Adressen-Kalender von Pest, Ofen und Altofen für das Jahr 1873.

III. Abtheilung - Fünfter Nachweis: Inserate

XI,III Repräsentanz der k. k. priv. WIENER HANDELSBANK für den Produkten- und Warenverkehr m mm» empfiehlt sich zu Ein- nnfi Verlaufe von Getreide nni Prointlen. Sie besorgt die Uebernahmen icfp. Uebergaben der ihr zugewiesenen Waaren, und führt Käufe u. Verkäufe, nicht allein in Pest, sondern auf anderen Plätzen des In- und Auslandes zu den coulantesten Bedingungen aus. Bureaux: Pest, Josefsplatz Nr. 12, 1. Stock. Übe -■....---------------....=..... .. .. ^ Fester Strassen-Eisenbahn^Gesellsehaft. Für den Personen Verkehr bestehen folgende F ahrlini en: I. Heuplatz (Pest) Landstrasse, Waitznerstrasse (mit Berührung des österr. Staatsbahnhofes) bis Neupest; II. Landstrasse (Karls - Kaserne, Pest) Kerepeserstrasse (mit Berührung des allgem. Friedhofes und des Bahnhofes der kön. ung. Staatsbahnen) bis Steinbruch; III. Waitznerstrasse, (österr. Staatsbahnhof)Landstrasse, Kerepeserstrasse, Damjanics-Gasse bis in das Stadtwäldchen; IV. Üll öerstrasse (Ludoviceum), Landstrasse, Kerepeserstrasse bis in das Stadtwäldchen; V. Üllőé rstra s se (Ludoviceum), Landstrasse, Waitznerstrasse österr. Staatsbahnhof, eventuell bis zur kleinen Bierhalle; IV. Untere Donauzeile (Salzplatz) Fleischergasse, Heuplatz, Landstrasse, Kerepeserstrasse bis zum Bahnhof der kön. ung. Staats- (Nord) Bahn; Überdies verkehren Anschlusszüge an sämmtliche Personenzüge der k. ung. Staatsbahnen über die Kerepeserstrasse, Landstrasse und Waitznerstrasse bis zum Bahnhof der österr. Staats-Eisenbahn, sowie G e- lege nheitszüge vom A cti e n-T h e ater und der Neuen Welt nach allen Richtungen des Stadtgeleises. Separatzüge können beliebig bestellt werden. Der Fahrtarif beträgt auf den Linien „Pest-Neupest“ und „Pest-Steinbruch,“ wo Wägen mit abge­sonderten Coupés verkehren, in der I. Classe 20 kr.; II. Classe 15 kr.; HI. Classe 10 kr.; auf den anderen Strecken ohne Classen-Unterschied 10 kr. für die Person. Für Gepäcks - Stücke, wenn solche im Wagen unter­gebracht werden können, ist, je nach dem Umfange, eine Gebühr von 10 oder 5 kr. per Stück zu entrichten ; die Gesellschaft übernimmt jedoch für die mitgeführten Effekten keinerlei Haftung. Die Fahrgebühr hebt der den Zug begleidende Condukteur gegen Aushändigung entsprechender Fahr­marken ein. Diese Marken sind bis zum Aussteigen aufzubewahren, um bei der Controle die Entrichtung der Fahrgebühr nachweisen zu können. Frachten werden in vollen Wagenladungen innerhalb des ganzen Bahnnetzes, — am vorteilhafte­sten für die Frachtgeber jedoch, vom und zum üön. ung. Staatsbahnhof, — wo ein unmittelbarer Anschluss der Geleise besteht — befördert. Pest, Sept. 1872.

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