Folia archeologica 36.

V. Kocztur Éva: Adalék Solymár római kori történetéhez

FOLIA ARCIIAEOLOGICA XXXVI. 1985. BUDAPEST 85 DIE PTOLEMÄISCHE BESTIMMUNG DER GEMEINSAMEN GRENZE VON PANNÓNIA SUPERIOR UND INFERIOR Endre TÓTH Die einheitliche Provinz Pannónia wurde zwischen 103 und 107 u. Z., vermutlich i. J. 106, durch Kaiser Trajan zweigeteilt. 1 Gewohnheitsgemäß erhielt der westliche, Italien näher liegende Teil den Namen Superior, das entferntere, östliche Gebiet wurde dagegen Pannónia Interior. Demnach fiel die Verwaltung der Provinz Superior mit drei Legionen einem Konsularen, und diejenige der Inferior, die bloß eine Legion hatte, einem Legaten im Range des Prätors zu. I. J. 136, anläßlich des germanischen und sarmatischen Krieges, hatte Aelius Caesar die Obergewalt der zeitweise wieder vereinigten Provinz. 2 Der Anfang der gemeinsamen Grenze zwischen den beiden Provinzen wird, auf Grund der Truppendislokation, bei der Donau im Bezirk von Cirpi (Dunabogdány) und Ulcisia Castra (Szentendre) gesucht; von hieraus ging die Grenzlinie in südwest­licher Richtung. 3 Über die Hinzugehörigkeit der beiden Lager wird gestritten. Die gemeinsame Grenze der beiden Provinzen wurde — nach unseren bisherigen Kenntnissen — zum ersten Male i. J. 214 unter Caracalla bedeutend verändert. 1 Zu dieser Zeit wurde die Legio I Adiutrix, mit ihrem Stationsort Brigetio zusam­men, an Pannónia Inferior angeschlossen. Von nun an stationierten in dieser Provinz zwei Legionen, und darum erhielt ihr Statthalter den Rang eines Konsu­lars. Die veränderte Grenze begann, nach dem Jahre 214, zwischen Brigetio und Arrabona, indem Arrabona in Superior, während Brigetio in Inferior lag. Mangels genauer Angaben ist das Präzisieren der Grenzlinie innerhalb der Provinzen zur Zeit noch nicht möglich 5 (Abb. 1.). Die Argumente, deren man sich zur Bestimmung der Grenze vor und nach der Veränderung bedient hat, sind gering, und was ihre Qualität betrifft, sekun­där. Es wurde nicht einmal gefragt, ob die engeführten Argumente zur Bestim­mung der Grenze überhaupt geeignet sind. Man bediente sich außer den Berich­1 Reidinger , W., Die Statthalter des ungeteilten Pannoniens und Oberpannoniens von Augustus bis Diocletian, Antiquitas 1:2, (Bern 1956) 18.; Mócsy, A., Pannónia, PWRE Suppl IX. (Stuttgart 1962) 586. 2 Mócsy , A., PWRE Suppl. IX. 554. a Die Ansichten wurden durch Jenő Fitz zusammengefaßt: Alba Regia 14 (1975) 351. -— 1 Mócsy, A., PWRE Suppl. IX 587.; J. Fitz, Alba Regia 16 (1978) 71. 3 Die inneren Grenzen nördlich vom Plattensee: Mócsy, A., Arch. Ért. 103 (1976) 29-33.

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