Heves megyei aprónyomtatványok 20/J

der Stadt und alle jene materiellen und geistigen Elemente, in denen sich dieser Charakter ausdrückt, insbesondere: a) die Anlage einer Stadt, wie sie durch Parzellen und Strassennetz bestimmt ist; b) die Beziehungen zwischen Bauwerken, Grünflächen und Freiflächen: c) die innere und äussere Erscheinungsform von Bauwerken, wie sie durch Struktur und Stil, Massstab und Volumen, Konstruktion und Materialien, Farbe und Dekor gegeben ist; d) die Beziehungen zwischen der Stadt oder dem städtischen Bereich und der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umgebung; e) die verschiedenen Funktionen, die die Stadt oder städtische Bereich im Lauf der Zeit übernommen hat. Jede Bedrohung dieser Werte stellt eine Gefahr für die Authentizität der histo­rischen Stadt oder des städtischen Bereichs dar. 3. Teilnahme und Einbeziehung der Bewohner sind wesentlich für eine erfolg­reiche Stadterhaltung und sollten gefördert werden. Man sollte nie vergessen, dass die Bewahrung historischer Städte und städtischer Bereiche in erster Linie deren Bewohner betrifft. 4. Die Denkmalpflegemassnahmen in einer historischen Stadt oder einem städ­tischen Bereich erfordern reifliche Überlegung, Methodik und Fachwissen. Dabei sollte jeder Dogmatismus vermieden werden, weil im Einzelfall spezifische Prob­leme zu berücksichtigen sind. METHODEN UND MITTEL 5. Die Planung für die Erhaltung historischer Städte und städtischer Bereiche soll in multidiszplinärer Zusammenarbeit vorbereitet werden. Dabei muss unter Be­rücksichtigung aller relevanter Faktoren wie Archäologie, Geschichte, Architektur, Technik, Soziologie und Wirtschaft von einer Analyse der Gegebenheiten ausge­gangen werden. Die Fiauptziele der Erhaltungsplanung sollten ebenso klar defini­ert werden wie die gesetzlichen, administrativen und finanziellen Mittel, die zu ihrer Verwirklichung notwendig sind. Die Erhaltungsplanung sollte um ein ausge­wogenes Verhältnis zwischen den historischen Stadtbereichen und der Stadt als Ganzem bemüht sein. Sie sollte Gebäudegruppen nennen, die zu erhalten oder un­ter bestimmten Bedingungen zu erhalten sind, unter Umständen auch Gebäude, auf die man im Ausnahmefall verzichten könnte. Vor jeglichem Eingriff muss der Vor­zustand genauestens dokumentiert werden. Die Erhaltungsplannung sollte von den Stadtbewohnern mitgetragen werden. 6. Unabhängig vom Stand der Erhaltungsplanung sind alle notwendigen denk­malpflegerischen Massnahmen gemäss den Grundsätzen und Zielen der vorliegen­den Charta und der Charta von Venedig durchzuführen. 17 -

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