Fejér Megyei Történeti Évkönyv 6. (Székesfehérvár, 1972)

Tanulmányok - Szerényi Imre: Versuch einer Veränderung der Komitatsverwaltung zur Zeit Joseph II.

27 OL C 23 1787/1055. 28 FML 1788/4813. 29 OL A 39 1787/12707. 3 <i FML 1788/4488. 31 Uo. 32 FML 1788/4813. 33 FML 1787/2326. 34 FML 1787/2326: „Von der Physischen Unterbringung der politischen und juridischen Am ts- H a n d 1 u:ng en . " 35 Uo. I. Szerényi: VERSUCH EINER VERÄNDERUNG DER KOMITATSVERWALTUNG ZUR ZEIT JOSEPH II. Zur Zeit Joseph II. wurden mehrere bedeutende Reformen auf dem Gebiet der Politik und Staatsverwaltung durchgeführt. Der Ver­fasser untersucht die getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Staats-bzw. Komitatsverwaltung, mit besonderer Berück­sichtigung auf das Komitat Fejér. Einleitend wurden die das ganze Land betreffenden Veränderun­gen und die Entstehung des königlichen Kommissarsystems erörtert. Auf diesem Gebiet wollte Joseph II. hauptsächlich den ganzen öffent­lichen Verwaltungsapparat zentralisieren und vereinheitlichen. Die relativ selbständige Komitatsverwaltung entsprach nicht den absolu­tistischen Bestrebungen des Herrschers, der die Einheit der MonaChie vor Augen hatte. Er fing Ende 1784 an, sich mit der Verwirklichung eines neuen Verwaltungsapparates zu beschäftigen. Die Konzeption Joseph II. sah folgendermassen aus: Aufhebung des Obergespansystems, Aufteilung des Landes in mehrere Bezirke, an deren Spitze die königlichen Kommissare stehen sollten. Das Ziel der Umorganisierung der Komitatsverwaltung war das Zustande­bringen eines gut organisierten und die Verfügungen restlos durch­führenden Exekutivapparates. Die Angestellten der neuen Amtsorga­nisation waren bezahlten — und nicht wie früher bei den adeligen Komitates gewählten — Beamten. Im weiteren stellt der Autor den Aufbau der neuen Verwaltungs­organisation, die Arbeit der Komitatsämter dar, nicht schweigend über ihre Fehler. Nach den Ergebnissen des Aufsatzes beabsichtigte das Bezirkskommissarsystem wichtige Aenderungen im Leben der Komitate und Städte herbeizuführen. In diesem Sinne war es -trotz­dem es nur ein Versuch blieb-vorausweisend und progressiv. Das Kommissarsystem hätte ermöglichen können, die Kräfte des Landes in Interesse des allgemeinen Wohles zu konzentrieren und bedeutende Ereignisse auf dem Gebiet des Verkehrs, der Landwirt­schaft bzw. des Gesundheits- und Unterrsichtswesens zu erzielen. Die Reformen Joseph II. hatten aber keine bedeutende Gesellschafts­basis, weil seine Verfügunge — trotzdem die progressiv und aufge­klärt waren — die gewaltsame Einverleibung und den totalen Verlust der Selbständigkeit des Landes mit sich gebracht hätten.

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