Folia historica 19

I. Tanulmányok - Németh Gábor: „Ez világi birodalmoknak változások... " - A hegyaljai mezővárosok és a török hódítás

Alltage, welche eine praktische Deutung, eine Anweisung benötigten. Das Bewußtsein der Marktflecken, die Deutung der von ihrem Willen unabhängigen Wirklichkeit wurden von den Ideen der Reformation (von der Mitte des Jahrhunderts an vom Kalvinismus) geformt und bestimmt. Die Prediger, die Schulmeister waren aktive Vertreter der Reformation in Un­garn, auch sie selbst verfaßten theologische Werke, Erörterungen und Lehrbücher für heimi­schen Gebrauch; ihre Predigten wurden zum Teil von ungarländischen Druckereien erschei­nen gelassen. Durch ihre Tätigkeit verbreiteten sie einerseits die Ideologie und Geschichts­betrachtungsweise der Reformation im Kreise der Bauernbürger der Marktflecken, sowie der Kleinadeligen (viele von ihnen - d.h. von den Predigern - selbst stammten aus der Bevöl­kerung der Marktflecken), anderseits brachten sie die Probleme und Erwartungen dieses ge­sellschaftlichen Bereiches zum Ausdruck. Zahlreiche Vertreter der ersten großen Generation der Reformation waren gerade in den Merktflecken dieser Gegend tätig (so z.B. András Ba­tizi, István Bencédi Székely, András Szkhárosi Horvát, Balázs Szikszai Fabricius, Gáspár Károlyi u.a.). Die geistige Wirkung des Kollegiums von Sárospatak und die Rolle der Schulen der Marktflecken in der Verbreitung der Kultur waren maßgebend. Im 17. Jahrhun­dert übten die Vertreter des um den Hof von Zsuzsanna Lorántffy organisierten Puritaner­kreises eine Wirkung auf die Denkungsart der Marktfleckenbevölkerung aus (in erster Linie Pál Medgyesi). Ihre eigene schreibkundige Schicht (Kautieute, Prediger, Schulmeister, No­tare) haben bei der Verbreitung der das ganze Bewußtsein bestimmenden Gedanken ge­holfen. Eben deshalb spricht man in der Geschichtsschreibung von der Reformation der Marktflecken, deren Mittelpunkt gerade das von uns untersuchte Gebiet war. Dieser Aufsatz untersucht diesen Gedankenkreis auf Grund zum größten Teil bisher noch nicht publizierter Quellen. In den am Anfang des 17. Jahrhunderts aufgezeichneten Gesetzen der Marktflecken der Tokajer Weingegend (Tokaj, Tarcal, Bodrogkeresztúr) kam diese Geschichtsbetrachtung ausführlich erörtert und systematisiert zum Ausdruck, wodurch ein Beweis dafür geführt wurde, daß sie zum Bestandteil der allgemeinen Gesinnung wurde. Also so erscheint die Veränderung der weltlichen Reiche (Aufstieg und Sturz) geführt von der Vorsehung Gottes (und nicht von der Geschichte) - d.h. so erscheinen die Türken als Mittel zur Bestrafung für soziale, religiöse und für private Sünden, sowie die Warnungs­zeichen, welche die Strafen für die Sünden vorhersagen. All diese Gedanken sind zu der Geschichtsbetrachtung des Kreises von Luther und Melanchton in Wittenberg zurück­zuführen, da die erste Periode der ungarischen Reformation eine tiefe Wirkung von Witten­berg (Universitätsbesuche, direkte persönliche Kontakte) aufweist, wichtige Leitfäden ge­langten zum hiesigen allgemeinen Bewußtsein und wurden zu toposartigen Elementen des allgemeinen Denkens. So finden wir es in der Weltchronik (Krakau, 1538) und in anderen Werken von István Bencédi Székely, so z.B. in seinem Gesangbuch. Er schrieb diese Werke für die dafür empfindliche Martfleckengemeinschaft. Sein Tätigkeitsgebiet kann auf dieser nahen Gegend bestimmt werden (Szikszó, Olaszliszka, Abaújszántó, Gönc). Auch das Werk des Bibelübersetzers, des Predigers von Gönc Gáspár Károlyi (Két könyv... Debrecen, 1563) hatte eine große Wirkung in diesem Bereich. Man kann seine Gedankenführung und Argu­mentierung in der Einleitung der oben erwähnten Gesetze deutlich erkennen. Diese Gedanken wurden dann im 17. Jahrhundert von Péter Alvinczi, Prediger in Kaschau, von István Miskolci Csujak, Senior in Zemplén, von Puritaner János Kecskeméti Alexis und Pál Medgyesi neu gefaßt, so z.B. die Aufgaben und Pflichten der wohl regierenden weltlichen Macht (Magistrat). In den Marktflecken, wo die Rechtsübung entwickelt war, machte man einen Unterschied zwischen göttlichem und weltlichem. Gesetz, verfügte man über entwickeltes soziales Gefühl, war man für seine Kirche, für das Schicksal seines Heimes (Wohnortes) bzw. seiner Heimat verantwortlich. Pál Medgyesi 31

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