die Kund­gebung der Mailänder ohne Antwort gelassen. In einem flammenden Aufsatz hatte das Blatt der provisorischen Regierung der Lombardei von einem „ostile e silenzioso contegno“ der Frankfurter Versammlung ge­sprochen 17. Die Nationalversammlung selbst berührte erst im Sommer von 1848 die italienische Frage. Am 1. Juli ist es, daß der preußische General von Radowitz als Abgeordneter auf die „deutsche“ Bedeutung des Krieges in Italien hinweist, mit Schmerz habe er gesehen, „daß der dortige Kampf der österreichischen Waffen von vielen unter uns als ein fremder, ja antinationaler angesehen werde 18“. Die langwierige De­batte über das österreichische Geldausfuhrverbot, das durch den Krieg in Italien veranlaßt ist19, gibt einer Reihe von Rednern — genau zur selben Zeit, als Erzherzog Johann seine Proklamation als Reichsverweser erläßt — zu scharfen Auseinandersetzungen mit Österreich und über seinen italienischen Besitz Anlaß 20. Während der Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses v. Wydenbrugk die italienische Frage am 22. Juli noch mit großer Vorsicht berührt, gießt schon am selben Tage Arnold Rüge Öl in das Feuer. Er verlangt die Entwaffnung der Völker, auf daß Italien und Polen befreit werde 21, zur selben Stunde, in der auf den Gefilden von Sommacampagna das Heer des Marschalls zur Ent­scheidungsschlacht schreitet. Unmittelbar nach dem Sieg von Custoza greift er am 26. Juli den österreichischen Feldherm während der Polen­17 Verhandlungen des deutschen Parlamentes (Vorparlament und Fünfziger- Ausschuß) II. 81. Die Behandlung der italienischen Sache wird vertagt (II, 189 ff.). Das Blatt der provisorischen Regierung in Mailand „II 22 Marzo“ spricht über die Nichtbeantwortung der Adresse an das deutsche Vorparlament in den Nummern vom 30. IV. und 1. V. 1848, an letzterer Stelle insbesondere unter Hervorhebung des Gegensatzes zu Ungarn, von wo eine feurige Antwort erfolgt war. 18 Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen konsti­tuierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main. Bd. I, S. 666, vgl. vor­her die Äußerungen Ernst Moritz Arndts I. 657. — Am 7. Juli 1848 wird ein Dringlichkeitsantrag Vischer-Tübingen, Bundestruppen nach Südtirol zu senden, abgelehnt. Sten. Bér. II. 806. 19 So nach der ausdrücklichen Feststellung des späteren österreichischen Ministers von Bruck. Sten. Bér. II. 908. 20 Debatte des 14. Juli 1848. Sten. Bér. II. 902—911: vgl. Augsb. Alig. Z. 1848, II, 3082. Proklamation des Erzherzogs Johann 15. Juli 1848. Sten. Bér. II. 916. 21 Antrag auf Einberufung eines Entwaffnungskongresses 22. Juli 1848. Sten. Bér. II. 1101. 8

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