Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

Tages ganz falsche Vorstellungen gehabt: er lasse die Abdankungshand­lung am folgenden Morgen stattfinden, während sie doch tatsächlich erst am Nachmittage stattgefunden habe und weiters Flandern, Italien und Deutschland übertragen werden — Spanien gelte als schon abge­treten —, während doch Philipp Neapel und Mailand schon seit dem Sommer 1554, Spanien aber erst seit dem 16. Jänner 1556 besessen habel. Nun fragt es sich zunächst, wie E. W. Mayer — er unterrichtet uns nicht hierüber —- zur Überzeugung gelangen konnte, daß Spanien schon als abgetreten gelte; denn auf diesem Wege ist er anscheinend auf die Abdankung vom 25. Oktober 1555 verfallen. Es kann kein Zweifel sein, daß er mit Br. Stübel2 diese Annahme aus T 8/1 (vgl. S. 222) herleitet, wo Spanien und die anderen Territorien Karls miteinander verglichen werden. Diese Auffassung wird hinfällig', wenn man sich vergegen­wärtigt, daß das Testament — es ist hier von dessen ursprünglicher Fassung die Rede —, wie sich später ergeben wird (vgl. S. 248), zu einem Zeitpunkte entstanden sein dürfte, da sich Philipp als Karls Stellver­treter in Spanien befand.3 Philipp, dem Thronerben, der eben in Spa­nien das Regierungsgeschäft erlernen sollte, ist dort sein ganzes zu­künftiges Reich, Spanien natürlich mit inbegriffen, vor Augen gestellt. Die Identifizierung des testamentlichen Abdankungsaktes mit jenem des 25. Oktober 1555 wäre also beseitigt. Aber auch die weitere Beziehung, die bisher zwischen dem Testament und jener Abdankung vorausgesetzt wurde — es soll entweder am Vor- abend oder am Vormittag des 25. Oktober 1555 entstanden sein —, scheidet aus, wenn sich (vgl. S. 222) wahrscheinlich machen läßt, daß dessen Zeitangabe ursprünglich weder „morgen früh“, noch „morgen vormittag“, noch „heute“, sondern lediglich „nächstens“ gelautet hat. Br. Stübel hat sich über Art und Weise der Entstehung des Testaments eine merkwürdige Auffassung zurechtgelegt: Karl soll es am Vormittage des 25. Okto­ber Philipp gegenüber zuerst mündlich erörtert haben; zu Papier sei es erst nach­träglich gebracht worden. Dies kann aber auf keinen Fall zutreffen; Karls mündlicher Instruktion müßte eine schriftliche Aufzeichnung doch unbedingt vorausgegangen sein. Wenn Br. Stübel den überholten Passus über Siena — es war ja schon seit April 1555 wieder spanisch — durch einen gelegentlich dieser späteren Niederschrift unterlaufenen Irrtum erklärt, setzt er damit doch selbst eine erste Niederschrift voraus (vgl. 1. c. 23, 621 f, 633). — Auch W. Richter pflichtet 1. c. 17 f dieser Auffassung bei und vormutet zwei verschiedene, erst später vereinigte Fassungen. 1 Vgl. 1. c. 120, 476 f. 2 Vgl. 1. c. 23, 622. 3 Philipp war Ende Mai 1551 von Augsburg nach Spanien zurückgekehrt und bis zum Juli 1554 ununterbrochen dort (vgl. Egelhaaf, Deutsche Geschichte 2, 537 und G a c h a r d, Retraite et mort de Charles V Einleitung 52). 1­:oY

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