Folia archeologica 31.
Lovag Zsuzsa: Árpád-kori pecsétgyűrűk. I.
238 Zs. LOVAG eigenem Grundbesitz verfügenden Schicht kamen in den Dreißiger-Jahren des 13. Jhs an die in der Verwaltung des Komitats ein Amt ausübende Funktionäre. Die Kommittees, welche das Eigentumsrecht der entfremdeten königlichen Burggüter und Adelsbesitze untersuchten, und das aus den eigenen Kreisen des Komitatsadels erkorene Richtergremium stellten auch Urkunden aus, welche mangels offiziellen Siegel von Privatsiegeln der Mitglieder beglaubigt wurden. Da bis zum Ende des 12. Jhs gesiegelte Urkunden fast ausschließlich mit dem königlichen Siegel beglaubigt wurden, nahm die Dezentralisierung der Schriftlichkeit erst im ersten Drittel des 13. Jhs ihren Anfang. Die dieserzeit eine Funktion versehende Laienpersonen niedrigeren Ranges geraten zum ersten Mal in die Lage, zur Ausübung ihres Amtes einen Siegel zu benötigen. Da ihr Auftrag meistens im Namen des Königs gegeben wurde, ließen sie auf ihre Siegel die königlichen Machtinsignien gravieren. Dies ist in erster Reihe für die frühesten Siegel bzw. Siegelringen charakteristisch, später wurde dieser Gebrauch durch die Verbreitung des Wappenbrauches in den Hintergrund gedrängt. Mit Siegelringen des 13. Jhs, welche Sippenwappen darstellen, möchte sich die Verfasserin in einem späteren Beitrag befassen.