Folia historica 2
Szakály Ferenc: Ali koppányi bég sarca
Die Ranzion von Ali, Beg in Koppány (Angaben zur spezifischen Problematik des ungarischen Handels unter der Türkenherrschaft) Die Dreiteilung von Ungarn hatte nicht auch die Lösung der Handelsbeziehungen zwischen den getrennten Landesteilen verursacht. Der Warenverkehr der dem Habsburgerreiche angegliederten und den Türken unterworfenen Landesteile wurde im 16. Jahrhundert grösstenteils durch das ungarische Händlervolk der Marktflecken im besetzten Gebiet verrichtet. Sie trieben die wichtigste Ware, das Vieh, vom türkischen Gebiet nach Westen, fuhren die Tierfelle und die sog. „türkischen Waren" aus, brachten Importwaren aus dem Westen: Eisenprodukte und Textilien. Diese Tätigkeit betrieben sie aber nicht selbständig, sondern sie vermittelten zwischen den ungarischen Kaufleuten der freien Landesteile, den ausländischen Kaufleuten und den die kapitalkräftigen Unternehmen der besetzten Gebiete inhabenden türkischen, jüdischen und balkanischen Kaufleuten. Diese Vermittlungsarbeit konnten sie umso besser erfüllen, da sie auf türkischem Gebiet als Untertanen der Pforte, auf den königlichen Landesteilen aber als Ungarn und Christen verhältnismässig freie Bewegung genossen. Dieser grosse Vorteil ermöglichte grösstenteils die Bezahlung jener enormen Summen, die diese Siedlungen auf türkischem Gebiet den Türken, dem seine Herrschaft auch in den besetzten Landesteilen aufrechterhaltenden ungarischen Staat, der Kirche und dem Landesherrn zu entrichten hatten. Zu gleicher Zeit aber, und zugunsten der geschilderten Zwecke, mussten sie sich solche Aufgaben und Bürden auferlegen lassen, die zu ihrer Handelstätigkeit in keiner Beziehung standen, sondern dieser gegenüber verhinderlich und gefährlich waren. Zum Beispiel wurden sie von beiden Gegnern zum Kundschaften verwendet. Durch Aufhalten der Kaufleute konnten die sich weigernden Ortschaften am besten zur Bezahlung der Steuern gezwungen werden. Sie wurden auch zur Bürgschaft beim zeitweiligen Freilassen der in türkische Gefangenschaft gefallenen Ungarn, oder in ungarische Gefangenschaft geratenen Türken gezwungen. Sie mussten für die vor Ablaufen der Frist zu entrichtende Bezahlung des Lösegeldes haften. Die Gefahren dieses Bürgschaft-Systems für die Kaufleute und den Handel der besetzten Gebiete sind am besten aus der im Artikel bearbeiteten langwierigen Geschichte der Ranzion von Ali, dem Beg in Koppány, wahrzunehmen. Ali geriet im Herbst des Jahres 1583 bei einem örtlichen Scharmützel in die Gefangenschaft der ungarischen Soldaten von Veszprém und Várpalota. Kaiser Rudolf 55