Handels- und Gewerbs- Kalender 1848

Handels- und Gewerbs- Kalender 1848. - I. Abtheilung. Kalender

53 I. Österreichische Monarchie. Hier gilt der Conventions- oder 20 fl. Fuß. Dieser wurde im Jahre 1748 von Kaiser Franz I. eingeführt, am 20. Septem. 1753 durch eine mit Baiern abgeschlossene Convention erweitert und spä­ter noch von mehreren deutschen Staaten angenommen. Nach diesem Fuße ist eine feine főin. Mark in 10 Stück Speciesthaler oder ^13% Reichsthalern oder in 20 fl. enthalten. Die rauhe Mark enthält 13 Loth 6 Gran (13% Loth) sein Silber. A. Geprägte Münzen und Papiergeld in der österreichi- chischen Monarchie. a) Für Ungarn, Siebenbürgen, Gallizien, und diedeutschen Erbländer. Goldmünzen. Ungarische oder Kremnitzer Duca- gelten in ren einfache davon 80% Stück auf eine C. M. wiener, ober 67 Stück auf eine kölnische Mark gehen . ........ 4 fl. 30 kr. Doppclducaten 40% Stück auf die Wiener 33% Stück auf die kölnische Mark ..... 9 „ — Die Dukaten werden Gold von 23% Karat feingehalt geprägt. S o u v e r a i n d'o r 25% Stk. eine wiener, 21% Stk. eine kölner Mark aus 22 Karat Gold 13 „ 20 „ Halbe-Souveraindor 51 Stk. eine wiener, 42% Stk. eine köln. Mark aus 22 Kar Gold 6 „ 40 „ Vier Dukatenftücke 20%„ St. eine wiener, 16% St. eine köln. Mark, aus 23% karati­gen Gold ........... 18 „ — Die Goldmünzen unterliegen dem Kurse. — Ein Pfund Gold gilt 719 fl. C. M.; die Mark feines Gold 259 fl. 30 kr. in k. k. Dukaten. Eine Million Gulden in Gold wiegt beinahe 13 Ctr. 82 Pfd.; denn es wiegen 5 Duk. 1 Loth, oder genauer 201 Dukaten 40 Loth. Eine Million Gulden faßt 222,222 % Dukaten. Silbermünzen. Kronthaler 9% Stück auf die wiener, 7“/% Stk., auf die kölnische Mark aus Silber von Nahe 14 Loth Feingehalt gilt 2 fl. 12 kr.; Z w c i g u l d e n ft ü ck e oder Thaler 10 Stk. 1 wiener, 8% St. 1 köln. Mark aus Silber von 13% Loth Feingehalt gelten 2 fl. — Guldenstücke (halbe Thaler) 20 St. eine wiener. 16% St. kölnische Mark gelten 60 kr. — Zwa n- zigkreuzerstücke (Zwanziger), 42 St. 1 wiener, 35 Stück 1 köln. Mark aus 9% löthig. Silber 20 kr. — Zehnkreuzer­stücke (Zehner), 72 St. 1 roten., 60 St. 1 köln. Mark aus 8 löth. Silber, 10 kr.—Fünfkreuzerftücke (Fünferl), 126 St. eine Wien., 105 St. 1 köln. Mark, aus 7 Loth Silber gelten 5 kr.; — Groschen stücke (Gröschel), 165 Stück 1 wiener, 137% Stück 1 kölnische Mark, aus 5% löth. Silber, 3 kr. — Ein Pfund Silber gilt 47 fl. 12 kr. C. M.; ein Centner 4720 fl. Eine Million Gulden in Silber wiegt 211 Centr 86 Pfd., 14%0 Loth. Die Mark feines Silber gilt 23 fl. 16 kr, C. M. — 20 fl. C. M. sind 24 fl. nach dem neuen Reichsfuße, 21 fl. nach dem preußischen Conventionsfuße. Kupfermünzen. 1 Kreuzerstücke als Scheidemünze des Con­ventionsgeldes ; dann halbe und Viertelkrcuzer; ferner als Scheidemünze des Papiergeldes Wien. Währung: Zweigroschen, Groschen, Zwei-Kreuzer, Kreuzer, halbe Kreuzer und Pfenigstücke, unter diesen sind 30, 15 und 3 kr. Stücke, welche vor 1811 als Scheidemünze der damaligen Wicner-Stadt-Bankozettel geprägt wurden, durch das Finunzpatent vom 20 März 1811 auf 6, 3, 2 Kreuzer Wiener-Währung herabgesetzt wurden. Papiergeld. Noten der k. k. priv. österreichischen Na­tion« lbank, oder sogenannte Banknoten ausgegeben in Noten auf 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 fl. C. M. lautend und al pari mit dem Conventions-Silbergelde. — Einlösungs und Anlicipations-Scheine der Wiener Währung ausgegeben in Stücken zu 1,2, 5, 10, 20,100 und 1000 fl. Nominalwerth, deren Berhältniß zur Conv. Mze. Seit 1816 