Folia historica 15

Körmöczi Katalin: Horvát Boldizsár íróasztala és az osztrák—magyar kiegyezés (Történeti — múzeológiai adalékok a kiegyezési törvények megalkotásához)

Der Schreibtisch von Boldizsár Horvát und der Österreich—ungarischer Ausgleich. (Geschichtlich — museo­logische Ergänzungen zur Geschichte der Ausgleichsge­rätzen.) Boldizsár (Balthasar) Horvát (1822-1898) war ein liberaler Politiker, Rechts­gelehrter, Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. In der Peri­ode zwischen 1867-1871 war er Justizminister in der von Gyula (Julius) Andrássy geführten ungarischen Regierung der durch den 1867er Ausgleich verwirklichten dualistischen Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Sein Schreibtisch gelangte 1984 in den Besitz des Ungarischen Natio­nalmuseums. Ein angeklebtes Papierstück zeugt davon, dass der Schreibtisch dem Justizminister B. Horvát gehörte, sowie davon, dass er die Gesetze des 1867er Ausgleichs verfasste und nachher gemeinsam mit Andrássy unter­schrieb. Später schenkte seine Tochter, die Frau von Loránd Eötvös den Schreibtisch der Königin Elisabeth. Der in dem zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts verfertigte Schreib­tisch gelangte höchstwahrscheinlich nach Gödöllő, in den königlichen Som­mersitz, wo er später in den Besitz des Urgrossvaters vom letzten Besitzer kam. Vermutlicherweise war dieser Schreibtisch ein Stück des amtlichen Nachlasses von B. Horvát und deshalb wurde er schon vielleicht nach 1871 der Königin geschenkt, da die Königin und B. Horvát in demselben Jahr: 1898 starben, obwohl die Königin einige Wochen früher. Anhand der Erwerbung dieses historisch wertvollen Gegenstandes wurden in dieser Studie die folgenden Fragen erörtert: welche Rolle spielte eine bestimmte Persönlichkeit, und zwar B. Horvát im Laufe des Zustande­kommens des Ausgleichs inwiefern das Zustandebringen des durch den Aus­gleich hervorgerufenen Staatsgebildes und dessen Einrichtung an seine persön­liche Tätigkeit angeknüpft werden kann. Die Tätigkeit und politische Laufbahn von B. Horvát überblickend wurden diejenige Momente hervorgehoben, welche sich in der Vorbereitung, dann in der Durchfuhrung des Ausgleichs, in der Verfassung der Ausgleichsge­104

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