Házi Tájékoztató, 1930. január-március

1930-01-20 [1909]

Téglás dr,bizalmas üzeneti Hátiból: Bfcthlen elutazott, a lapok ne Írjanak róla, , ; 4, , A csehek azt mondják, hogy holnap'még egy ülés le sz a magyar kérdésben, ezt még nem tudtam ellenőriztetni. ;: Haag , 20. Január /.íolif/ feas enogültige Abkommen iiber die Ostreparationen, jessen vorlaeufige Grundlage bereits gémeidet wurde, ist - wie man von ung-rischer Seite erfaehrt - durch die Verhandlungen der heutigen Nacht. die von 10 Uhr 30 gestern abends ununterbrochen bis heute fr'úh ló Uhr ge auert habén, nicht unwesent­lich zu Gunsten Ungarn geaendert wórdeh. Dan^ch wird ein erster Po«l gebildet. der einen Wert von 240 Millionen Goldkronen habén soll. In ihm rliesst der Teil der ungarischen Reparationsschuld, der fúr cie Grossmaechte bestimmt war una sich .mis den zu leistencen Zahlungen von 10 Millionen Goldkronen jaehrlich /von 1923. bis 1943./ ergibt, weiter die Zahlungen Ungarns von 1943 bis 1966 in Honé von je 13 1/2 Millionen Goldm onen, mit einem Gegenwartswert von 87 Millionen Goldkronen und schliess­lich die Gesamtsumme der von der Kleinen Entente nach ihrer Gesetz­gebung an die entektfieten Optanten zu zahlenden Bntschaedigungen im .íerte von etwa Í00 Millionen Gtldkronen. Der Rest ergibt sich aus ein igen kleineren übrechnungen. Der zweite Pool von 100 Millionen K.onen wird in Porm eines Virschusces der drei_Grossmaechte, Prankreich, England und Italien aufgebracht. Uber die Rückzahlung scheinen interné Vereinbarungen zwischen ihnen und den Nutzniessern der Enteignung zu bestében. Jedenfalls hat Ungarn fúr die Rückzahlung dieses Betrages nicht* zu sorgen,/ " im Be lirfnisfalle. das heisst, wenn die Schiedssprüche Ijöhere Zahlungen an die cnteigneten bedingen, nicht aufzukommen, ^ondem in diesen Faeyen treten die Kleinen Entente-Startén fúr den Mehrbe'trag ein. oc*e>i> Die Schiedsgerichtsfrage ist dahin geregelt worden, dass die gemischte Schiedsgerichte,bisher aus einem neutralen und je einem Vertreter der beiden jeweils streitenden Partéién bestehend. um zwei neutrale Mitglieder erweitert werden, dass ferner der staendige inter­nation le Gerichtihof im Haag, der die se neutrale Mitglieder ernennt, als ^ppellationsinstanz fürá aie noch nicht entschiedenen P ozesse vorgesehen werde, dagegan in den bereits entschiedenen nicht zustaendig ist. Die endgültige Hegeimig dieses Abkommens werde jedoch erst in einer nach Paris emzuberufenden weiteren Konferenz der Beteilig­ten, wc die Hechtsinstrumente geschaffen werden pollen, zu Ende gebracht und unterzeichnet werden. /UTKB/

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