Fogorvosi Szemle, 1913 (6. évfolyam, 1-4. szám)

1913-03-01 / 1. szám

37 werden. In der Schluss-Sitzung wird der Präsident den für den nächsten Congress gewählten Ort mitteilen, welcher während des Congresses von der ständigen Congresskom­­mission bestimmt werden wird. Art. 10. Es werden stattfinden a) Allgemeine Sitzungen; b) Sectionsitzungen; c) gemeinschaftliche Sitzungen von zwei oder mehreren Sectionen. Art. 11. Der Ausschuss wird die Zahl der allgemeinen Sitzungen und die Zahl der Redner bestimmen. In den allge­meinen Sitzungen wird keine Discussion stattfinden. Art. 12. In den Sectionsitzungen werden Discussio­­nen stattfinden über die Referate, ferner Vorträge der Mit­glieder über selbstgewählte Gegenstände mit daran anschlies­senden Discussionen. Die Sectionen werden eine besondere Geschäftsordnung erhalten (Siehe Folge). Art. 13. Eine oder mehrere Sectionen können sich zu gemeinschaftlichen Sitzungen vereinigen. Art. 14. Die Congressmitglieder haben Zutritt zu den Sitzungen auch der Sectionen, in deren Listen sie nicht spe­ziell eingetragen sind. Art. 15. Die bei den Eröffnungs- und Schluss-Fest- Sitzungen gehaltenen Reden, sowie die zur Einleitung von Discussionen gehaltenen Vorträge werden wörtlich veröffent­licht werden. Ueber die Veröffentlichung der übrigen Vor­träge wird die Congress-Leitung im Einverständniss mit der Leitung der Sectionen entscheiden. Art. 16. Der Wortlaut der bei den Fest-Sitzungen ge­haltenen Reden ist dem General-Secretär einzusenden. Die in den Section-Sitzungen gemachten Mitteilungen und Be­merkungen müssen gleich nachher dem Secretär der Sectio­nen übergeben werden. Art. 17. Englisch, Französisch und Deutsch sind die offiziellen Sprachen des Congresses. In den Fest-Sitzungen darf ausserdem Italienisch gesprochen werden.

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