Historische Blaetter 2. (1921)

Josef Karl Mayr: Das politische Testament Karls V.

Er wirft noch einen kurzen Blick auf die italienische Dresdner Hand­schrift, deren Text ihm nach den spärlichen Angaben Br. Stübels im AÖG 93, 183 f. mit den übrigen italienischen Fassungen übereinzu­stimmen scheint, den Text Teissiers, der, ziemlich wortgetreu über­setzend, wohl vielfach gekürzt, Zusätze jedoch vermieden habe und den deutschen Text Br. Stübels, der mehr eine moralisierende Paraphrase des Originals mit deutlichen tendenziösen Entstellungen sei, schließt damit die formale Kritik im wesentlichen ab und überläßt alles Weitere der Sachkritik, der er sich sogleich zuwendet. Wohl fügt er der Textanalyse in Anmerkungen einzelne Textproben beil, in denen er die wesentlichen Abweichungen festhält, jedoch ohne sie auszuschöpfen. Der weitere Gang seiner Ausführungen bestätigt, daß es ihm mehr auf die Feststellung des Zeitpunktes der Niederschrift und der engeren Umgebung der italienischen Texte als auf eine eindringliche, umfassende Textkritik ankam. Es liegt auf der Hand und wir hoffen, es erweisen zu können, daß er damit eine wesentliche, aufschlußreiche Möglichkeit, dem Probleme näher zu kommen, verabsäumt hat2. Es läge also die Aufgabe vor, sämtliche bisher bekannten Texte einer solch eindringlichen Vergleichung zu unterziehen. Tatsächlich mußten wir uns aber dabei auf den gedruckten französischen und deutschen Text und den italienischen der Dresdner Handschrift P 79 beschränken, die wir nach Wien versendet erhielten. Die Enge dieser Grundlage ist uns nicht entgangen; all die zahlreichen römischen Texte abseits liegen zu lassen, zwangen uns die unüberwindlichen Schwierigkeiten, die sich gegenwärtig jeder räumlich weiter ausgreifenden Forschung entgegen­stellen. Da sie aber im wesentlichen Übereinstimmung zeigen und ihrer­seits wieder, soweit es E. W. Mayer 1. c. 120, 456 nachprüfen konnte, mit der italienischen Dresdner Handschrift übereinstimmen, mag diese enge Basis entschuldbar erscheinen. Daß sie gleichwohl zu wesentlichen Ergebnissen zu führen vermag, wird sich im folgenden zeigen. Es bleibt aber doch festzuhalten, daß unserer Untersuchung ein abschließender Charakter nicht zukommen kann. Erst wenn sämtliche Texte — auch solche, die sich noch anderwärts, vor allem wohl im übrigen Italien, ver­streut finden mögen — einer derartigen Kritik unterzogen und vielleicht inzwischen auch noch spanische Texte von ungleich größerer Wichtig­1 Vgl. 1. c. 120, 453 ff., 458 ff. 2 Auch Br. Stübel ist daran nicht ganz vorbeigegangen. Er verglich (MIÖG 23, 620, Anm. 2) den Text Teissiers mit Textproben der röm. Barberini-Hand- schrift und (AÖG 93, 184 ff.) die franz., deutsche und ital. Version und ver- zeichnete in den Anmerkungen seines deutschen Textes die Varianten Teissiers. Aber tiefer ist auch er nicht eingedrungen. Ebensowenig W. Richter 1. c. 15 ff. is n 219

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