Szent Benedek-rendi katolikus gimnázium, Győr, 1884
október 5-én. Orosz jegyzete szer ént: Der Wortführer der Deputation der Ständetafel fügte bei Überreichung des ungarischen Nunciums, nebst der üblichen Complimentirung noch hinzu, dass die Ständetafel das Vertrauen und die Hoffnung hege, die Magnatentafel würde diesem Schritte vollkommen beipflichten. Nach Verlesung des Nunciums : Judecc Curiae : Zwar bin ich jederzeit mit allem einverstanden, was zur Verbreitung der Muttersprache beitragen kann, was Alle, die mich kennen, bezeugen werden ; allein der gegenwärtige Schritt, wo eine Tafel den vierzigjährigen Gebrauch factisch umstösst, ohne die andere Tafel einer vorläufigen Anzeige zu würdigen, kann seiner Modalität nach nicht für gesetzlich gelten. — Der Redner verbreitet sich hierauf über die Natur der Nuncien, indem sie die Basis der Gesetze sind ; auch die Operate sind lateinisch, eben so die Gesetze. Wenn der Gegenstand im nächsten Reichstag, wohin er gehört, vorkömmt, werde er ihn gewiss aus allen Kräften unterstützen ; jetzt aber erkläre er sich dagegen. Graf Michael Esaterhásy liest eine ungarische Rede vor, worin die meisten der in den Cirkeln und der Ständesitzung vorgebrachten Gründe über Sprache und Nationalität enthalten sind. Er erklärt sich für das ungarische Nuncium.