Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1589-1590 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 27. (Debrecen, 1997)

ein "Pfuscherort" sei (d.h. hier arbeiten keine der Regel nach organisierten Zünfte). Das Urteil stellt fest, er habe alles unter Einverständnis des Magistrats und auf Befehl des Burghauptmannes zu Kalló getan. Der Geselle habe wohl die notwendigen Werkzeuge mit sich gehabt und unter Aufsicht des Auftraggebers gearbeitet (222/3 reg.). In dem anderen Beschluß steht, die Instandhaltung des Dammes am Fluß Kondoros, an der östlichen Grenze der Stadt sei nicht nur die Pflicht einer Straße sondern der ganzen Stadt. Hier stand die Walkmühle der Tuchweber. Auf den Landkarten des 18. Jahrhunderts ist am Fluß Kondoros in der Nähe der Grenze zu Mikepércs noch ein Ort zu sehen, der als Walkmühle der Flauschmacher bezeichnet ist. Davon weiß man seit Ende des 13. Jahrhundert auch durch die Angaben Bescheid, dieser Damm diente nämlich zum Abhalten des für die Walkmühle der Tuchweber erforderlichen Wassers (219/1 reg.). Da der Magistrat laut Zunftordnung in den Streitigkeiten der Zunftmitglieder die Berufungsinstanz darstellt, wird daher verordnet, daß Stiefelmachermeister mit zwei Gesellen verpflichtet seien, einen von ihnen an solche Meister zu überlassen, die keinen hätten (215/3 reg.). Die Vorschriften der Eisenschmiede (Waffenschmiede, Schlösser und Hammerschmiede) beschäftigten sich schon im 15. Jahrhundert mit dem Verkehr der Eisenwaren, die aus dem Komitat Gömör und des Näheren aus der Stadt Csetnek (heute Stetnik genannt) eingeführt worden sind. Diese Beziehung scheint auch am Ende des 16. Jahrhunderts ununterbrochen weiterzuleben. Dieses Jahr wird sehr detailliert vorgeschrieben, daß niemand sowohl jenseits (Tiszántúl) als auch diesseits der Theiß (Tiszáninnen) die Waren im voraus von ihnen nicht aufkaufen dürfe, das sei aber in großen Mengen sogar auf den hiesigen Messen nicht gestattet. Würde ein Debrecener Eisenwaren gekauft haben, dürfe er diese in den darauffolgenden drei Tagen nur in kleinem verkaufen (229/1 reg.). In den früheren Protokollen traf man oft den Namen von Sebestyén Thököly. Zwei Jahrzehnte lang wurde er aber nicht wieder erwähnt. Seine Beziehungen können aber doch nicht unterbrochen sein, da dieses Jahr sein Advokat von András Bartalis - der annehmlich sein Beauftragter gewesen ist - 84 Forint verlangte (226/1,231/2 reg.). Im Vorwort des vorhergehenden Protokolls wurde eingehend über Ferenc Duskás gesprochen. Er soll dieses Jahr gestorben sein, da seine Frau am 28. Dezember als Witwe erwähnt wird (250/1 reg.). Auch die finanzielle Lage seines Geschäftspartners István Thar (Tar) wurde erschüttert, János Deák, der Stadtnotar legt auf sein Vermögen wegen einer Schuld von 900 Forint Verbot. Einige Wochen danach folgte eine weitere Verbietung (213/2,231 /6 reg.). Zu dieser Zeit wohnt der Prediger György Gönczy in dem Pfarrhaus, das die Stadt von der Witwe von Péter Méliusz gekauft hat. Auf dem benachbarten Grundstück stand das Haus des Stadtnotars János Deák (heute wird es durch die Hatvan-, Füvészkert- und Perenyi-Straßen sowie den Durchgang im Postgebäude begrenzt). Der Prediger nahm aus dem Grundstück von János Deák eigenmächtig ein Stück Boden in Besitz, der in der Weite ein Klafter ausmachte und ließ darauf einen geflochtenen Zaun stellen (230/1 reg.).

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