zu 2% : 1 festgesetzt ist, d. h. 2% Gulden solcher Einlösungsscheine machen 1 fl. C. M. oder 250 fl. Wiener-Währung sind 100 Conventionsgulden gleich. Anmerkung. Die Bücher und Rechnungen in Handel und Wandel, sowohl als auch bei öffentl. Rechnungsbehörden, Äm­tern, k. k. und andern öffentlichen Kassen werden alle nach Conv. Mze geführt, und der Gulden wird in 60 Kreuzer , der Kreuzer in 4 Pfenige abgetheilt. b) Für das lombardisch - venezianische Königreich. Erfloß unterm 1. November 1823 ein allerhöchstes Patent, das auch dort, wo früher mehrere und sehr verschiedene Müntzfuße üblich waren, den österreichischen 20 fl. Fuß als allgemeinen Münzfuß einführte, übrigens in der Anwendung dieses Fußes das metrische Gewicht aufrecht erhielt. Die Anordnungen dieses aller­höchsten Patentes sind im Wesentlichen und in gedrängter Kürze folgende: 1) Für die im lomb. venez. Königreiche umlaufenden Gold-, Silber- und Kupfermünzen hat als Grundlage der Ausprä­gung und Werthbeftimmung allein der 20 fl. Conv. Fuß zu gelten. 2) Das metrische Gewicht wird in der Anwendung dieses Münzfu­ßes beibehalten, und folgendes Berhältniß bestimmt: 1 metrisches Pfund ist gleich 3 Mark, 9 Loth, 48 Nichtpfcnnig wiener Gewichtes, und eine Wiener Mark ist zwei Oncien, acht Grossi 64%00 Gran des metrischen Gewichtes gleich. 3) Das metrische Pfund wird da­her ausgeprägt: das seine Gold zu 1307 fl. 20 kr. oder 3922 neuen östeöreich. Liren; das feine Silber zu 85 fl. 31 kr., oder zu 2565%00 neuen österreichischen Liren ; das Kupfer zu 1 fl. 54 21I/100[) Kreuzer oder zu fünf neuen österreichischen Liren 71*%,,,, Centesimi. 4) Die Einheit der im lombardisch-veneziani­schen Königreiche auszuprägenden Münzen wird aus einer Silber­münze ,österreichische Lira genannt bestehen, welche ein metrisches Gewicht von 4 Denar 3 ®ran 30“% eines Granes erhält und aus 9 Zehntheilcn feinem Silber und 1 Theil Kupferzu- zusatze zusammengesetzt wird. Sie wird in Hundcrttheile (Cente­simi) getheilt, und ibr Werth ist 20 kr. C. M. oder 87 Centesimi des italienischen Münzfußes. 5) Als gesetzlicher Maaßstab zur Ver­gleichung der neuen und der altern Währungen wird bestimmt, daß 100 österreichischen Liren, 87 italienische Liren, ober 113%2 Mai­länder Liren, oder 169%% venezianischen Liren gleich sind. Die im lombard. venezianischen Königreiche im Umlaufe befindlichen oder eigens für selbes geprägten Münzen und deren Werth sind folgende: Goldmünzen: K. k. doppelter Dukaten 27Lira; ein­facher Dukaten 13 Lira 50 Centesimi, Souverain d'or altern Gepräges 40 Lira, neuern Gepräges: 40 Lira; halber Souveraind'or 20 Liren. Silbermünzen. Thaler k. k. oder andere Conventionsmäßige 6 Lira, halbe Thaler oder Gulden 3 Lira, halbes Guldenstück 1 Lira 50 Centesimi, Viertel­gulden oder 15 kr. Stück 75Centesimi, Zwanzigkreuzer­stück eine Lira, Zehnkreuzer -Stücke 50 Centesimi, Fünf- kreuzerst. 25 Centesimi;Dreikreuzer oder Groschenftück 15 Centesimi; — kais. kön. Kronthaler 6 Lira, 60 Centesimi; — halber Kroncnthaler 3 Lira 30 Centesimi; Viertel-Kronenthaler 1 Lira 65 Cent.; — Für das lomb. venez. Königreich insbesondere sind geprägt: Scudo im Gewichte 25 Denar, 9 Gran 85,5j27 Hunderttheilen eines Granes, werth 6 Lira oder 2 fl. C. M.; halberScudo Gew. 12 Den. 9 Gran 722%. Hundertel Gran, werth 3 Lira, oder lfl.CM. — Lira Gew. 4 Den. 3 Gran, 30%% Hnndertel Gran, watt) 100 Centesimi oder 20 kr. C. M.; halbe S i r a, Gew. 2 D. 1 Gran 652%, Hundertel Gran werth 50 Centesimi oder 10 kr. 8

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