Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1572 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 21. (Debrecen, 1990)

Von seinen Prozessen wissen wir, dass er mit Tuch, Getreide, junges Mastrind oder Mastochs handelte, und er selber eine Rinderherde und einen Schlachthof besass (1570: Reg. 22/5, 28/5; 1571: Reg. 109/2, 142/4, 167/1). In den Bänden der nächsten Jahre stösst der Leser noch auf seinen Namen. Sándor Takáts behauptet über István Tar, ohne die näheren Quellen anzugeben, dass er den "Faktor", dass heisst beauftragter Aufkäufer des Urgrossvaters der Fürs­ten, Sebestyén Thököly war. Über Sebestyén Thököly schreibt der Biograph des Fürsten, Dávid Angyal, nur nach 1569 ausführlich. Damals lebte er schon in Nagyszombat und nach der Familien­tradition war er Pferdehändler. Eins ist aber sicher, er beschäftigte sich mit Rinder­handel und er mag früher in Mezőtúr gewohnt haben. Mezőtúr was seit dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts das Handels und Marktzentrum des Rinderhandels jen­seits der Theiss und übertraf in dieser Hinsicht sogar Debrecen. Mehrere Aufzeich­nungen weisen auf seine Beziehungen zu Mezőtúr und zu Debrecen hin (vgl. mit 1568: Reg. 321/8; 1570: Reg. 58/1; 1571: Reg. 154). Die erste Eintragung von István Tar ist im Jahre 1548 datiert (1548: Reg. 40). Schon damals wurde er wegen 200 Ochsen angezeigt (Reg. 387). Dann verschwand sein Name für anderthalb Jahrzehnte, aber 1564 hatte er schon eine Handelsgesell­schaft mit Händlern von Derecske, Klausenburg und Pressburg; er handelt mit Rin­dern, Leder und Safran, er verlernte aber auch Kredite (1564: Reg. 13/7; 1566: Reg. 90/3; 1567: 211/1-2; 1569: Reg. 290/2; 1570: Reg. 69/10; 1571: Reg. 141/1, 153/3). Er war Kompagnon von András Deák, dem Schwiegersohn von Ferenc Dus­kás, er blieb sogar sein Schuldner (1568: Reg. 251/9). Im Protokoll werden erst 1571 die Namen der beeideten Richter aufgezählt, aber auch ihn finden wir unter den Mitgliedern des 60 köpfigen Organs (1571: Reg. 171/4, 213/3, 253/2, 267/1, 269/1). Er besass zwei Steinhäuser in der Stadt, das eine in der Várad, das andere in der Új Strasse. Das eine hat er gekauft — nach dem Preis soll es ein recht prächtiges Steinhaus gewesen sein —, das andere erwarb er durch Pfändung (1569: Reg. 33/10; 1571: Reg. 172/4). Später wird noch von ihm die Rede sein. Aus kirchenhistorischer Sicht muss die Anzeige vom Tode und dem Ort des Fried­hofes von Péter Méliusz betont werden. Der Hauskauf in der Péterfia Jakab Strasse von András Komlós (calcographus) — dem Erben Gál Huszárs — ist eine kulturhisto­rische Angabe (1571: 271/3). Im Statut ist die Ordnung der Grenzbenutzung der Ackeraufteilung dieses Jahres genauer nachweisbar, weiterhin nachweisbar ist das Gewohnheitsrecht den Ackerbe­sitz betreffend in der Agrarstaat und die Rechtstellung der sogenannten „pfeilenar­tig" verteilten Äcker, die zum Innenterritorium des Hausgrundstückes gehörten (1571: Reg. 314/6, 316/2).

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