Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1842
Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1842. - Kalender
Verzeichniß berzezt üblichen gerichtliches Tax ÄnOer ösm %&cdpfelftctidptc* ^3ct beit Kapiteln und Konventen. 11 f^.rM dwz^e und Angelegenheiten der Armen - PerSn w’S* t'^?mUtt fCi" "”b 34 3<i,e“ «* 2. Für eine Procuratoria-Constitution und Vollmacht, dann für ausgestellte Zeugnisse über eine Inhibition, d^kestatlon, Contradlction, Admonition, Revoca- tlvn 7a Den. für den Schreiber 12 Den 3‘ b«lrifseni0nCn ÜUt 50 Den/dem SchreiAußerdem überhaupt als Schlüsselgeld l fl. 4. Das Diurnum einer Capitular und Conventual Der- ^ ^it Intertention und Wohnung 2 fl. ohne deFür Expeditionen der Fasstoneu, Contracte, Testamente, Statutivnen: 1 Wenn das Substrat (Werth) unter 209 fl. ist I fl. Wenn das Substrat über 200 ft. ist, bis loooo kl von jedem 100 fl. 20 Denar. Wenn das Substrat über 10000 fl. bis 25000 fl flergt, also von jedem 100 st. 20 Den. bis loooo ff • Über 10000 bis 25000 fl. 15 Denar. '' Wenn das Substrat über 25000 fl. ist, bis 50000 p. also von 25000 fl. bis 50000 fl. von jedem 100 fl. 12 Denar. Wenn die Summe über 50000 >fl. ist, also von ie- dem 100 fl. 10 Denar. 1 Wenn, endlich die Summe lOOOOO fl. üb erste ist, werden überhaupt 150 fl. gezahlt. * Del den heil. Gerichtsftühlen. 1 dr^jesse und Angelegenheiten der Armen Perionen Nichts, für den Schreiber wie bei den Kapiteln. 2. „jti den Gerichtssachen andrer Personen für den Ci- tationsbrief (Bestellungsschrift) wenn er nur die Abschrift der Action (Klagschrift) enthält 75 Den. Wenn aber auch^andere Dokumente beigeschlossen werden, 3. Für andere Aufsätze, als Ankündigungen, Ermahnungen, Anklagen, Verbannungen, Beschwerdefüh- rende und Beschwerde zurückfährende u, 75 Den. 4. Für Compnlsorial Befehl 75 Den ^ Tür Anforderung des Civil - Brachinms (Gewalt^'7?Dmar.^^ m° Drachium zugesagt wird 7. Die Taxe für die Abschriften der Prozesse sei es in a^t;eS,u^e-r ^0tm' fei cd ^bernur als Zusprechnngs- oder Abweisungs-Akten, ohne Unterschied des Klägers oder des Beklagten mit dem Siegel 12 fl Die 12 2>eif 6^rei^r6 bDn icbem Blatte wie Nr. 1 n Er ?i€ Expedition der Sentenzen 6 fl. 9. Für den Schreiber derselben Sentenzen 12 kr "-Das Diurnum der Conststvrial Personen ist ohne Bekoftung und Bequartirung 3 fl. mit derselben-ft. 11; ©aö Diurnum der Pfarrer oder anderer Geistliche» ist ohne^Kvft und Quartier 1 fl. 50 Denar mit denselben 75 Den. ejprtitwnra auf Requisitonal-D-fchle m,b for Abschnst-n ander« Alle», sammt der Taxe de« Schreibers 25 Denar. > 13. Alle übrigen, welchen immer Namen Labenden Taxen .sind abrogirt. Bei der königl. Gerichtstaftl. * Prozesse und Gerichtsangelegenheiten der Arme« Nichts, für den Schreiber jedoch für jedes Blatt, welches ordentlich geschrieben und eine Seite 34 Zei* len enthalten soll 12 Den. 2. Für Prozesse und Nechtsangelegenheiten andrer Personen , was die Taxe der zu expedirenden Prozesse anbelangt so ist dieselbe in drei Klassen zusammen- gefagt worden. Zn Ue gehören Prozesse, wo der Werth über L5vOy fl. nicht übersteigt, dann solche, wo die Gerichtsangelegenheit Personen, Gerichtsbarkeiten oder solche Gegenstände betreffen, welche einer Schätzung nicht unterliegen können. In die 2te gehören Prozesse, wo der Werth über 25000 fl. größer ist. aber 50000 fl. nicht übersteigt. In die 3te wo der Werth 50000 fl. übersteigt und wie immer groß ist. Für die Expedition der Prozesse der 1. Klasse für baö königl. Siegel 12 ff. Dem Protonotär oder Re- fetten 25 fl. den Schreibern 8 fl. Diese Taxe wird für die 2. Klasse verdoppelt, für die 3. verdreifacht, aber nicht mehr erhöhet.