Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

die ähnlich der zweiten — der Inhalt verflacht zusehends — viererlei Arten, die menschliche Tugend zu erkennen, erörtert. Aber noch immer ist das Thema nicht erschöpft. Nochmals greift der Text auf frühere Ausführungen zurück und beendet, indem er die alten Themen, aus dem Zusammenhang gerissen, vergröbert und in größter Systemlosigkeit aufführt, den übergenug erörterten Gegenstand1. Kurze und inhaltsreiche Ratschläge* über den Wert häufiger Audienzen, regelmäßiger, doch nicht allzuhäufiger Bereisungen der Pro­vinzen, Schutz der Untertanen vor Bedrückungen, Ausschaltung jeg­licher persönlicher Motive, Bestellung richterlicher Appellationskollegien doch ohne Beeinträchtigung der ordentlichen Beamten, rasche Er­ledigung unwichtiger oder dringender Angelegenheiten1 2 3 leiten zur Er­örterung der fürstlichen Rechtspflege über. Es lassen sich dabei zwei Gruppen unterscheiden. Die eine4 verrät sich durch ein deutliches Vorwalten des Standpunktes der Untertanen im Vereine mit einer in D über die Hälfte klaffenden Lücke als jüngerer Zusatz, der sich vielleicht als Variation des inhaltlich gleichen Themas der zweiten Gruppe5 deuten läßt. Diese begnügt sich, sofern die Untertanen nur in leidlicher Moralität leben, verlangt Respektierung ihrer Häuslichkeit, offenes Ohr auch für die Gegenseite und Ver­meidung übereilter Entscheidungen6 7. Mit kurzen Verweisen’ auf Philipps Familie und Hof, worüber Karl schon früher einmal gesprochen habe, Leibgarden, Mäßigkeit in Kleidung und Tafelfreuden und einer bunten Aufzählung allerlei friedlicher Werke — sie ist wohl ein späterer Zusatz — schließt der erste Teil des Testaments ab. Der zweite Teil von den Kriegszeiten bezeichnet in seinem ersten Ab­schnitte 8 als Hauptaufgaben die Erhaltung imd —- unter gerechten 1T 40/4—45/2; D 203, 36—206, 12; I 62—70. — Auch W. Richter weist I. c. 17 auf mangelnde Systematik hin. 2 T 45/3—48/1; D 206,, 13—207, 22; I 70—74; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 466. Anm. 1. 6 T 47/2 (gleich I 74 ff.) bringt zahlreiche Beispiele und illustriert die Schwie­rigkeiten der Untertanen, ihr Recht zu erlangen, aufs anschaulichste. Man wird dieses Textstück um so eher als jüngeren Nachtrag auffassen können, als auch der unmittelbar folgende Absatz T 48/1 (gleich I 74) durch Inhalt, anlike Bei­spiele und die Lücke in D deutlich aus dem Zusammenhang herausfällt. 1 T 48/2—51/2; D 207, 22—208, 5; I 75—79; vgl. E. W. Mayer 1. c. 120, 466. Anm. 2. 5 T 51/3—52/1; D 208, 5—36; I 79—81. 0 Die Weitschweifigkeiten von D 208, 20—36 fehlen in T und I und sind wohl jüngeren Datums. 7 T 52/2—53/3; D 209, 1—210, 9; I 81—84; vgl. E. W. Mayer I. c. 120, 467, Anm. 1. 8 T 54/1—55/2; D 210, 9—212, 3; I 95—97; vgl. auch W. Richter 1. c. 48 ff.

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