Folia archeologica 49-50.

Viola T. Dobosi: Elefántmaradványok mint nyersanyagok négy őskőkori lelőhelyen

SKVI'I 1 isc:IIK si:I IMI C KM()HK 61 dorog (Abb. 5. 19), Tápiószele Grab 102 (Abb. 14. 6-7), Szilvásvárad Grab 1 (Abb. 16. 2), Vámosmikola Grab 27, 48 (Abb. 15. 3, 5, Abb. 14. 16-17), Nógrádkövesd Grab 5 (Abb. 14. 14), Sfintu Gheorghe (Abb. 20. 1 ), Orosháza-Gyopáros Grab 11, Szentes-Vekerzug (irai) 83, 98, 115, Szentes-Jaksor Grab 24, Medgyesháza - Uhrin­Gehöft Grab 1, Sándorfalva Grab 125, 154, Tápiószele Grab 386, Szabadszállás­Józan Grab 121, Chotin Grab A/189, 246, B/26, Senec (Szene) Grab 2/k. 5 Wenn man das Vorkommen der einzelnen Haarringformen bei den verschie­denen Bestattungsriten untersucht, kann man feststellen, dass die meisten Haar­ringe mit Goldblechüberzug aus Brandgräbern zum Vorschein gekommen sind. Hier ist zu erwähnen, dass auch die berühmte Hirschfigur aus Elektronblech von Tápiószentmárton in der Gesellschaft eines goldenen Haarringes gefunden wurde. Bei Skeletten wurden relativ wenige Haarringe gefunden. Auch unter diesen gibt es nur wenige Bestattungen, die an Beigaben reich sind. Wie das Grab 27 von Vámosmikola 27 (Abb. 15). Die Bestattungen, die auch Haarringe enthalten, zeigen ein Bild, welches für die Gräberfelder der Alföld-Gruppe typisch ist, wo es überwiegend Brandbestattungen gibt. Außerdem stellt es sich heraus, dass Haarringe in die Gräber von Personen hervorragender gesellschaftlicher Position, hohen Ranges beigegeben wurden. Der Beweis dafür ist nicht nur die Tatsache, dass oft auch andere wertvolle Gegenstände mit den Haarringen zusammen beigegeben wurden, sondern auch das, dass die Zahl der Gräber mit Haarringen im Vergleich mit den anderen Bestattungen der Gräberfelder relativ klein ist. (z. B. Orosháza-Gyopáros 167 - 5, Békéscsaba—Fényes 77 - 3, Szentes-Vekerzug 151 - 5, Kesznyéten 89 - 4, Törökszentmiklós—Surján 82 - 4, Sanisláu 70 - 7, Tá­piószele 430 - 9, Chotin 467 - 17). Also, obwohl die Tragung von Haarringen auf dem ganzen Verbreitungsgebiet der Alföld-Gruppe im Gebrauch war, durften nicht alle Haarringe tragen. Das drei bis zehn Prozent bedeutet, dass in den einzelnen Gemeinschaften der einzelnen 1-2 Personen je Generationen berech­tigt waren, Haarringe zu tragen. Es gibt mehrere anthropologische Angaben, die belegen, dass die Haarringe Beigaben von Frauengräbern waren (Orosháza-Gyopáros Grab 11; Szentes—Veker­zug Grab 30, 53, 83, 98, 115, Szabadszállás-Józan Grab 33, 56, 121, Vámosmikola Grab 48). Es sind auch zahlreiche Grabfunde, in denen die Haarringe zusammen mit Armringen, Perlen vorkommen, die annehmbar zur Frauenschmuckgarnitur gehörten. Aber auch solche Bestattungen wurden freigelegt, wo die Haarringe mit Waffen zusammen gefunden wurden, (z. B. Szentes-Vekerzug Grab 30, Abb. 3. 20-30, Törökszentmiklós-Surján Grab 90, Abb. 7. 1-11, 14', Tiszavasvári-Csár­dapart Grab 32, 48, Abb. 11, Tiszakeszi-Fáy-kert: Abb. 14. 1-3, Vámosmikola Grab 48, Abb. 14. 16-24, Abb. 15), diese sollten also Männergräber gewesen sein. In zwei als Frauenbestattungen bestimmten Gräbern gab es aber auch Waffen, dieser Umstand scheint der vorigen Feststellung zu widersprechen (Szentes-Vekerzug Grab 30, Vámosmikola Grab 48). Aber die Mehrheit der Angaben zeugt davon, dass die Haarringe nicht nur wertvolle Schmucksachen waren, sondern auch die gesellschaftliche Position ihres Trägers zeigten. Beweise für diese Behauptung sind diejenigen Stücke, die als Beigaben von Kindergräbern (Nógrádkövesd Grab 5, Abb. 14. 14, Sándorfalva Grab 154) den Rang, die Bedeutung der Familien zeigten, deren Agehörige die verstorbenen Kinder waren. Unter den verschiedenen Varianten der Haarringe sollten diejenigen Exem­plare besonders wertvoll gewesen sein, die aus Edelmetall, mit Kegelkopf aus Blech angefertigt wurden, bei denen der Kegelkopf granuliert verziert, oder die Enden » Körös 1945, 57. Taf. 1,1; Chropmsky 1962, 136. Abb. 6, 5

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