Fejér Megyei Történeti Évkönyv 8. (Székesfehérvár, 1974)
Tanulmányok - Die Privilegien der Stadt Stuhlweissenburg (Auszug)
István Kállay DIE PRIVILEGIEN DER STADT STUHLWEISSENBURG (Auszug) Das Stadtprivilegium ist eine, in festlicher Form ausgestellte, vom Herrscher an die Stadt verliehene Urkunde, die die Rechte und Pflichten der Siedlung festlegte. Der Tradition nach stammte das erste Privilegium der Stadt Stuhlweissenburg vom König Stephan I. Wir wissen, dass einige Städte im 13. Jahrhundert die Privilegien von Stuhlweissenburg bekamen, die Literatur sogar von „Stuhlweissenburger Rechtsfamilie" spricht. Trotzdem ist das erste Privilegium der Stadt Stuhlweissenburg unbekannt. Wir kennen nur eine Transkription aus dem Jahre 1496, die aber nur die Mautfreiheit enthält. Die Tradition des Stuhlweissenburger Stadtrechtes lebt sogar bis zum 17—18. Jahrhundert weiter. Die Stadt Neutra versuchte ihre Privilegien auf Grund der „Albensium civium libertatum" zurückzubekommen. Die Einführung des Privilegiums aus dem Jahre 1703 weist darauf hin, dass die Bürger von Stuhlweissenburg „amplioribus libertatibus et praerogativis, quibus aliae Liberae et Regiae Civitates Nostrae tum ex indultu Divorum quondam Hungáriáé Regum, tum etiam positivis Regni Gonstitutionibus usos et fruitos (esse) manifeste constaret". 1541 im Schatten der sich immer mehr ausbreiteten Türkenmacht bekam Stuhlweissenburg vom König Ferdinand, als Belohnung für ihre Treue die Bekräftigung der Mautfreiheit und die Donation über die possessiones Csór, Kuti, Gyón, Isztimér, Vál, Veréb, Tabajd und Velence. Die Statution fand nie statt, also die Stadt praktisch die Dörfer nie besass. Nach der Türkenherrschaft versuchte die Stadt bei der Neoacquistischen Concussion ihre Besitzrechte gültig zu machen, aber ihr standen keine Urkunde zur Verfügung. 1722, wenn Tabajd an die Komorner Jesuiten verliehen wurde, protestierte der Magistrat dagegen. Wie es bekannt ist, war die Flur der Stadt ziemlich klein, deshalb war die Stadt gezwungen, das Praedium Báránd von den Paulinern zu pachten. Während der 145 jährigen Türkenherrschaft gingen die Freiheiten und Rechte der Stadt Stuhlweissenburg verloren. 1689 bekam sie von der Neoacquistischen Comission eine Instruktion, auf deren Grund wir die erhalten gebliebenen Privilegien rekonstruieren können. Die Aufsicht über die Stadt führte die Ofner Kammeradministration, aber hatte der Stadtkommandant einen grossen Einfluss. Der Magistrat fungierte ein Jahr; über seine Restauration war keine Rede. Der Judex primarius präsidierte an den Ratsitzungen und war berechtigt, einen Säbel zu tragen. Die wichtigste Aufgabe des Magistrats bestand in dem Polizeiwesen. Er durfte neue Bürger aufnehmen, nach der Bezahlung einer Bürgertaxe von vier Gulden. In der Gerichtsbarkeit fungierte die Ofner Kammeradministration als zweite Instanz und übte eine Aufsicht aus. In Wirtschaftsachen genoss die Stadt eine grössere Freiheit. Sie war berechtigt, mit der Ausnahme des Stadtkommandanten und Religionsorden, Steuer aufzulegen. Die Stadt hatte das Recht von vier Jahresmärkten und schenkte ihren Wein aus. Von dem Fleisch und Wein nahm sie eine Akzise. Sie übte das Recht der Mühle und Brauerei aus. Die Instruktion aus dem Jahre 1689 ist naturlich kein Stadtprivilegium, doch ist sie für die Stadtrechte sehr charakteristisch. Die Stadt hielte dieselbe für kein Privilegium und kämpfte weiter für die alten Rechte. Dieser Kampf dauerte zehn ganze Jahre. 1690 und 1692 gingen Deputierten nach Wien, die Reisekosten wurden von den Bürgern zusammengesteuert: jeder Bürger gab einen Gulden. Als ersten Erfolg können wir die in Wien 26 Február 1963 datierte Urkunde betrachten. Es ist sehr merkwürdig, dass die Donationen von 1541 und eine Urkunde der Stadt aus dem Jahre 1485 transkribiert wurden. 1485 ordnete der Magistrat an dass Hauseigentümer und Steuer zahlende Bürger für ihr eigenes Gebrauch Wein in die Stadt einführen durften, die Besitzlosen aber nur ihren eigenen Wein. Zur Zeit der Jahresmärkte war es für jeden Kaufmann erlaubt, ihre Waren einzuführen und zu verkaufen. Es ist sehr merkwürdig, dass trotz der Transkription von der Donationen 1541, konnte die Stadt später ihre Besitzrechte über die obererwähnten Dörfern 197