Folia archeologica 17.

Alice Sz. Burger: Bemerkungen und Nachträge zu CIL III 3299

ZU CIL III 3299 107 setzte Jupiter einen Altar. 1 0 — Es ist nicht ausgeschlossen, daß der ebenfalls zu Ehren Jupiters errichtete Altarstein des Tiberius Dexter centurio explorato­rum, der bei Titel hervorgekommen ist, gleichfalls aus Aquincum stammt. 11 Bekanntlich waren Standorten der Legionen Exploratorsonderabteilungen von 200 Mann zugeteilt, und es ist möglich, daß die Altäre den Centurionen errichtet wurden, die das Kommando über die Exploratoren im Legionslager von Aquin­cum führten. Selbst wenn wir nur den Altar des M. Ulpius Pusinnius als einen aus Aquincum akzeptieren, so bezeugt doch schon dieser, daß an diesem wichti­gen Legionsstandort eine Exploratorsonderabteilung vermutlich im Verband der leg. II. Adiutrix im Dienst stand. Den gekannten drei Steindenkmälern schliesst sich auch der Grabstein von Őcsény an. Őcsény (Kreis Szekszárd, Komitat Tolna), das in der Niederung zwischen den Szekszárder Bergen und der Donau liegt, war entlang des Limes die Hilfsstation der ausserordentlich wichtigen Festung Lugio und kann mit dem am Limes gelegenen Kastell Ad Latus identifiziert werden.' 2 Aus Lugio sind uns Steindenkmäler bekannt, auf denen die Bezeichnung Cohors I. Noricorum Anto­niniana (equitata ?) vorkommt, 1 3 und aus dem Kastell von Ad Latus sind Stempel­ziegel zum Vorschein gekommen, die mit Stempeln der obenerwähnten Kohorte versehen waren. 1" Nach Auswers der Diplome lag die Cohors I. Noricorum zwi­schen den Jahren 138—167 in Unter-Pannonien in Lugio und im Kastell Ad La­tus. 1 5 Die aus dem Limes gebiet von Unter-Pannonien zutage gekommenen Denkmäler von Exploratoren stammen aus der Zeit vor den Markomennenkrie­gen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß Ressatus nicht anders als Bato, und alle anderen Exploratoren im vielsprachigen römischen Heere Einheimische waren. Diejenigen indessen, welche den Posten des centurio exploratorum inne­hatten, verfügten auch wenn sie von Einheimischen abstammten bereits über das römische Bürgerrecht. Es sei hier auch bemerkt, daß auf den Exploratordenkmälern der Truppen­körper oft nicht bezeichnet werden durfte, was offenkundig mit ihrer vertrau­lichen Aufgabe in Zusammenhang gebracht werden kann. In den Provinzen Unter-Pannonien und Valeria sind uns aus der späteren Zeit keine Exploratordenkmäler erhalten, wenn auch in der Notitia Dignitatum noch im 4. Jahrhundert an zahlreichen Orten des Reiches solche Abteilungen erwähnt werden (vgl. Anm. 8). Schließlich müssen wir uns auch kurz mit der Frage der Herstellungszeit und des Stils des Grabsteines befassen. In Pannonién sind von der Wende des 1 zum 2. Jahrhundert bis zum Ende des 2. Jahrhunderts sehr viele mit Kranz versehene Grabsteine bekannt, die größtenteils in Aquincum angefertigt worden sind. 1 6 Diese mit clipaeus und taenia versehenen Kränze sind die in Stein gemeis­1 0 CIL III 3648 = 10422. ; Szilágyi J., loc. cit. 1 1 CIL III 3254. Wahrscheinlich ein aus Aquincum verschleppter Stein. Die beantwortung dieser Frage erhebt Anspruch auf eine gesonderte Untersuchung. 1 2 Radnóti A.—Barkóczi L., Arch. Ért. 78 (1951) 224., fig. 2. 1 3 CIL III 10279, CIL III 3300. ; Wagner, W., Die Dislokation der römischen Auxiliarfor­mationen. (Berlin 1938) 172 ff. ; Kraft, K., Zur Rekrutierung der Alen und Kohorten an Rhein und Donau. (Bern 1951) 37. 1 4 Wosinszky M., а. а. O. 653 f. 1 5 Radnóti A.—Barkóczi L., loc. cit. 1 6 Sz. Burger A., BpR 19 (1959) 9 ff.

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