Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1834 (Pesth)

Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1834. - Kais. Kön. privil. Donau- Dampfschiffe

104 Kais. Kön. privil. Donau- Dampfschiffe. Die Abfahrt dieser Dampfschiffe von Wien, Preßburg, Pesth, Semlin und Moldava wird regelmäßig in den Zeitun­gen angekündigt werden. Preise der Plätze in Conventions. Münze. b tv ä r t d. Von Wien nach Preßburg: l.Pl. 3 fl. kr. 2. Pl. 2ff. —kr Von Preßburg n.Gönyi - • 3 . — s • • 2 ­— •- S- Pesth • * 9 ­— • 6 .-­------- a- Pesth nach Földvar - ­3 . 50 • 2 . 20­. . Paks • • 4 » 30 « ­• 5 • — • . . , Tolna • » 5 ­50 . 3 ­40­. ­­Baja - ■ 7 . — • 4 . 40.- ­­Mohnes - ­8 . — • 5 ­20­- ­­Apatin » • 9 . — • 6 ­--------c , ­3 Vukovnr - ­10 ­30 • 7 * — ,­Neusatz - ­12 . — » 8 . —. , Semlin - ­15 • — • 10 . — ­, . , Kubin - ­16 • 30 * 11 . — *- ;­Bastak oder Neu-Moldava H» CO —- • • 12 > —. Aufwärts. Von Pesch nach Gvnyö 1. Pt. 3 fl. 40 kr. 2. Pl. 2 fl. 30kr.- - - Raab * • 4 - — • • • 2 » 40 ­- - - Preßburg - « 6 » — • • • 5 • 40 *- Gvnyö - Preßburg * * 2» — * ■ • ü . 15 «- Preßb. Wien - • 2» — • • • 1 ■ 15 » Tarifs für die Waaren. Pr. 100 Pf. in ConventionS • Münze. Abwärts. Von Wien nach Pesth Ifl. — kr Von Raab - - ... — • 30 ° Von Pesth nach Baja, Mohács, Apatin — . 40 .- - - Neusatz--- 8 50 .- - - Semlin 1 ' — 3- - - Temesvár, Kubin, Vasiak, Moldova . 1 ' 15 ­Aufwärts. Von Semlin nach Pcsth 1 ­15 ­- - - Naab i ' 50 ­- - - Wien 2 . 40 ­- Neusatz - Pesth 1 . — .- Pesth - Naab • 40 ­- - - Wien 1 ­30 ­(Die zwischenliegende Städte nach Verhältniß.) In Betreff bedeutenderer Versendungen werden die Herren Handelsleute eine Ermäßigung erhalten, wenn sie sich diesfalls an die Schiffs-Bureaux wenden wollen. — Die Verschiffung von Mcubcln oder leichten Waaren von großem Umfange wird nach Schätzung übernommen. Einrichtung, welche bei den k. k. privil. Donav- Dampfschiffen einzeführt ist. §• 1. Die für die Abfahrt der Dampfschiffe bestimm­ten Stunden werden nach Möglichkeit streng eingehalten werden, ^daher man ersucht, sich wenigstens eine Viertel- stunde früher am Bord zu begeben. §. 2. Die Fremden und Reisenden, welche sich von Oesterreich nach Ungarn begeben, müssen mit den gehöri­gen Pässen und Linien-Pa.ss,erscheinen versehen seyn. §• 3. Um jedem Aufenthalte während der Reise zu be­gegnen, muß jede Waare, die zur Versendung über die Gränze bestimmt ist, m.it gehöriger Bollete versehen, einen Tag vor der Abfahrh dem Schiffsagenten übergeben wer­den. Das Gepäcke der Reisenden ist denselben Vorschrif­ten unterworfen; keine Art Waare darf dem Gepäcke der Reisenden beigegrben werden. — Das Gepäcke muß mit der deutlich geschriebenen Adresse versehen seyn. §• 4. Die Plätze werden gleich bei Aufnahme bezahlt; Rückzahlung ßndet keine Statt ausgenommen Elcmentar- Ereignisse verhindern die Abfahrt des Schiffes. Kinder unter. 10 Jahren zahlen nur die Hälfte des Platzes; eben so Militairpersvnen ohne Grad. Die Her­ren Offiziere zahlen den ganzen Platz. Jeder Reisende, der für einen ganzen Platz zahlt, hat das Recht eigenes Gepäck von 80 Pfund Gewicht frei mit­zunehmen. Schiffsbeamte dürfen von den Reifenden unter keinem Vorwände irgend eine Zahlung fordern. §. 8. Tabakrauchen ist nur auf dem Verdecke erlaubt. §. 9. Hunde und andere Thiere dürfen nur auf dem Vorderdecke angehangen, mitgenommen werden. §. 10. Den Herrn ist der Eintritt in die Zimmer der Damen untersagt. Eben so ist der Zutritt zum Extrazim­mer nur jenen Personen gestattet, die cs gemiethet haben. Die Werkstube ist gleichfalls für Jedermann verschlossen. §. 11. Zu Preßburg, Gvnyö und Pesth wird das Schiff ans Ufer anlegen, um das Ein - und Ausschiffen der Reisenden zu erleichtern; an den andern Orten aber wird dieses mittelst kleinen Schiffen geschehen. §.12. Die Reisenden können nur an angegebenen Or­ten ein- und ausgeschifft werden; indessen werden die Di- rectoren nicht anstehen, sich den Wünschen der Reisenden in ungewöhnlichen Fällen zu fügen, wenn nur die Aus­führung nicht mit Gefahr verbunden ist.

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