Folia archeologica 42.
Tóth Endre: Későrómai ezüstkanál Bajnáról
DILEMMA VON MEZŐBERÉNY (I8S 4) 135 G, H, J, K, L, 7, 24, 26,27, 115, 173, 9 6 (Datierung: 7. Jh. 9 7); sowie an den Schwertbeschlägen von Sutton Hoo (England) (Datierung: +624 9), ferner an den Gürtelbeschlägen von Povegliano Marinare Grab l' 0 0 (Datierung: inizio VII secolo 10 1). c) Nietkopf muster . Ihre Verzierung kommt an den Gürtelbeschlägen des Grabes 177 von Gátér, 10 2 (Datierung: Mittelawarenzeit); auf dem Griffbeschlag des Schwertes von Cumberland 10 3 (Datierung: s.oben: Anfang des 7. Jh.); sowie im Fund von Sutton Hoo 10 4 (Datierung: +624 10 5) vor. Wenn wir die Analogien der Verzierungen der Goldplättchen bzw. ihre Datierungen überblicken, so kann festgestellt werden, daß sich diese zum Ende des 6. und zum ausgehenden ersten Drittel des 7. Jh. „verdichten", also — falls nicht die extremen Werte zur Geltung kommen — können auch die Funde von Mezőberény auf diese Periode datiert werden. Außer dieser Datierung der Zierelemente spricht für die obige Datierung die Anbringung der vorausgesetzten Funktion der Bleche auf dem Schwertgriff, wo die Parallelen — die Schwerter von Cumberland, Nocera Umbra, sowie auch von Sutton Hoo — auf das obige Intervall fallen. Insofern die vier Goldbleche in der Tat die Beschläge eines Schwertgriffes waren, so sprechen diese eindeutig für ein Männergrab, d.h. sie bilden hierfür die Beweise. * Das Ohrgehängepaar, die Gürtelbeschläge und die Goldbleche ermöglichen eine frühawarenzeitlicne (567—630) und innerhalb dieser Zeit eher eine Datierung auf das erste Drittel des 7. Jh. Die oben erwähnten Gegenstände sprechen gemeinsam für ein zerstörtes Männergrab. Insofern sich meine Hypothese und die Datierungen der einstigen Wirklichkeit nähern so wurde in Mezőberény das — bei weitem nicht komplette — Fundmaterial der zerstörten Gräber von zwei vornehmen Personen erschlossen. Der chronologische Unterschied zwischen den beiden Gräbern — falls wir das frühe Grab zwischen 450—500 und das späte zwischen 600—630 setzen — macht zumindest etwa 100 Jahre aus. Die Analysen abschließend kann festgestellt werden, daß die Arbeitshypothese über die Verbindung der Funde von Mezőberény aus dem Jahre 1884 mit zwei verschiedenen, sich in der Datierung/Zeitperiode ansondernden Gräber eine Bestätigung erhalten hat. Die Analyse hätte sich — theoretisch — auch auf mehrere vergleichende Funde stützen können und dürfte gewiß auch in der Abfassung eleganter gewesen sein, jedoch konnte auch vielleicht auf diese Weise die aufgeworfene Hypo9 6 Werner 1950. 62-ff., Taf. 41-, 9 7 Werner 1950. 62-, 9 8 Bruce-Mitford 298., Abb. 225: a, d. 9 9 Bruce-Mitford 1975. 757. 10 0 LaRocca 1989. 110. 10 1 La Rocca 1989. 110. 10 2 Kada 1906. 153., Abb. S. 153: 1-2. 10 3 Smith 1923. 92., Taf. VII. 10 4 Bruce-Mitford 1978. Abb. 323., 337. 10 5 Bruce-Mitford 1975. 717.