Folia historica 18
I. Tanulmányok, közlemények - Körmöczi Katalin: A magyar országgyűlés 1861-ben (Néhány adalék és emlék)
Körmöczi, Katalin: UNGARISCHER LANDTAG IM JAHRE 1861. BEITRÄGE UND ERINNERUNGSSTÜCKE Der ungarische Landtag vom Jahre 1861 beschäftigte sich mit allen Grundfragen der ungarischen Geschichte des 19. Jahrhunderts: mit der nicht durchgeführten, unbeendeten bürgerlichen Umwandlung, mit dem Anspruch auf konstitutionelle, parlamentarische Staatseinrichtung, sowie mit der staatsrechtlichen Problematik der nationalen Selbständigkeit dem Hause Habsburg gegenüber. Nach langen Jahren des österreichischen Absolutismus, der sich nach der mit Hilfe russischer Zarentruppen niederschlagenen Revolution und dem Freiheitskampf der Ungarn (1848/49) neu entfaltete, wird die Durchführung der Ideale und Errungenschaften des ungarischen Vormärzes und von 1848/49 auf die Tagesordnung gesetzt. Auf diese Weise bildet der Landtag von 1861 eine wichtige Station in Richtung des Ausgleiches zwischen Österreich und Ungarn im Jahre 1867. Vor der Einberufung des Landtages wurde das Oktoberdiplom 1860 erlassen - ein Ergebnis des Mißerfolges vom Neoabsolutismus des Hofes, das erste Zeichen der Wahrnehmung der zur Verhandlung bereiten Politik der ungarischen altkonservativen Aristokratie. Dieser die Ungarn betreffende konservative Föderalismus wurde aber von den in Hofkreisen wieder in den Vordergrund gerückten liberalen Zentralisten gehemmt und Kaiser Franz Joseph erteilte 1861 den als Februarpatent bekannt gewordenen höchsten Befehl im Sinne des einheitlichen Reiches. Der kaiserliche Hof wollte das Oktoberdiplom, dann den Februarpatent, sowie das Recht Franz Josephs auf die ungarische Krone anerkennen lassen, diese Momente führten ihn zur Einberufung des ungarischen Landtages. Die ungarische Aristokratie sah darin eine Möglichkeit des Ausgleiches mit Österreich aufgrund konservativer, sog. "1847er" Prinzipien. Der liberale Meinadel war auch für die Einberufung des Landtages, da er durch seine wirtschaftliche Lage gezwungen war, mit der Politik des passiven Wiederstandes aufzuhören. Man glaubte anderseits, daß auch die Möglichkeit für die konstitutionelle Einrichtung des Staates auf Grund der Gesetze von 1848 vielleicht bestehen werde. Mittlerweile kamen auch Meinungsunterschiede in den Kreisen des liberalen Meinadels während der politischen "Aktiv-Werdung" zum Vorschein. Die Gesetze von 1848 bildeten nur den Ausgangspunkt, wobei man sowohl ihre Einschränkung, als auch ihre Erweiterung einbegriff. Der Landtag wurde vom Herrscher aufgrund des Wahlrechtsgesetzes von 1848 einberufen. Es wurden viele Abgeordneten, die auch 1848 im Abgeordnetenhaus waren, aufs neue gewählt. Diese Tatsache ist ein Beweis für die Rechtskontinuität und für die Unwiderruflichkeit der Errungenschaften von 1848. Zwischen den den Landtag vorbereitenden Verhandlungen und dem Landtag selbst gab es eigentlich eine Art Arbeitsteilung. Die vorbereitenden Verhandlungen klärten die Fragen der Gesellschaftspolitik und der bürgerlichen Freiheitsrechte, der Landtag hielt die Lösung der staatsrechtlichen Lage des Landes für seine höchste Aufgabe. Im Abgeordnetenhaus gruppierten sich die Abgeordneten in zwei Lager, die sog. Beschlußpartei um László Tfeleki und die Adreßpartei unter der Führung von Ferenc Deák, ihr Kampf nahm mit dem Selbstmord des radikalen, die Prinzipien der ungarischen Emigration, die Ideen von 1849 vertretenden Tfeleki ein Ende. Nach diesem Ereignis kam ein Einverständnis mit Hilfe der Adreßentwürfe von Ferenc Deák - welche unerschütterlich die Ideen von 1848 vertraten und die Rechtskontinuität, die Prag142