Pester Lloyd-Kalender 1861 (Pest, 1861)
Pester Lloyd-Kalender für das Jahr 1861. - Industrieller Anzeiger
IX b) Billigkeit der Prämien. Die Gesellschaft hat für den gewährten Vortheil der Theil- uahme am Gewinne sich nicht durch Höhere Prämien zu entschädigen gesucht, da sie ihren und den Vortheil des Publikums vielmehr in der größtmöglichen Ausdehnung dieses wohlthätigen Versicherungszweiges anstrebt. Die Fälle, welchen zufolge die Polizze ihre Giltigkeit verliert, sind aus ein Minimum beschränkt worden; abweichend von anderen Gesellschaften hat die Erste ungarische allgemeine Assecnranz- gesellschaft den Todesfall im Kerker und die Berurtheilnng zu schwerer Kerkerstrafe nicht zu den Fällen gezählt, wodurch der Versicherungsvertrag ungiltig wird, imb im Todesfälle durch Duell, Selbstmord oder die Hand der Gerechtigkeit, vergütet die Gesellschaft sämmtliche Prämien an die Erben zurück. d) Die jährliche Prämie kann in %■, '/«jährigen und monatlichen Raten gezahlt werden. e) Bei nicht fortgesetzter Prämienzahlung wird das versicherte Kapital oder die Pension im Verhält«iß der bereits eingezahlteu Prämien — nach Abzug derjenigen für die bereits gelaufene Gefahr — rednzirt, die gemachten Einlagen gehen daher keineswegs verloren. Aeispielk für frätnitnbmdNttttgtn. 1. Ein Mann im 30. Jahre versichert ein Kapital von fl. 10,000 nebst dem entfallenden Gewinn- antheil, zahlbar nach seinem Ableben, mittelst jährlicher fl. 222. 2. Will er das Kapital jedoch schon nach 30 Jahren selbst beheben, so beträgt die jährliche Prämie fl. 302, ebenfalls mit Antheil am Gewinne. 3. Um einem Neugeborenen bei Erreichung seines 24. Jahres fl. 10,000 nebst dem entfallenden Gewinnantheile zu sichern, zahlt man jährlich fl. 201 4. Ein 25jähriger sichert sich eine jährliche Pension von fl. 500 nebst dem entfallende» Gewinne, von seinem 55. Jahre angefangen, mittelst jährlichen fl. 69. 20 fr. Das "ÄB un uv»« s» ii. der €5r e s e 11 m « L». su befindet sich am Elisabeth-Plat z Nr. 3 — 4, im eigenen Hause. G.PFANNKUCHE k. f. landesbefugte Maschinen-Wrik in Wien, Roßau, Althan Nr. 1 und 2. •—"©Gs—C. SCHEIDLER k. k. ausschl. priv. Kassen-Fabril Niederlage: Stadt, Tuchlauben Nr. 552. Das Gerücht, welches sich verbreitet yat, daß die von uns an unfern seuerstchern K a ff e n angewendeten Combinations-Schlösser, ebenfalls ohne Schlüssel aufzusperren seien und dies bereits von jemand vollbracht sein soll, veranlaßt uns, dasselbe hiemit als eine Unwahrheit zu erklären. — Den von uns für einen solchen Fall ausgesetzten Preis von _ — lOO JLlimcsilc* usind wir noch immer vergebens erwartend, erlegen zu müssen, und halten diese Aussetzung htefür stets aufrecht. — Das Urtheil aller hiesigen Sachverständigen, welche aus dieser Veranlassung unsere Schlösser untersuchten, bestätigt nur die vollkommene Unaufsperrbarkeit derselben. — Selbst eine technische Celebrität äußerte in einem Vortrage im hiesigen Gewerbeverein ihre Ansicht dahin, daß, motivirt durch die angestellten Experimente, unsere Kassen in jeder Beziehung alles andere Fabricat übertreffen. Wir fahren fort, dieselben, sowie einzelne Schlösser, Siegel- und Copirpressen zu den möglichst billigen Preisen zu verkaufen, und alle in das Maschinenfach gehörenden Aufträge auf das solideste und und prompteste auszuführen. Triest: bei Herren Wittinann öf Villemard. Pest: bei Herren Brüder Karczag. Pressbarg: bei Hern J. Wimmer. Lemberg: bei Herrn F. Popowicz. Klagenfurt: bei Herrn J. Snppan. Krakau: bei Herrn L.Zieleniewski Brünn : bei Herrn J. Hroniatka,