Pester Lloyd-Kalender 1861 (Pest, 1861)

Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1861. - Industrieller Anzeiger

XVI. privilegirte 1 SUTI IS TBT (flÖrtatifcOcr Versicheruugs-Verein). Diese Im Jahre 1838 gegründete. und von Sr. kais. főttigí. apóst. Majestät mit den aller gnädigste« Privilegien versehene Gesellschaft versichert r a) gegen Feuerschäden; (wenn auch durch Blitz veranlaßt) Gebäude und bewegliche Gegen­stände aller Art; b) gegen Elementarschädeu zu Wasser und zu Lande r die auf der Reise befindlichen Güter; c) gegen Hagelschaden r zu festen Prämien und auf das System der vollen und allsoglei» chen Schadenvergütung; d) ans das Leben der Menschen r Capitalien und Pensionen, zahlbar bei Lebzeiten, oder nach dem Tode des Versicherten. Sie besitzt einen G e w ä h r 1 e i st u n gjs - F o n d von Zehn Millionen Gulden öftere. Wahrung. Die Versicherungs-Prämien sind nach verschiedenen Graden der Gefahren in den billigsten Verhältnissen bemessen, und die Versicherungs-Bedingungen bieten den Versicherten alle Sicherheit dar. Die Gesellschaft hat es sich zum Hauptgrundfatze gemacht, die sie betreffenden Schäden nach Recht und Billigkeit abzumachen und schnell zu bezahlen.—Auf diese Weise hat sie vom Beginne ihres Wirkens bereits über 22.454.000 Gulden für Schadenersätze verabfolgt. Wie oben bemerkt, ist durch die Riunione Jeder m a n n Gelegenheit geboten : seine Gebäude, Waaren, Mobilien, Vorrräthe von Feldfrüchten, Futter und Viehstand gegen die häufig vorkommende Feuersgefahr, seine Waaren, Feldfrüchte oder Effekten, wenn er dieselben transportiren läßt, gegewElementar- Ereignisse zu Wasser und zu Lande, feine Bodenerzeugniffe, gegen das zerstörende Element des Hagels, — wobei jede menschliche Hülfe ohnmächtig ist, — zu sichern, und endlich ist es ihm ermöglicht: sich selbst für sein Alter zu versorgen, — eine Aussteuer, oder Militär.Auslösungs-Taxe für seine Kinder, oder aber nach seinem Ableben der zurückgebliebenen Familie oder Angehörigen ein Capital zu sichern, — und jede dieser beruhigenden Wohlthaten erfordert im Verhältnisse des zu sichernden Werthes, selbst bei knappen Geldverhältnissen — nur eine tägliche Ersparniß von wenigen Kreuzern, — es kann sonach der­selben nicht nur der Reiche und Vermögliche — sondern auch der weniger Bemittelte theilbaftig werden. Zum Beispiele folgen hier die: Jährlichen Prämien zur Versicherung eines Capitals von hundert Gnlden, zahlbar nach dem Ableben des Versicherten, wann immer dieses stattfindet: Bei einem Alter von 30 Jahren 2 fl. 25 kr. ö. W. I Bei einem Alter von 45 Jahren 3 fl. 62 kr. ö. W. „ „ „ „ 35 „ 2 fl. 57 kr. „ I „ „ „ „ 50 „ 4 fl. 35 kr. „ „ „ „ „ 40 „ 2 fl. 99 kr. „ | „ „ „ „ 60 „ 7 fl. 7 kr „ NB. Diese jährlichen Prämien können auch in halb- oder vierteljährigen Raten eninchtet werden. Die General-Agentschaft in Pest, bei Herren GALGÓCZY und KOM <«r. Brasse Nr. m, dann die in allen Städtett und an den meisten größeren Ortschaften des ganzen Landes aufgeftellten Agentien, ertheilen jede gewünschte Auskunft auf das Bereitwilligste, und verabfolgen Prospecte, Formulare zu Versichernngs - Declarationen etc. unentgeltlich. Kais, königl. ” ■01ADRIATIGA^

Next

/
Oldalképek
Tartalom