Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

brecher hat das alles an der Hand von Karls eigenhändigen Nieder­schriften feststellen können. Wie, wenn sich diese nicht mehr gefunden hätten1! Sind doch auch Karls Kommentarien, 1860 in einer portugiesi­schen Übersetzung von 1620 aufgefunden und darnach veröffentlicht, infolge kleiner Unrichtigkeiten und unerweislicher Behauptungen eben von Maurenbrecher angezweifelt, von Ranke für „im Großen und Ganzen“ echt, von Gayangos aber nach wie vor für unecht gehalten und erst von Waltz* in ihrer vollen Echtheit erwiesen worden. Man sieht, wie weit E. W. Mayer durch das Gewicht, das er auf die Tatsache des Vorhandenseins ausschließlich italienischer Versionen legte, und die krause Form des Inhaltes, die er nicht zu deuten ver­mochte, von der Wahrheit abgeirrt ist. „Wäre es nicht ausgemacht,“ sagt Waltz 1. c. 81 von Karls Kommentarien, „wann die Niederschrift erfolgte, man würde es aus ihrem Inhalt und ihrer ganzen Fassung mit Sicherheit erkennen“. Ein Ähnliches gilt im Sinne Konrad Häblers wohl auch für sein politisches Testament. 1 Bisweilen mag dabei auch die Tatsache, daß erster Entwurf und letzte Fassung starke Differenzen aufweisen, Verwirrung gestiftet haben (vgl. W. Richter 1. c. 12, 14). 8 Vgl. 1. c. 5 f.; auch Morel-Fatio 1. c. 168. I i e 1

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