Szent Benedek-rendi katolikus gimnázium, Győr, 1884

október 5-én. Orosz jegyzete szer ént: Der Wortführer der Deputation der Ständetafel fügte bei Überreichung des ungarischen Nunciums, nebst der üblichen Com­plimentirung noch hinzu, dass die Ständetafel das Vertrauen und die Hoffnung hege, die Magnatentafel würde diesem Schritte voll­kommen beipflichten. Nach Verlesung des Nunciums : Judecc Curiae : Zwar bin ich jederzeit mit allem einverstanden, was zur Verbreitung der Muttersprache beitragen kann, was Alle, die mich kennen, bezeugen werden ; allein der gegenwärtige Schritt, wo eine Tafel den vierzigjährigen Gebrauch factisch umstösst, ohne die andere Tafel einer vorläufigen Anzeige zu würdigen, kann seiner Modalität nach nicht für gesetzlich gelten. — Der Redner verbreitet sich hierauf über die Natur der Nuncien, indem sie die Basis der Gesetze sind ; auch die Operate sind lateinisch, eben so die Gesetze. Wenn der Gegenstand im nächsten Reichstag, wohin er gehört, vorkömmt, werde er ihn gewiss aus allen Kräften un­terstützen ; jetzt aber erkläre er sich dagegen. Graf Michael Esaterhásy liest eine ungarische Rede vor, worin die meisten der in den Cirkeln und der Ständesitzung vor­gebrachten Gründe über Sprache und Nationalität enthalten sind. Er erklärt sich für das ungarische Nuncium.

Next

/
Oldalképek
Tartalom