Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1840
Pester und Ofner Wegweiser Kalender 1840. - Kalender
gar etwa schlecht regullren; ein guter Regulationsplati ist mehr werth, als eine schlechte Donauregulation; denn diese führr zu keinen Zwecken, ist ewigen Unkosten und Verderbnissen ausgesetzt; jener ist aber etwas, woruach man ganz den vielfachen Zwecken entsprechend, für ewige Zeiten bauen kann. Man möge mir verzeihen, daß^ ich mit denen Plänen, nach welchen die Donau regulirt werden soll, so viel Wesens mache; aber ich habe es schon oben hinlänglich bewiesen, daß ich nicht zu jedem Hydrauliker sogleich ein vollkommenes Zutrauen fassen kann, indem uns die Erfahrung lehrt, daß die sogenannten besten hydrotechnischen Werke, durch ein namhaftes Naturereigniß schon zu Grunde gedichtet werden*). Die 2te, Schwierigkeit, welches sich bei der Donauregulation ergeben wird, besteht darin: „Daß die Donauregulirung theils wegen der so viel als möglich gerader Leitung des Donauwasserstrahles, Stromstri- cheS; theils wegen den zweckmäßig anzulegenden Dämmen, oft auch solche Plätze und Landstücke, in Anspruch nehmen wird, wo sich jetzt Gebäude, Äcker, Wiesen und brauchbare Gründe befinden, folglich solches fremde Eigenthnm appropriirt und entschädigt werden muß; daß aber solche Expropriations- und Entschädigungsfragen mit Zeitversäumniß, Unköften und Schwierigkeiten verbunden zu sein pflegen, hat uns schon die zwischen Ofen und Pest zu erbauende feste Brücke thätlich gelehrt. Oft wird jenseits der Donau Etwas Zuwachsen, was diesseits der Donau dem Lande abfallen wird, solche Accessionen und Decessionen werden auch zu mehreren Rechtsfragen Anlaß geben. Diese Umstände sind demnach um so mehr unter die Schwierigkeiten zu rechnen, als dabei oft vielfache Abschätzungen und gerichtliche Verrichtungen Vorkommen müssen, welche mit Zeitverlust und Geldauslagen verbunden zu sein pflegen. So wie demnach einmal die Donanregulirung eine allgemeine Landesfrage, wie ich es je eher wünschte, werden sollte, und diese Frage dahin entschieden würde, daß die Donauregulation vorgenommen werden sollte: so glaube ich, wird es sogleich für nothwendig erachtet, zugleich ein Judicium Delegatum zu ernennen, welches selbe Schwierigkeiten, salva partinon conténtae extra *) 2ch will mich auch an die Worte hiemit berufen, welche Hr. Hofbauraths - Director v. Schemerlin seinem Werke: Erfahrungen im Wasserbaue. Wien 1809. Seite 159 anführt: ,,Sehr oft hat mancher kostbare Bau nach verwendeten beträch- lichen Summen der Erwartung und Absicht nicht ganz entsprochen, weil man bei selben von jenem Grundsätze sich entfernte; oft sind wichtige Gebäude von den Fluthen zerstöret worden, weil sie die Wirkung eines ausschweifenden Stromes gegen diejenige Stelle, die sie schützen sollten, vielmehr verstärkten, statt solche zu schwächen, oder ganz zu vereiteln, :c, — Wo also selbst die besten Hydrauliker unter sich so widersprechende Ansichten hegen und haben, soll man da zu Einem, sogleich etn vollkommenes Zutrauen fassen können? — Dominium ad altiora Fura Appellata, gerichtlich z« entscheiden haben wird. Die 3te Schwierigkeit, und vielleicht die größte, wird bei der Donauregulation darin bestehen, daß im Laufe der Regulirung alle Wasseräste der Donau abgeschnitten werden müssen, darum, damit man theils dem Stromftriche einen sicheren Ablauf geben könne, theils aber auch die Donanäste nicht mit Dämmen und Regulationen versehen müsse *). — Da man jetzt aber auf einigen Ästen der Donau einen Handel treibt, welchen die Nebenortschaften nicht gerne werden verlieren wollen; ferner, da sich auf den Donau-Wasserarmen verschiedene Privilegien und Rechte befinden, als: z. B. Brücken, Mauten, Überfuhren, und Stappel- Rechte, Fischerei, Mühlen re. wckche auf den Fall, wenn die Donanäste abgeschnitten würden, entweder ganz, oder doch größtentheils benachtheiligt würden, und welche Privilegien und Rechte demnach Niemand gerne aufopfern oder verlieren wird wollen; daher dem-' nach unzählige Fragen und Schwierigkeiten für die Do- uauregulirung entstehen würden. Wo viele einzelne Ei- genthümer zu sprechen und Einwendungen zu machen haben, dort entstehen unzählige Fragen und Schwierigkeiten, und lassen sich, wie besagter v. Schemerl sagt, selten große Maßregeln ausführen. Nichts desto- weniger glaube ich, daß die Donauregulation schon im Allgemeinen unendlich mehr Vortheile gewähren wird, als diese Nachtheile werth sind; das Allgemeine verliert dabei Nichts, denn was einer Ortschaft an Handel und Mühlen abfallen würde, um so viel mehr würden andere Hrter darin gewinnen. Ferner könnte man ja die Privilegien ebenfalls etwa entschädigen, so, daß auch diese Schwierigkeiten beseitigt werden könnten. Am Ende aber muß man es nie vergessen, daß jeder Staatsbürger für das allgemeine Beste stets ein Opfer zu bringen verpflichtet ist; zuletzt aber, daß alle diese Nebenrechte und Privilegien nur einen sehr precären und temporären Zustand zu Grunde haben, das heißt, daß die Donau oft ihre Nebenäfte auch von selbst, ohne Hilfe einer Donauregulation, verwischt und verschlämmt, demnach unschiffbar, und zu der Ausübung besagter Rechte unbrauchbar macht, oder doch machen kann; so wie es schon bei Monostor bei der Mündung des Franzens-Canales sich die Donau von selbst zu verschläm- men, und den Canal unbrauchbar zu machen anfängt , so wie der Érsekújvárét Donauarm rc. nur bei sehr hvhem Wasser schiffbar und brauchbar, sind. Wo dem*) Herr v. 8ot>emerl sagt in seinem obenbelobten Werke Seite 116: „Die Abdämmung der Seitenarme ist eines der vorzüglichsten Mittel, den geschwächten Strömen neues Leben und Kräfte zu verschaffen, und jene Folgen abzuwenden, welche aus der Versandung der Flüsse für ganze Gegenden und Länder entstehen müssen, re."