Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1874. (Budapest, 1874)

Adressen-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1874. - Inserate

XLHI Repräsentanz der k. k. priv. WIENER HANDELSBANK für den Produkten- unk Paamwrkeljr SH F1SS, empMlt sich zu Ein- uni Verianfe m Geireifle nnfl ProMtci. Sie besorgt die ^leßernciljmeti refp. ^(eßerpßen der ihr zugewiesenen Waaren, und führt Käufe u. Verkäufe, nicht allein in Pest, sondern auf anderen Plätzen des In- und Auslandes zu den coulantesten Bedingungen aus. Bureaux: Pest, Josefsplatz Nr. 12, 1. Stock. Für den Personen Verkehr bestehen folgende Fahrlinien: I. Heuplatz (Pest) Landstrasse, Waitznerstrasse (mit Berührung des österr. Staatsbahnhofes) bis Neupest; H. Landstrasse (Karls - Kaserne, Pest) Kerepeserstrasse (mit Berührung des allgem. Friedhofes und des Bahnhofes der kön. ung. Staatsbahnen) bis Steinbruch; III. Waitznerstrasse, (österr. Staatsbahnhof)Landstrasse, Kerepeserstrasse, Damjanics-Gasse bis in das Stad tw ä 1 d c h e n; IV. Ü11 öerstrasse (Ludoviceum), Landstrasse, Kerepeserstrasse bis in das Stadtwäldchen; V. Ü11 ö e r s t r a s s e (Ludoviceum), Landstrasse, Waitznerstrasse österr. Staatsbahnhof, eventuell bis zur kleinen B i e r h a 11 e; IV. Untere Donauzeile (Salzplatz) Fleischergasse, Heuplatz, Landstrasse, Kerepeserstrasse bis zum Bahnhof der kön. ung. Staats- (Nord) Bahn; Überdies verkehren Anschlusszüge an sämmtliche Personenzüge der k. ung. Staatsbahnen über die Kerepeserstrasse, Landstrasse und Waitznerstrasse bis zum Bahnhof der österr. Staats-Eisenbahn, sowie G e- lege nheitszüge vom A c t i e n-T heater und der Neuen Welt nach allen Richtungen des Stadtgeleises. Separatzüge können beliebig bestellt werden. Der Fahrtarif beträgt auf den Linien „Pest-Neupest“ und „Pest-Steinbruch,“ wo Wägen mit abge­sonderten Coupés verkehren, in der I. Classe 20 kr.; II. Classe 15 kr.; III. Classe 10 kr.; auf den anderen Strecken ohne Classen-Unterschied 10 kr. für die Person. Für Gepäcks - Stücke, wenn solche im Wagen unter­gebracht werden können, ist, je nach dem Umfange, eine Gebühr von 10 oder 5 kr. per Stück zu entrichten ; die Gesellschaft übernimmt jedoch für die mitgeführten Effekten keinerlei Haftung. Die Fahrgebühr hebt der den Zug begleidende Condukteur gegen Aushändigung entsprechender Fahr­marken ein. Diese Marken sind bis zum Aussteigen aufzubewahren, um bei der Controle die Entrichtung der Fahrgebühr nachweisen zu können. Frachten werden in vollen Wagenladungen innerhalb des ganzen Bahnnetzes, — am vorteilhafte­sten für die Frachtgeber jedoch, vom und zum tön. ung. Staatsbahnhof, — wo ein unmittelbarer Anschluss der Geleise besteht — befördert. Pest, Sept, 1872.

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