Fejér Megyei Történeti Évkönyv 6. (Székesfehérvár, 1972)
Tanulmányok - Szerényi Imre: Versuch einer Veränderung der Komitatsverwaltung zur Zeit Joseph II.
27 OL C 23 1787/1055. 28 FML 1788/4813. 29 OL A 39 1787/12707. 3 <i FML 1788/4488. 31 Uo. 32 FML 1788/4813. 33 FML 1787/2326. 34 FML 1787/2326: „Von der Physischen Unterbringung der politischen und juridischen Am ts- H a n d 1 u:ng en . " 35 Uo. I. Szerényi: VERSUCH EINER VERÄNDERUNG DER KOMITATSVERWALTUNG ZUR ZEIT JOSEPH II. Zur Zeit Joseph II. wurden mehrere bedeutende Reformen auf dem Gebiet der Politik und Staatsverwaltung durchgeführt. Der Verfasser untersucht die getroffenen Massnahmen im Zusammenhang mit der Staats-bzw. Komitatsverwaltung, mit besonderer Berücksichtigung auf das Komitat Fejér. Einleitend wurden die das ganze Land betreffenden Veränderungen und die Entstehung des königlichen Kommissarsystems erörtert. Auf diesem Gebiet wollte Joseph II. hauptsächlich den ganzen öffentlichen Verwaltungsapparat zentralisieren und vereinheitlichen. Die relativ selbständige Komitatsverwaltung entsprach nicht den absolutistischen Bestrebungen des Herrschers, der die Einheit der MonaChie vor Augen hatte. Er fing Ende 1784 an, sich mit der Verwirklichung eines neuen Verwaltungsapparates zu beschäftigen. Die Konzeption Joseph II. sah folgendermassen aus: Aufhebung des Obergespansystems, Aufteilung des Landes in mehrere Bezirke, an deren Spitze die königlichen Kommissare stehen sollten. Das Ziel der Umorganisierung der Komitatsverwaltung war das Zustandebringen eines gut organisierten und die Verfügungen restlos durchführenden Exekutivapparates. Die Angestellten der neuen Amtsorganisation waren bezahlten — und nicht wie früher bei den adeligen Komitates gewählten — Beamten. Im weiteren stellt der Autor den Aufbau der neuen Verwaltungsorganisation, die Arbeit der Komitatsämter dar, nicht schweigend über ihre Fehler. Nach den Ergebnissen des Aufsatzes beabsichtigte das Bezirkskommissarsystem wichtige Aenderungen im Leben der Komitate und Städte herbeizuführen. In diesem Sinne war es -trotzdem es nur ein Versuch blieb-vorausweisend und progressiv. Das Kommissarsystem hätte ermöglichen können, die Kräfte des Landes in Interesse des allgemeinen Wohles zu konzentrieren und bedeutende Ereignisse auf dem Gebiet des Verkehrs, der Landwirtschaft bzw. des Gesundheits- und Unterrsichtswesens zu erzielen. Die Reformen Joseph II. hatten aber keine bedeutende Gesellschaftsbasis, weil seine Verfügunge — trotzdem die progressiv und aufgeklärt waren — die gewaltsame Einverleibung und den totalen Verlust der Selbständigkeit des Landes mit sich gebracht hätten.