Folia archeologica 37.

Sándor Soproni: Marinianus Ursicinus magister

210 ANDREA H. VA DAY platte ihm nicht fest anschmiegt und auf den Goldfolien die Streifen der Facettie­rung nicht gesehen werden können. Und schließlich, warum hätte man die ver­goldeten Beschläge mit einem anderen Goldblech von ähnlicher Farbe bedeckt? Die Biegung und Streckung der Goldfolien weist darauf hin, daß sie zur Bedeck­ung von kleinen, segmentförmigen, kreisförmigen Querschnitt zeigenden, leicht gebogenen Gegenständen gedient haben. Da im Fundkomplex die heiklen Goldbleche erhalten geblieben, jedoch die Gegenstände, die mit diesen bedeckt waren, nicht vorhanden sind, können wir darauf schließen, daß ihre Unterlage eventuell aus Holz gefertigt gewesen sein dürfte. Die Technik ist nicht unbekannt, es genügt nur auf die im Kurgan von Pazyrik zum Vorschein gekommenen, goldüberzogenen Holzschnitzereien zu verweisen. Es ist noch anzunehmen, daß man die hohle Rückseite des einer Be­schädigung leicht ausgesetzten, dünnen Goldbleches — den Fibeln und der ein­zelnen Schmuckgegenständen bzw. — Zubehören ähnlich — mit irgendeinem harzigen Stoff ausgefüllt hat und auf diese Weise ist es auf den Riemen oder auf eine Textilie gekommen, jedoch bei diesen ist immer auch eine Unterlagsplatte vorhanden, deren Spur im Fund von Vizesd puszta nicht entdeckt werden kann. Kehren wir nun auf die Beobachtung zurück, wonach von den Beschlägen das untere und das obere Blech sich an die Eisentrense angerostet haben und dies ist kein Zufall, sondern weist auf ihre Zusammengehörigkeit hin. Gehen wir bei unserer Rekonstruktion aus diesem aus, müssen wir noch betrachten, welche Gegenstände wir noch aus dem Fundkomplex gebrauchen können. Hierher zähle ich die vier halbeiförmigen, vergoldeten Beschläge mit zwei Ausschnitten, die ähnlichen drei Beschläge mit vier Ausschnitten, die vier Unter­lagsplatten, die Goldbleche (ursprünglich sechs vollständigere und zwei frag­mentarische Exemplare), von den verschollenen Funden die zwei Bronzeknöpfe (Nr. 22), die Beschläge mit Doppelblech, die scheibenförmigen Hängeringe mit gezähntem Rand, die drei fragmentarischen Bleche mit gezähntem Rand und erhabener Mitte, das Hängeglied mit Trapez- und Hakenkopf, die verschollenen zwei offenen Silberringe (Nr. 26), die zwei Ringe mit Preßband (Nr. 28), die zwei Bronzeperlen (Nr. 31), den bronzenen Tutulus (Nr. 35) und eventuell die mit Bronze- und Silberbändern verzierten Holzstäbchen (Nr. 20—21). Die halbei­förmigen Beschläge stimmen sowohl der Form, wie der Größe nach überein, das Maß des Riemenausschnittes entspricht einem 8—9 mm breiten Riemen. Ein Riemen von ähnlicher Breite lief auch durch die Scheiben mit gezähntem Rand und erhabener Mitte. Hier ist aber die Riemendicke doppelt (Abb. 1. 12). Der Riementeil des Hängegliedes mit Trapezkopf ist ähnlichen Maßes (Abb. 1. 18). Neben diesem schmalen Riemen müssen wir auch einen mindestens 20 mm breiten Riemen voraussetzen auf Grund der doppelten, scheibenförmigen Hängeglieder mit gezähntem Rand (Abb. 1. 15—16) und der Gesamtbreite der halbeiförmigen Beschläge, jedoch sind natürlich auch die Unterlagsplatten ähnlich breit. Bei der Rekonstruktion müssen wir beide Riemenmaße verwenden. Bei den halbeiförmi­gen Beschlägen sind beide Maße anzutreffen, dies weist darauf hin, daß bei der Rekonstruktion an einzelnen Stellen zwei Riemen übereinander laufen, d. h. auf den breiteren Riemen kommt ein schmälerer. Die halbeiförmigen Beschläge mit vier Ausschnitten können als Riementeiler im Kreuzungspunkt der beiden Riemen untergebracht werden. Diese drei Beschläge sind demnach an beiden Seiten auf den Kreuzungspunkt des Backenriemens bzw. auf den Kreuzungspunkt

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