Folia archeologica 49-50.

Zsolt Mráv: Egy litterae aureae felirat Intercisából

226 ZSOLT MRÁV letzten Buchstaben des Wortes patriae, das in der Regel den Schluss bildet, decken sich nicht mit den am Ende der Zeile erhalten gebliebenen Löchern. Der letzte Buchstabe der vierten Zeile muss ein T gewesen sein, da das Verhältnis der Dübel zueinander genau das gleiche wie im Falle des T-Buchstabens der dritten Zeile ist. Dieses T war höchstwahrscheinlich der letzte Buchstabe des Bindewortes et, was die mögliche Ergänzung der fünften Zeile als auch die Anordnung der Dübellöcher zuläßt. Die fünfte Zeile endet ebenfalls mit einem I-longa. Der davor stehende Buchstabe schließt gewiss mit einem senkrechten hasta ab, denn die Löcher unten und oben lassen sich durch eine senkrechte Linie verbinden. Da die Endung II nicht wahrscheinlich ist, kommt hier nur die Buchstabenvariation NI in Betracht. Beim ersten erhaltenen Buchstaben der Zeile dürfte es sich, da die beiden Dübellöcher durch eine schräge Linie zu verbinden sind, um einen A-Buchstaben handeln. Das letzte Wort der fünften Zeile endete also mit den Buchstaben [— ]ANI, zu deren Ergänzung die Form [Rom] ani geradezu auf der Hand liegt. Der Ausdruck veterani et cives Romani ist nicht wahrscheinlich, weil man die Inschrift zum einen im Gebiet des Katells platziert hatte und zum anderen in der letzten Zeile die in Intercisa stationierte Truppe benannt ist (s. unten). 5 3 Auf den severischen Inschriften kann man häufig die der Dedikation folgende Wendung pro salute principis et senatus populique Romani lesen. 5 4 Für diese Formulierung gibt aus in den Donauprovinzen mehrere Beispiele. 5 5 Zum Beispiel eine in Ad Statuas (Ács-Vaspuszta) oder in Brigetio zum Vorschein gelangte Tempelbauinschrift aus der Zeit Caracallas wurde: ... pro salute et victoria [d(omini) n(ostri) oder imp(eratoris M(arci) Aur(elii) Antonini Aug(usti) et Iuliae Aug(ustae) matris Augusjti et senatus et [castrorum et patriae, et senatus populique] Romani ... errichtet (Abb. 12).'''' Dieselbe Textvariation muss man sich auch im Falle der Inschrift von Intercisa vorstellen. Da jedoch der Ausdruck in dieser Form, gemessen an der Zeilenlänge, zu kurz ist, halte ich die die Zeile in voller Länge ausfüllenden Lösungen [imperi(i) et senatus populique Rom] ani oder [senatus totiusque populi Rom] ani für annehmbarer. (Zu beiden Formulierungen kennen wir Beispiele aus der Severerzeit. 5 7) In der mit 11 cm hohen Buchstaben geschriebenen sechsten und letzten Zeile der auch den oder die Stifter benennenden Inschrift wurde das letzte, auf die Mittellinie gesetzte Dübelloch - ähnlich der letzten Verdübelung in der zweiten Zeile — unmittelbar am Rand des Inschriftfeldes ausgebohrt. Nachdem bei dieser Inschrift kein Buchstabe nur einmal verdübelt war, dürften auch die beiden davor liegenden Dübellöcher zur Befestigung des letzten Buchstabens gedient haben. Keines davon befindet sich am unteren bzw. oberen Abschluss der Zeile, sondern alle drei liegen nahe beieinander. Infolge dessen sind die Löcher nur mit einem D- oder O- oder Q-Buchstaben zu besetzen. Am allerwahrscheinlichsten ist die letzte Möglichkeit, wo es sieh um den letzten Buchstaben der Abkürzung EQ des im Namen der in Intercisa stationierten Truppe enthaltenen Wortes equitata 5 3 Für eine von veterani et rives Romani gestiftete repräsentative litterae ourrap-Inschrift gibt es kein einziges Beispiel. Zu den im Auftrag der veterani et cives Romani-Organisationen der Auxiliardörfer entstandenen Inschriften s.: Kovács 1999, 114-119; Kovács 2000, 49-62. 5 4 Siehe z. B.an dem zu Ehren des Septimius Severus, des Caracalla und der Iulia Domna errichteten Dolichenus-Altar in Rom (...et S. P. Q. R.) oder in einer Grußinschrift für Caracalla aus Lambaesis: CIL VI II 2637 = ILS 342 (pro salute Imp. Antonini Aug. Pii et senati (!) p. R). 5 5 Aus Pannonién: RIU 645; vgl. Mráv 2000, 82, Abb. 12; aus Dazien: IDR Apulum 284, Nr. 364; 300-301, Nr, 388. 5 8 RIU 645; vgl. Mráv 2000, 82, Abb. 12. 5 7 Siehe z. B.Í IDR Apulum 114-115, Nr. 147; 141-142, Nr. 185; 278-279, Nr. 356-357; 284, Nr. .364; 300-301, Nr. 388. Zur Formel senatus totiusque populi Romani s.: Apui. Met. 11, 17.

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