Folia historica 11

Temesváry Ferenc: Fejezetek a Magyar Fegyvergyár történetéből IV. rész

nicht gegenüberstand. Deshalb konnte Manfred Weiss schon zwischen 1928 und 1931 zum Armeeliefenanten werden und das Monopol verschiedener militärischen Einrichtungen für sich erwerben. Diese Fabriken - darunter die Waffenfabrik, die Ungarische Waggon - und Maschinenfabrik, die Jagdpatro­nenfabrik — dienten ummittelbar zur Befriedigung ausländischer Bestellungen, die vom Ministerium für Landesverteidigung betrieben wurden; die Armee­lieferungen ins Ausland konnten ja dem verhüllten Ausbau der ungarischen Rüstungsindustriekapazität eine Hilfe leisten, schon in einer Periode, in der die ungarischen Rüstungsmaterialbestellungen noch keine Möglichkeit dafür dargeboten hätten. Obwohl der Direktor der Landesvereinigung der unga­rischen Fabrikanten (ung. Abkürzung: GyOSz) Ferenc Chorin im Jahre 1937 folgende Äusserung tat: "Ungarn gehört nicht zu den Ländern, die sich von der Kriegskonjunktur ihren Teil nahmen", musste er ein andermal gestehen: "Uberall, also auch bei uns versuchen die Betriebe sich den Bedürfnissen der Landesverteidigung und der militärischen Rüstung anzpassen ... Es wäre schädlich ... die richtige Entwicklung auf dem Gebiet der Landesverteidigung zu stören." Eine grosse Rolle fiel bei der militärischen Rüstung der dem Minis­terium für Landesverteidigung direkt untergeordneten Kriegsmaterialfabrik zu. Ihre Tätigkeit stand im Zusammenhang mit dem Friedensvertrag, da dieser nur die Inbetriebhaltung einer Kriegsmaterialfabrik erlaubte. Diese Fabrik wurde offiziell angemeldet, die anderen wurden als ihre Unterlieferanten be­zeichnet. Für ihre Tätigkeit war charakteristisch, dass sie schon 1928 die Be­ziehungen zu den Fabriken aufnahmen, die zur Waffenherstellung geeignet waren. Obwohl unter ihnen die Firma Manfred Weiss die grösste war, bildete auch die Waffenfabrik einen teil der militärischen Konzeption. Infolge des verlustbringenden Geschäftsganges beider Unternehmun­gen stellte sich die Frage, ob die Unternehmungen liquidiert, oder in dem jetzigen Rahmen gehalten, oder aber mit neuen Geschäftszweigen erweitert werden sollten. Sowohl die Liquidierung als auch die Weiterführung unter den jetzigen Verhältnissen hätten ihnen grosse Verluste beigebracht. Anderseits brachte das Ärar die Sache der neuen Bestellungen und der Begleichung be­ziehungsweise der Rückzahlung ihrer alten Schulden mit der Einrichtung neuer Betriebszweige in Verbindung. Da der Bruttoprofit von der Herstellung der neuen Produkte anschlagmässig schon nach der ersten Bestellung die völlige Abschreibung der nötigen Anlagen ermöglicht hätte und da die Reor­ganisation der Waffenfabrik, sowie der notwendige Kostenabbau im Rahmen der Fusion vorteilhaft aussah, zeigte sich diese Lösung am zweckmässigsten. 201

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