Historische Blaetter 2. (1921)
Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.
Details. Gunstbezeigungen gegenüber dem Apostolischen Stuhl und dessen Schutz empfiehlt die Instruktion von 1548 nachdrücklich an: auch bei Gegensätzen soll des Papstes Rang und Würde nie außer acht gelassen, ihm vielmehr stets der gebührende Respekt erwiesen werden; selbst päpstlichen Mißbräuchen gegenüber muß Philipp klug und respektvoll Vorgehen; die Papstwahl muß der Not der Christenheit Rechnung tragen, alle gegenteiligen Anschläge sind zu verhindern; in allen Differenzen muß Philipp als guter Sohn der Kirche schicklich und verständig bleiben und darf dem Papste keinerlei Grund zur Unzufriedenheit geben ; keinesfalls darf er mit ihm brechen1. Julius III. gegenüber, der im Gegensätze zu Paul III. ins kaiserliche Fahrwasser steuerte, wird die papstfreundliche Haltung des Testaments noch verständlicher 2. Die restlichen Abschnitte des Testaments haben wir aus textkritischen Erwägungen ausgeschieden (vgl. S. 235 f.). Dieser Auffassung pflichtet E. W. Mayer 1. c. 120, 486 insofern bei, als er darauf hinweist, daß ein Krieg mit Venedig — das Testament behandelt ihn ausführlich — für Karl nicht diese Bedeutung hatte3. Die Instruktion von 1548 bezeichnet es, wie erwähnt, als guten Verbündeten ’. Auch E. W. Mayers weitere Ausführungen5 über die Unmöglichkeit, Italien als Nerv der kaiserlichen Macht zu bezeichnen (vgl. Anm. 11, S. 234) und die tatsächliche Unrichtigkeit der anempfohlenen Politik des Divide et impera (vgl. S. 236) entsprechen im Vereine mit seiner Auffassung über den Schluß des Testaments unseren textkritischen Ergebnissen durchaus. Wie früher vermutet (vgl. S. 238), dürfte der bodenständige, echte Teil des Testaments etwa zwischen Juli 1552 und Juli 1553 entstanden sein. Innerhalb dieses Jahres kann die zweite Hälfte 1552 wohl kaum in Frage kommen6. Kervyn hat 1. c. XXI f. sogar für die viel weitere Zeitspanne von der Flucht aus Innsbruck (Mai 1552) bis zu den ßrüsseler Abdankungen (Oktober 1555 und Jänner 1556) keine Möglichkeit zu weiterer literarischer Betätigung Karls erblickt. Sicher haben die Nachwirkungen der Katastrophe vom Mai 1552 zunächst jegliche ruhige Sammlung verhindert. Doch hat sie Karl merkwürdig rasch überwunden. 1 Vgl. Weiß 1. c. 3, 270, 279 ff., 288 ; auch Maurenbrecher 1. c. 3, 292. 2 Vgl. auch E. W. Mayer 1. c. 120, 490 und W. Richter 1. c. 25 f., 31 ff. 3 Die venedigfeindliche Tendenz des Testaments erklärt E. W. Mayer 1. c. aus der damals in Mailand und Neapel herrschenden Strömung. 1 Vgl. Anm. 4, S 245. 5 Vgl. 1. c. 120, 486 f. 8 Damals waren Karls Blicke unausgesetzt nach Deutschland gerichtet (vgl. Turba 1. c. 28, 33 ff., 43 f., 49). (