Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

gelnde Erfahrung gleichen gute Ratgeber aus; Schmeichlern darf nicht Glauben geschenkt werden *. Auf den Wert häufiger Audienzen für Fürst und Untertanen (vgl. S. 226) hat Karl in der Instruktion vom 4. Mai 1543 ausdrücklich hingewiesen: Philipp soll die nötigen Audienzen erteilen, ruhig zuhören, milde antworten und die dem Volke gebräuchlichen Stunden enthalten3. Bereisungen der Provinzen (vgl. 1. c.) sind in Karls Kommentarien mehrfach erwähnt3, auch die Instruktion von 1548 spricht davon \ Der Ratschlag, zu verhindern, daß geringe Leute von mächtigen Herren gequält würden und im Bedarfsfälle — bei Klagen gegen die ordent­lichen Richter oder Ablehnung derselben — neue Richter zu bestellen, ohne jedoch dabei deren Autorität, Ehre und Würde zu verletzen (vgl. 1. c.), hat in der Instruktion vom 6. Mai 1543 eine deutliche Paral­lele: die Beamten dürfen bei schweren Strafen ihre Autorität nicht überschreiten; nicht alle Klagen gegen sie sollen angenommen, doch auch Untersuchungen nicht unterlassen werden, denn sonst bringen sie die Untertanen zur Verzweiflung5. Gerechte und rasche Rechtspre­chung (vgl. 1. c.) verlangt Karl allenthalben6, ebenso strenge Unpartei­lichkeit, Vermeidung aller Heftigkeit in Kriminalfällen7 (vgl. S. 226), einfache Kleidung und Mäßigkeit bei Tische8 (vgl. 1. c.). Die Auffassung- des Testaments über den Krieg (vgl. S. 226 f.) läßt sich für Karl aus zahlreichen Beispielen erweisen: mit allen Mitteln will er ihn, die Folter und Gottesgeißel, vermeiden und Friede ist ihm der Gegenstand inständigsten Gebetes“; doch kann er ihn als Haupt so zahlreicher und entlegener Territorien nicht ganz vermeiden; nie aber hat er vor Erschöpfung aller friedlichen Mittel zu den Waffen ge­griffen 10. — Gute verwandtschaftliche Beziehungen zur österr. Linie (vgl. S. 230) waren Karl stets eine wahre Herzensangelegenheit11: eine Union zwischen Philipp und Ferdinand wird beiden gleich dienlich sein I Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 291 f., auch Mignet 1. e. 14 f. 3 Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 295. 3 Vgl. Morel-Fatio 1. c. 187, 205, 225, 265. ' Vgl. Weiß I. c. 3, 308, 316. 5 Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 308 f. B Vgl. Weiß 1. c. 3, 268, 309; Maurenbrecher 1. c. 3, 292 f., 307; Mignet 1. c. 102 und Kervyn 1. c. XVII. 7 Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 292. 8 Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 292 ; auch Ranke 1. c. 1, 110. 9 Vgl. Maurenbrecher 1. c. 3, 299; Weiß 1. c. 2, 550 f.; 3, 271, 275, 285, 297; Kervyn 1. c. XVI f.; Morel-Fatio 1. c. 217, 223, 225, 233, 245, 251, 269. 10 Vgl. Weiß 1. c. 3, 271 ff.. 277; Waltz 1. c. 5; Morel-Fatio 1. c. 237, 267; W. Richter 1. c. 48 ff. II Vgl. Weiß 1. c. 2, 550, 558, 560; 3, 273 f., 277, 314; Waltz 1. c. 35; Morel- Fatio 1. c. 189, 209; W. Richter 1. c. 22 f.

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