Folia historica 2

Szakály Ferenc: Ali koppányi bég sarca

Die Ranzion von Ali, Beg in Koppány (Angaben zur spezifischen Problematik des ungarischen Handels unter der Türkenherrschaft) Die Dreiteilung von Ungarn hatte nicht auch die Lösung der Handelsbeziehungen zwischen den getrennten Landesteilen verur­sacht. Der Warenverkehr der dem Habsburgerreiche angegliederten und den Türken unterworfenen Landesteile wurde im 16. Jahrhun­dert grösstenteils durch das ungarische Händlervolk der Markt­flecken im besetzten Gebiet verrichtet. Sie trieben die wichtigste Ware, das Vieh, vom türkischen Gebiet nach Westen, fuhren die Tierfelle und die sog. „türkischen Waren" aus, brachten Import­waren aus dem Westen: Eisenprodukte und Textilien. Diese Tätig­keit betrieben sie aber nicht selbständig, sondern sie vermittelten zwischen den ungarischen Kaufleuten der freien Landesteile, den ausländischen Kaufleuten und den die kapitalkräftigen Unternehmen der besetzten Gebiete inhabenden türkischen, jüdischen und balka­nischen Kaufleuten. Diese Vermittlungsarbeit konnten sie umso besser erfüllen, da sie auf türkischem Gebiet als Untertanen der Pforte, auf den königlichen Landesteilen aber als Ungarn und Christen verhältnis­mässig freie Bewegung genossen. Dieser grosse Vorteil ermöglichte grösstenteils die Bezahlung jener enormen Summen, die diese Sied­lungen auf türkischem Gebiet den Türken, dem seine Herrschaft auch in den besetzten Landesteilen aufrechterhaltenden ungarischen Staat, der Kirche und dem Landesherrn zu entrichten hatten. Zu gleicher Zeit aber, und zugunsten der geschilderten Zwecke, muss­ten sie sich solche Aufgaben und Bürden auferlegen lassen, die zu ihrer Handelstätigkeit in keiner Beziehung standen, sondern dieser gegenüber verhinderlich und gefährlich waren. Zum Beispiel wur­den sie von beiden Gegnern zum Kundschaften verwendet. Durch Aufhalten der Kaufleute konnten die sich weigernden Ortschaften am besten zur Bezahlung der Steuern gezwungen werden. Sie wur­den auch zur Bürgschaft beim zeitweiligen Freilassen der in tür­kische Gefangenschaft gefallenen Ungarn, oder in ungarische Ge­fangenschaft geratenen Türken gezwungen. Sie mussten für die vor Ablaufen der Frist zu entrichtende Bezahlung des Lösegeldes haften. Die Gefahren dieses Bürgschaft-Systems für die Kaufleute und den Handel der besetzten Gebiete sind am besten aus der im Artikel bearbeiteten langwierigen Geschichte der Ranzion von Ali, dem Beg in Koppány, wahrzunehmen. Ali geriet im Herbst des Jah­res 1583 bei einem örtlichen Scharmützel in die Gefangenschaft der ungarischen Soldaten von Veszprém und Várpalota. Kaiser Rudolf 55

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