Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1875. (Budapest, 1875)
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäft
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäf Abschriften, amtliche, einfache, von einem Gerichte, pr. Bogen ........................ — von anderen Behörden................... amtlich v i d i m i r t e, pr. Bogen — von der Partei besorgt und sodann amtlich oder vom Notar vidimirt, pr. Bogen.................... — einfache, von der Partei besorgte, stempelfrei — mehrerer Urkunden auf einem Bogen bedürfen des Gesammtstempels für alle einzelnen Urkunden. — der Rubrik, pr. Bogen.................... Ab solutorium über Studien, oder über Rechnungen, sowohl von Privatpersonen ausgestellte, als auch gerichtliche und aussergerichtliclie,pr. Bogen Acccptationen bei Wechseln, stempelfrei. Aktiengesellschaften nach dem Werthe der bedungenen Vermögenseinlagen Scala III. Diese Gebühr ist vor Hinausgabe der Aktien zu ent richten. Adoptions-Urkunden, d. i. Verträge über die Annahme an Kindesstatt, pr. Bogen .... Aemter. Alle öffentl. Aemter, mit Ausnahme der aus dem Staatsschatz dotirten Aemter, der Staatsrealitäten und Industrie-Unternehmungen, stempelfrei. Amtliche Anmeldungen einer im stempelpflichtigen Inlande bestehenden Behörde oder eines |T' Amtes sind mit Ausnahme von Abschriften, Vi- ^ dimirangen, Reise-Urkunden, Protokollen, Ur- ^ theilen, Dekreten |und Duplikaten immer stempelfrei. Anmeldung der Appellation, Revision, wenn vom Erkenntnisse erster Instanz eine feste Stempel- ^ gebühr von nicht mehr als 5 fl. zu entrichten war, eben so viel als vom Erkenntniss erster Instanz zu entrichten ist; in allen anderen Fällen vom 1. Bogen . . Anstellung, Gesuche um Verleihung, pr. Bogen Anstellungs-Dekrete nach dem Werthe der ge- sammten Jahresbezüge. Scala III., — insofern dieselben nicht vom Landesfürsten oder von der Regierung verliehen werden, gebührenfrei. Anweisungen (Assignationen) von Kaufleuten oder auf Kaufleute, wenn die Leistung in Geld besteht (und wenn die Zahlungsfrist 8 Tage überschreitet), wie Wechsel nach Scala I. — wenn die Zahlungsfrist auf höchstens 8 Tage von der Ausstellung beschränkt ist, pr. Stück — wenn sie nicht in Geld bestehen und wenn nicht vom ausgedrückten Werthe nach Scala II eine mindere Gebühr entfällt, pr. Bogen .... — andere (nicht von Kaufleuten oder auf Kaufleute), nach dem Betrage, Scala II. Anzeigen auf einem besonderen Blatte, dessen Flä- chenmass 180 □" nicht übersteigt, pr. Stück — über 180 Wiener Quadratzoll, pr. Stück . . — in Zeitungen für jedesmalige Einschaltungen Asseknranzpolizzeu u. Verträge nach d.Präm.Sc. II. Auffordernngsklagen, pr. Bogen 36 kr., übersteigt aber der Streitgegenstand nicht 50 fl., pr. Bogen Aufgebots-Nachsiclitcn stempelfrei. — das Gesuch hierum, pr. Bogen.................... Aufkündigungen« gerichtliche, pr. Bogen . . — aussergerichtliche 50 kr., so lange hievon kein gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, stempelfrei. Befugniss-Gesuche, zum Betriebe eines eigenen oder konzessionirten Gewerbes oder Privatagentien — in Städten mit mehr als 50,000 Seelen — in Städten mit 10—50,000 Seelen . . — in Städten mit 5—10,000 Seelen . . . — in allen übrigen Orten......................... — um andere Befugnisse ........................ fl . kr 50 15 10 50 50 50 50 4 3 2 1150 l|Beilagen stempelpflichtiger Eingaben (mit Ausnahme von Armuthszeugnissen), pr. Bogen Beschwerden (jedoch nicht Rekurse) stempelfrei Bestand vertrage, nach dem Bestandpreise. Scala H Bücher (Druckwerke) stempelfrei, selbst wenn sie als Beilagen verwendet werden. Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, pr. Bogen — ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werthe der verbürgten Verpflichtung, Scala H. Cautions-Bestellungs- oder Widmungs-Urkunden nach dem Werthe Scala II. Cessionen, unentgeltliche, erfordern gleich den Schenkungen für die Urkunde selbst, pr. Bogen überdies aber bei nicht getrennten Eheleuten, Eltern und Kindern nach dem Werthe 1 %, bei anderen Verwandten bis einschliesslich Geschwi sterkindern nach dem Werthe 4°/o, in allen an deren Fällen nach dem Werthe 8 °/0. — entgeltliche, aber über keine Schuldforderung, sondern über andere Rechte, gleich den Kaufund Verkaufsverträgen nach dem Werthe des Entgeltes, Scala III. — auf Wechselbriefen (Giri), dann auf ihnen gleichgehaltenen Anweisungen, stempelfrei. — bezüglich anderer Schuldforderungen, sowie entgeltliche Cessionen von Aktien nach dem Werthe des Entgeltes, Scala H. — auf Ladescheinen, Lagerscheinen, Bödmereibriefen, See-Assekuranz-Polizzen, dann auch Cheques und Bankanweisungen von jeder Abtretung . Couti von Handels- u. Gewerbetreibenden, pr. Bogen — bilanzirte, pr. Bogen .................................. Co upons in- und ausländischer öffentlicher Kreditpapiere, stempelfrei. — von Privataktien nach dem Betrage, Scala II. Die Gebühr wird jedoch von den Aktiengesellschaften unmittelbar entrichtet. DIspensgesuclie an öff. Behörden u. Aemter. pr.Bog. Duplik, im Civilprozesse, pr. Bogen .... — beträgt der Gegenstand unter 50 fl. pr. Bogen Ehe-Eingaben wegen Scheidung, Ungiltigkeits Erklärung, pr. Bogen....................................... Ehepakte. In die öffentlichen Bücher eingetragene Gütergemeinschaft von unbeweglichen Sachen oder Fruchtniessung von denselben nach dem Todesfall, ‘/2, 1 oder l‘/2 °/0 vom halben Werth der Sache. (25 °/0 Zuschlag.) — Eingabe um Eintragung der Vermögensrechte, welche der Ehefrau eines Kaufmanns durch die Ehepakten eingeräumt werden, vom 1. Bogen Einfuhrpässe, stempelfrei. Eingaben im gerichtlichen Verfahren in und ausser Streitsachen, pr. Bogen 36 kr., alle anderen pr. Bogen .......................................................... — um Verleihung, Bestätigung oder Uebertragung von Adelsgraden, Orden, Bewilligung von Namensänderungen, Verleihung von Würden, Ehrenämtern u. s. w., vom 1. Bogen .... — um Ertheilung u. s. w. von Privilegien (auch ausschliessliche Industrie-Privilegien) .... — um Ertheilung des Staats-, Gemeindebürgerrechts, um Aufnahme in den Gemeindeverband, vom 1. Bogen................................................. — um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, und Gesuche an die Civilgerichte, worin die Ausfertigung von Edikten angesucht, oder deren ordnungsmässige Erledigung die Erlassting eines Ediktes nothwendig erfordert, um Waar ren-Ein- und Aus- und Durchfuhrpässe und überhaupt um Bewilligungen, welche zur Vor