Folia archeologica 13.

A. Sz. Burger: Die Szene der „Lupa Capitolina" auf provinzialen Grabsteinen

Die Sz ene der „lupa Capitolina" auf provinzjale n Grabsteinen 61 Ausdruck kam. Die lupa Capitolina-Szene erscheint auf solchen frühen nori­schen Grabsteinen, wo diese das Andenken römischer cives bewahren. Aus dem pannonischen Material verdient in erster Linie der Grabstein des Quartus aus Felsőraks erwähnt zu werden. 4 9 Wir haben bereits bei der Be­schreibung des Denkmales erwähnt, daß es von einer eingeborenen liberta aus Dank für ihre Herren errichtet wurde. Der von den Kelten stammende, doch bereits romanis'erte Quartus und seine Frau Catulla haben die Sklavin Uppu offenbar auf Grund einer manumissio testamento befreit; die Grabsteinsielle­rin Uppu wollte also mit der lupa Capitolina-Szene nicht nur zum Ausdruck bringen, daß die sie Befieienden römische cives waren, sondern zugleich auch, das nun auch sie, infolge der manumissio, nicht mehr ein Objekt , sondern eine recht­lich anerkannte Person ist. 5 0 Unter den hier besprechenen Steindenkmälern gab nur das Textfragment aus Pécs einigermaßen eiren Anhaltspunkt in der Hinsicht, daß das Eingebo­renenehepaar romanisiert war und so den nomen Ulpius bzw. Ulpia annahm. 51 Von den übrigen Stücken fehlt leider der Textteil. Die Grabsteine, die lupa Capitolina-Szenen enthalten, sind meist nur in fragmentarischem Zustand eihalten geblieben, die Inschriften sind größten­teils abgebrochen, doch sind die Darstellungen selbst in ihrer Mehrzahl intakt auf uns verblieben und in ihrem Besitz hatten wir die Möglichkeit, in erster Linie die rechtliche Bedeutung der Szene zu erörtern. Somit können wir unsere Meinung folgendermaßen zusammenfassen: Zweifellos wurde die lupa Capitolina-Szene auf Grabsteinen in den Pro­vinzen des römischen Reiches in der ersten Hälfte des I. Jahrhunderts u. Z. angebracht und dieses Motiv hält sich bis etwa zur Mitte des II. Jahrhunderts. Solche Steindenkmäler wurden in größter Anzahl der norisch-pannonischen Grenze entlang, längs der einstigen „Bernsteinstraße" gefunden. Die besproche­nen Szenen dienten nicht einfach zu Dekorationszwecken, sondern zum Aus­druck der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Beziehungen des Vestorbenen, eventuell des Grabsteinstellers. Es ist kein Zufall, daß die Dar­stellung der Szene eben während Augustus' Prinzipat allgemein geläufig wird. Übrigens bekräftigen die auf den Münzen erscheinenden ähnlichen Szenen jene Behauptung, nach welcher die capitolinische Wölfin mit den Zwillingen jeweils die Zugehörigkeit zum römischen Reich, die Stadt Rom bedeutete, da die lupa Capitolina auf den Rückseiten der Münzen zweifellos das Symbol der münzprägenden Staatsmacht ist. ALICE SZ. BURGER 1 9 S. Anm. 27. 5 0 Marton G., Római jog. (Römisches Recht. Universitätsvorträge.) (Budapest 1952) 43 ff. 6 1 S. Anm. 31.

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