Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1875. (Budapest, 1875)

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäft

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäf Abschriften, amtliche, einfache, von einem Gerichte, pr. Bogen ........................ — von anderen Behörden................... amtlich v i d i m i r t e, pr. Bogen — von der Partei besorgt und sodann amtlich oder vom Notar vidimirt, pr. Bogen.................... — einfache, von der Partei besorgte, stempelfrei — mehrerer Urkunden auf einem Bogen bedürfen des Gesammtstempels für alle einzelnen Urkunden. — der Rubrik, pr. Bogen.................... Ab solutorium über Studien, oder über Rechnun­gen, sowohl von Privatpersonen ausgestellte, als auch gerichtliche und aussergerichtliclie,pr. Bogen Acccptationen bei Wechseln, stempelfrei. Aktiengesellschaften nach dem Werthe der be­dungenen Vermögenseinlagen Scala III. Diese Gebühr ist vor Hinausgabe der Aktien zu ent richten. Adoptions-Urkunden, d. i. Verträge über die An­nahme an Kindesstatt, pr. Bogen .... Aemter. Alle öffentl. Aemter, mit Ausnahme der aus dem Staatsschatz dotirten Aemter, der Staats­realitäten und Industrie-Unternehmungen, stem­pelfrei. Amtliche Anmeldungen einer im stempelpflichti­gen Inlande bestehenden Behörde oder eines |T' Amtes sind mit Ausnahme von Abschriften, Vi- ^ dimirangen, Reise-Urkunden, Protokollen, Ur- ^ theilen, Dekreten |und Duplikaten immer stem­pelfrei. Anmeldung der Appellation, Revision, wenn vom Erkenntnisse erster Instanz eine feste Stempel- ^ gebühr von nicht mehr als 5 fl. zu entrichten war, eben so viel als vom Erkenntniss erster Instanz zu entrichten ist; in allen anderen Fällen vom 1. Bogen . . Anstellung, Gesuche um Verleihung, pr. Bogen Anstellungs-Dekrete nach dem Werthe der ge- sammten Jahresbezüge. Scala III., — insofern dieselben nicht vom Landesfürsten oder von der Regierung verliehen werden, gebührenfrei. Anweisungen (Assignationen) von Kaufleuten oder auf Kaufleute, wenn die Leistung in Geld be­steht (und wenn die Zahlungsfrist 8 Tage über­schreitet), wie Wechsel nach Scala I. — wenn die Zahlungsfrist auf höchstens 8 Tage von der Ausstellung beschränkt ist, pr. Stück — wenn sie nicht in Geld bestehen und wenn nicht vom ausgedrückten Werthe nach Scala II eine mindere Gebühr entfällt, pr. Bogen .... — andere (nicht von Kaufleuten oder auf Kaufleute), nach dem Betrage, Scala II. Anzeigen auf einem besonderen Blatte, dessen Flä- chenmass 180 □" nicht übersteigt, pr. Stück — über 180 Wiener Quadratzoll, pr. Stück . . — in Zeitungen für jedesmalige Einschaltungen Asseknranzpolizzeu u. Verträge nach d.Präm.Sc. II. Auffordernngsklagen, pr. Bogen 36 kr., übersteigt aber der Streitgegenstand nicht 50 fl., pr. Bogen Aufgebots-Nachsiclitcn stempelfrei. — das Gesuch hierum, pr. Bogen.................... Aufkündigungen« gerichtliche, pr. Bogen . . — aussergerichtliche 50 kr., so lange hievon kein gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, stempelfrei. Befugniss-Gesuche, zum Betriebe eines eigenen oder konzessionirten Gewerbes oder Privatagentien — in Städten mit mehr als 50,000 Seelen — in Städten mit 10—50,000 Seelen . . — in Städten mit 5—10,000 Seelen . . . — in allen übrigen Orten......................... — um andere Befugnisse ........................ fl . kr 50 15 10 50 50 50 50 4 3 2 1150 l|­Beilagen stempelpflichtiger Eingaben (mit Aus­nahme von Armuthszeugnissen), pr. Bogen Beschwerden (jedoch nicht Rekurse) stempelfrei Bestand vertrage, nach dem Bestandpreise. Scala H Bücher (Druckwerke) stempelfrei, selbst wenn sie als Beilagen verwendet werden. Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, pr. Bogen — ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werthe der verbürgten Verpflichtung, Scala H. Cautions-Bestellungs- oder Widmungs-Urkun­den nach dem Werthe Scala II. Cessionen, unentgeltliche, erfordern gleich den Schenkungen für die Urkunde selbst, pr. Bogen überdies aber bei nicht getrennten Eheleuten, Eltern und Kindern nach dem Werthe 1 %, bei anderen Verwandten bis einschliesslich Geschwi sterkindern nach dem Werthe 4°/o, in allen an deren Fällen nach dem Werthe 8 °/0. — entgeltliche, aber über keine Schuldforderung, sondern über andere Rechte, gleich den Kauf­und Verkaufsverträgen nach dem Werthe des Entgeltes, Scala III. — auf Wechselbriefen (Giri), dann auf ihnen gleich­gehaltenen Anweisungen, stempelfrei. — bezüglich anderer Schuldforderungen, sowie ent­geltliche Cessionen von Aktien nach dem Werthe des Entgeltes, Scala H. — auf Ladescheinen, Lagerscheinen, Bödmereibrie­fen, See-Assekuranz-Polizzen, dann auch Cheques und Bankanweisungen von jeder Abtretung . Couti von Handels- u. Gewerbetreibenden, pr. Bogen — bilanzirte, pr. Bogen .................................. Co upons in- und ausländischer öffentlicher Kre­ditpapiere, stempelfrei. — von Privataktien nach dem Betrage, Scala II. Die Gebühr wird jedoch von den Aktiengesell­schaften unmittelbar entrichtet. DIspensgesuclie an öff. Behörden u. Aemter. pr.Bog. Duplik, im Civilprozesse, pr. Bogen .... — beträgt der Gegenstand unter 50 fl. pr. Bogen Ehe-Eingaben wegen Scheidung, Ungiltigkeits Erklärung, pr. Bogen....................................... Ehepakte. In die öffentlichen Bücher eingetragene Gütergemeinschaft von unbeweglichen Sachen oder Fruchtniessung von denselben nach dem Todesfall, ‘/2, 1 oder l‘/2 °/0 vom halben Werth der Sache. (25 °/0 Zuschlag.) — Eingabe um Eintragung der Vermögensrechte, welche der Ehefrau eines Kaufmanns durch die Ehepakten eingeräumt werden, vom 1. Bogen Einfuhrpässe, stempelfrei. Eingaben im gerichtlichen Verfahren in und aus­ser Streitsachen, pr. Bogen 36 kr., alle anderen pr. Bogen .......................................................... — um Verleihung, Bestätigung oder Uebertragung von Adelsgraden, Orden, Bewilligung von Na­mensänderungen, Verleihung von Würden, Eh­renämtern u. s. w., vom 1. Bogen .... — um Ertheilung u. s. w. von Privilegien (auch aus­schliessliche Industrie-Privilegien) .... — um Ertheilung des Staats-, Gemeindebürger­rechts, um Aufnahme in den Gemeindeverband, vom 1. Bogen................................................. — um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, und Gesuche an die Civilgerichte, worin die Ausfertigung von Edikten angesucht, oder de­ren ordnungsmässige Erledigung die Erlassting eines Ediktes nothwendig erfordert, um Waar ren-Ein- und Aus- und Durchfuhrpässe und überhaupt um Bewilligungen, welche zur Vor

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